Masterarbeit, 2021
75 Seiten, Note: 1.7
1. Einleitung und Zielsetzung
2. Allgemeine Grundlagen
2.1 Hintergründe von Cloud-Computing
2.2 Definition von Cloud-Computing
2.3 Servicemodelle der Cloud-Computing-Vereinbarungen
2.3.1 Everything as a Service (XaaS)
2.3.2 Infrastructure as a Service (IaaS)
2.3.3 Platform as a Service (PaaS)
2.3.4 Software as a Service (SaaS)
2.4 Bereitstellungsmodelle der Cloud-Computing-Vereinbarungen
2.5 Vor- und Nachteile von Cloud-Computing
3. Bilanzierung von Cloud-Computing-Vereinbarungen nach den IFRS
3.1 Allgemeines
3.2 Bilanzierung dem Grunde nach
3.2.1 Softwareleasing nach IFRS 16
3.2.2 Immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38
3.2.3 Dauerschuldverhältnis nach IFRS
3.2.4 Behandlung von Implementierungskosten
3.3 Bilanzierung der Höhe nach
3.3.1 Immaterieller Vermögenswert nach IAS 38 - Zugangsbewertung
3.3.2 Immaterieller Vermögenswert nach IAS 38 - Folgebewertung
3.4 Fallbeispiel einer Cloud-Computing-Vereinbarung in einem Unternehmen
4. Abschlusspolitik und Abschlussanalyse nach den IFRS
4.1 Grundlagen
4.1.1 Abschlusspolitik nach den IFRS
4.1.1.1 Definition der Abschlusspolitik
4.1.1.2 Ziele der Abschlusspolitik
4.1.1.3 Abschlusspolitische Instrumente
4.1.2 Abschlussanalyse nach den IFRS
4.1.2.1 Definition der Abschlussanalyse
4.1.2.2 Ziele der Abschlussanalyse
4.1.2.3 Kennzahlen in der Abschlussanalyse
4.1.2.4 Strukturbilanz nach IFRS als Ausgangspunkt
4.2 Abschlusspolitische und abschlussanalytische Maßnahmen im Kontext der Bilanzierung von Cloud-Computing-Vereinbarungen
4.2.1 Bilanzierung als Dauerschuldverhältnis
4.2.2 Bilanzierung als immaterieller Vermögenswert
4.2.3 Gesamturteil der Abschlussanalyse
5. Fazit
Die Arbeit verfolgt das Ziel, basierend auf den Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) ein grundlegendes Verständnis für die bilanzielle Abbildung von Cloud-Computing-Vereinbarungen nach IFRS zu schaffen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den Auswirkungen dieser Bilanzierungsmethoden auf abschlussanalytische Kennzahlen sowie auf den damit verbundenen abschlusspolitischen Gestaltungsspielräumen.
3.2.1 Softwareleasing nach IFRS 16
Der Ausschuss hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Softwarenutzer einen Softwarevermögenswert erst dann zu bilanzieren hat, wenn die zugrunde gelegte Cloudvereinbarung ein Softwareleasing (Software Lease) enthält oder das Unternehmen auf eine andere Weise die Verfügungsgewalt über die Anwendungssoftware bzw. ein darauf gerichtetes Nutzungsrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erlangt.
Im Hinblick auf ein Softwareleasing müsste zunächst geprüft werden, ob für das entgeltliche Nutzungsrecht an der Software der IFRS 16 zur Anwendung kommt. Dafür ist die Leasingdefinition des IFRS 16.9 entscheidend. Demnach liegt ein Leasingverhältnis nur vor, wenn eine vertragliche Vereinbarung den Leasingnehmer dazu berechtigt, einen identifizierten Vermögenswert gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Für die Beurteilung, ob die Definition des Leasings zutrifft, müssen nach IFRS 16.B9 folgende Kriterien kumulativ über die vertraglich vereinbarte Laufzeit vorliegen:
Der Leasingnehmer hat aufgrund des Vertrages das Recht, über die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes zu verfügen, und im Wesentlichen alle ökonomischen Vorteile aus der Nutzung des identifizierten Vermögenswertes zu erhalten.
