Bachelorarbeit, 2017
33 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Quellen des islamischen Rechts
2.1. Der Koran
2.2. Die Sunna
2.3. Iḡmā
2.4. Iḡtihād
3. Juristische Fallbeispiele
3.1. Polygamie
3.2. Züchtigungsrecht
3.3. Strafe für Diebstahl
3.4. Glaubensfragen
4. Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis von Koran, Sunna und Iḡmā als Rechtsquellen im Denken des türkischen Theologen Yaşar Nuri Öztürk. Ziel ist es, seine kritische Haltung gegenüber traditionellen Auslegungen des islamischen Rechts aufzuzeigen und zu analysieren, wie er den Koran als primäre und oft alleinige Instanz für eine moderne, vernunftbasierte Interpretation des Glaubens legitimiert.
3.1. Polygamie
Allah, der Erhabene, sagt im Koran, Sura 4 und Vers 2 und 3: „Und gebt den Weisen ihr Gut, und tauscht nicht euer Schlechtes mit ihrem Guten ein, und zehrt nicht ihr Gut zu den eurigen hinzu; seht, das ist ein großes Verbrechen (4:2). Und wenn ihr fürchtet, die weiblichen Weisen nicht gerecht behandeln zu können, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier. Doch wenn ihr fürchtet, sie nicht gleich behandeln zu können, dann heiratet eine oder was im Besitz eurer rechten Hand ist. So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.“
Vor der Ankunft des Propheten hatte die Gesetzlosigkeit in jedem Bereich des Lebens niedergelassen. Da waren selbst die Waisen mit diversen Ungerechtigkeiten konfrontiert. Mit dem Kommen des Islams verbesserte sich stetig ihre missliche Lage, so dass die Menschen begriffen, dass auch die Waisen ihre Rechte hatten. Auf diese Art und Weise wurde die Last der Waisen erleichtert. Das größte Gefallen des Islams an die Waisen war, dass der Prophet selbst, in dem er vor seiner Geburt seinen Vater verlor und als kleiner Junge auch seine Mutter, als Waise aufwuchs.
1. Einleitung: Dieses Kapitel legt das Ziel der Untersuchung dar, die Positionen von Öztürk in Bezug auf die Quellen des islamischen Rechts einzuordnen und seine reformorientierte Exegese vorzustellen.
2. Quellen des islamischen Rechts: Dieser Abschnitt analysiert theoretisch die Rolle von Koran, Sunna, Iḡmā und Iḡtihād und erläutert Öztürks Bemühen, den Koran als unbezweifelbare Hauptquelle gegenüber den anderen Quellen abzugrenzen.
3. Juristische Fallbeispiele: Hier wird Öztürks moderne Interpretation in praktischen Fragen wie Polygamie, Züchtigungsrecht, Diebstahl und Glaubensfragen anhand koranischer Verse und seiner hermeneutischen Ansätze diskutiert.
4. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst das Wirken von Öztürk als Reformtheologe zusammen und reflektiert seine provokative Rolle in der aktuellen islamischen Welt und im Diskurs über Rechtsquellen.
Yaşar Nuri Öztürk, Islamische Theologie, Koranexegese, Rechtsquellen, Sunna, Iḡmā, Iḡtihād, Reformtheologie, Scharia, Polygamie, Züchtigungsrecht, Diebstahlstrafe, Hermeneutik, Gotteswort, Religiöser Reformismus.
Die Arbeit analysiert das Verständnis und die Gewichtung der klassischen islamischen Rechtsquellen (Koran, Sunna, Iḡmā) durch den türkischen Reformtheologen Yaşar Nuri Öztürk.
Im Zentrum stehen die Methodik der koranischen Exegese, das Verhältnis zwischen Koran und prophetischer Tradition (Sunna) sowie die Anwendung dieser Erkenntnisse auf moderne juristische und gesellschaftliche Probleme.
Die Forschungsfrage zielt darauf ab, wie Öztürk durch seine Auslegung eine Abkehr von traditionellen Rechtsquellen zugunsten einer koran-zentrierten, vernunftbetonten Auslegung vollzieht.
Der Autor wendet eine vergleichende und analytische Methode an, indem er traditionelle Rechtsauffassungen den Reformtheorien Öztürks gegenüberstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Darlegung der Quellenlehre und die praktische Anwendung an Fallbeispielen wie Polygamie und Strafrecht.
Wichtige Begriffe sind Islamische Theologie, Koranexegese, Rechtsquellen, Reformtheologie und Hermeneutik.
Öztürk betrachtet den Koran als einzige unbezweifelbare Primärquelle und steht der Sunna aufgrund ihrer späten Verschriftlichung und Fehleranfälligkeit kritisch gegenüber.
Öztürk nutzt eine linguistische und kontextuelle Analyse, um das Wort "ḍaraba" als drastische Maßnahme wie ein Hausverbot zu interpretieren, statt als körperliche Gewalt gegen Frauen.
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