Zur Beurteilung des ersten Kriteriums ist der IFRS 16.B25 heranzuziehen. Ein Kunde bzw. Softwareanwender hat demnach das Recht, über die Nutzung des Vermögenswertes zu bestimmen, wenn er im Rahmen seines vertraglich festgelegten Nutzungsrechts die Art und den Zweck der Nutzung des Vermögenswertes während der gesamten Laufzeit verändern kann. Im vorliegenden Fall müsste der Softwarenutzer aufgrund der abgeschlossenen SaaS-Vereinbarung somit die Möglichkeit haben, innerhalb der Vertragslaufzeit Anwendungssoftware derart zu modifizieren, dass die Art und der Zweck nicht mehr demselben Ursprung entspricht wie beim Erwerb vom Cloudprovider.
1. Einleitung und Zielsetzung: Einführung in die wachsende Bedeutung von Cloud-Computing und die daraus resultierende Notwendigkeit einer klaren bilanziellen Behandlung nach IFRS.
2. Allgemeine Grundlagen: Darstellung der technologischen Grundlagen, Servicemodelle und Bereitstellungsformen von Cloud-Diensten.
3. Bilanzierung von Cloud-Computing-Vereinbarungen nach den IFRS: Zentrale Analyse der bilanziellen Behandlung, unterteilt in Softwareleasing, immaterielle Vermögenswerte und Dauerschuldverhältnisse sowie deren Implementierungskosten.
4. Abschlusspolitik und Abschlussanalyse nach den IFRS: Untersuchung der Möglichkeiten zur Gestaltung des Jahresabschlusses und die Analyse der Auswirkungen auf relevante Unternehmenskennzahlen.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass die bilanzielle Behandlung maßgeblich vom spezifischen Sachverhalt abhängt und erhebliche Auswirkungen auf die Kennzahlen haben kann.
Cloud-Computing, IFRS, SaaS, Leasing, Softwareleasing, immaterieller Vermögenswert, IAS 38, IFRS 16, Abschlusspolitik, Abschlussanalyse, Bilanzierung, Implementierungskosten, Dauerschuldverhältnis, Finanzkennzahlen, Cloud-Vereinbarung.
Die Arbeit untersucht die komplexe bilanzielle Behandlung von Cloud-Computing-Vereinbarungen aus der Sicht eines Softwarenutzers, der seinen Abschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufstellt.
Die Arbeit behandelt die technologischen Grundlagen des Cloud-Computings, die spezifischen Anforderungen an die Bilanzierung nach IFRS 16 und IAS 38 sowie die Auswirkungen dieser Buchungen auf die Unternehmensanalyse und Kennzahlen.
Das Ziel ist es, auf Basis der Vorgaben des IFRS Interpretations Committee ein Verständnis dafür zu entwickeln, wie Cloud-Vereinbarungen korrekt in der Bilanz abzubilden sind und welchen Gestaltungsspielraum dies für die Abschlusspolitik eröffnet.
Es wird eine fundierte Literatur- und Standardanalyse in Kombination mit einem Fallbeispiel durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Bilanz sowie auf abschlussanalytische Kennzahlen modellhaft darzustellen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Herleitung der Bilanzierungsmöglichkeiten für Cloud-Dienste, eine detaillierte Analyse der Bewertung von Implementierungskosten und eine praktische Anwendung anhand eines Unternehmens-Szenarios.
Die wichtigsten Begriffe sind Cloud-Computing, IFRS, SaaS, Leasing, IAS 38, Abschlusspolitik und Abschlussanalyse.
Das IFRS IC spielt eine zentrale Rolle, da dessen Agenda-Entscheidungen aus den Jahren 2018 und 2019 die Grundlage bilden, um Cloud-Vereinbarungen überhaupt erst in die Kategorien Leasing oder Dienstleistungsvertrag einordnen zu können.
Weil ein Dienstleistungsvertrag als laufender Aufwand direkt die GuV belastet, während die Aktivierung als Vermögenswert eine Bilanzverlängerung bewirkt und die Kosten über die Nutzungsdauer verteilt, was Kennzahlen wie das EBITDA beeinflusst.
Die Wahl hat wesentliche Auswirkungen darauf, ob eine Aktivierung als immaterieller Vermögenswert gelingt, da bei einer Private Cloud die Kontrolle über die IT-Infrastruktur leichter nachzuweisen ist als bei einer Public Cloud, wo oft nur Zugriffsrechte vorliegen.
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