Masterarbeit, 2021
106 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung
B. Überblick über die Zulassung von Windenergieanlagen
I. Die Genehmigung von Windenergieanlagen nach dem BImSchG
II. Konzentrationswirkung der Genehmigung
III. Wesentliche Genehmigungsvoraussetzungen
1. Schädliche Umwelteinwirkungen
2. Bauordnungsrechtliche Vorschriften
3. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
4. Natur- und Artenschutz
IV. Das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG und 9. BImSchV
1. Förmliches oder vereinfachtes Verfahren
2. Durchführen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
3. Ablauf des Genehmigungsverfahrens
V. Funktionen des Genehmigungsverfahrens
1. Richtigkeitsgewähr durch Verfahren
2. Berücksichtigung der Interessen von Drittbetroffenen
3. Grundsatz der Beschleunigung des Verfahrens
C. Grundlagen zur Einbindung externer Projektmanager in Verwaltungsverfahren
I. Der Begriff des Projektmanagers
II. Der Projektmanager nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 9. BImSchV
III. Verhältnis zum Sachverständigen nach § 13 Abs. 1 S. 4 9. BImSchV
IV. Vergleich zu Projektmanagern in anderen Verwaltungsverfahren
1. In der Bauleitplanung nach § 4b BauGB
2. In Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
V. Der Projektmanager als Rechtsfigur im Verwaltungsrecht
1. Funktionale Privatisierung öffentlicher Aufgaben
2. Einordnung zwischen Beliehenem und Verwaltungshelfer
3. Letztenzscheidungsverantwortung der Behörde
VI. Zwischenfazit zur rechtlichen Einordnung des Projektmanagers
D. Praktischer Einsatz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
I. Bisherige Tätigkeitsfelder in Windenergiegenehmigungsverfahren
II. Möglichkeiten und Grenzen der aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte
1. Einwendungsmanagement
2. Niederschrift zum Erörterungstermin
3. Moderation des Erörterungstermins
4. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen
III. Fazit zu möglichen Aufgaben von Projektmanagern
1. Organisatorisch-technische Unterstützung
2. Moderierende und konfliktmittelnde Tätigkeit
3. Fachliche Beratung und Koordination
IV. Modalitäten der Beauftragung des Projektmanagers
1. Behördliche Auftragsvergabe
2. Anforderungen an Qualifikation und Neutralität
3. Kostentragung durch den Antragsteller
4. Kontrolle und Haftung des Projektmanagers
E. Bewertung und Ausblick
I. Gründe für den Einsatz eines Projektmanagers
II. Auswirkungen des Einsatzes von Projektmanagern
1. Beschleunigung des Verfahrens
2. Akzeptanzsteigerung
3. Qualität der Entscheidung
III. Vorschläge zur Stärkung der Rolle von Projektmanagern
1. Klare gesetzliche Ausgestaltung des Einsatzes von Projektmanagern
2. Zwingender Einsatz auf Wunsch des Antragstellers
3. Übertragung der Verhandlungsleitung im Erörterungstermin
4. Übertragung von Entscheidungsbefugnissen im Rahmen der UVP
F. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit Behörden den bestehenden § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV nutzen können, um externe Projektmanager in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen einzusetzen, und ob dieser Einsatz effektiv zu einer beschleunigten und verbesserten Verfahrensdurchführung beitragen kann.
III. Wesentliche Genehmigungsvoraussetzungen
Nach § 6 Abs. 1 BImSchG ist die Genehmigung zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 BImSchG ergebenen Pflichten erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
1. Schädliche Umwelteinwirkungen
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sind genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können. Schädliche Umwelteinwirkungen sind gem. § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Bei der Beurteilung, ob durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung der Behörde. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ist darüber hinaus Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen der Emissionsbegrenzung.
Zu den relevanten schädlichen Umwelteinwirkungen von Windenergieanlagen zählen die Geräuschimmissionen, da sie eine erhebliche Belästigung für die Nachbarschaft verursachen können und damit im Einzelfall auch eine Gesundheitsgefahr darstellen.
A. Einleitung: Darstellung der Ausgangslage der Energiewende, des stockenden Windenergieausbaus und der Zielsetzung der Untersuchung zur Rolle des Projektmanagers.
B. Überblick über die Zulassung von Windenergieanlagen: Erläuterung der rechtlichen Grundlagen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, einschließlich Voraussetzungen und Verfahrensarten.
C. Grundlagen zur Einbindung externer Projektmanager in Verwaltungsverfahren: Rechtliche Einordnung des Projektmanagers als Verwaltungshelfer und Abgrenzung zu anderen Rechtsfiguren.
D. Praktischer Einsatz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen: Untersuchung konkreter Tätigkeitsfelder und Modalitäten der Beauftragung basierend auf empirischen Interviews mit Behörden.
E. Bewertung und Ausblick: Diskussion der Chancen und Risiken des Einsatzes von Projektmanagern sowie Entwicklung von Vorschlägen zur Stärkung ihrer Rolle.
F. Fazit: Zusammenfassende Bewertung des Nutzens eines Projektmanagers als fakultatives Beschleunigungsinstrument in komplexen Genehmigungsverfahren.
Windenergieanlagen, BImSchG, 9. BImSchV, Projektmanager, Genehmigungsverfahren, Verfahrensbeschleunigung, Öffentlichkeitsbeteiligung, UVP, Verwaltungshilfe, Behörde, Energiewende, Immissionsschutzrecht, Erörterungstermin, Akzeptanz, Rechtssicherheit.
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen beim Einsatz externer Projektmanager in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
Das Genehmigungsrecht nach dem BImSchG, die Rolle von externen Dienstleistern im Verwaltungsvollzug sowie Fragen der Verfahrensbeschleunigung und Akzeptanzsteigerung.
Es soll geklärt werden, ob und wie Projektmanager nach geltendem Recht eingesetzt werden können, um Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen effizienter zu gestalten.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, Auswertung der aktuellen Rechtsprechung sowie leitfadengestützten Interviews mit fünf verschiedenen Genehmigungsbehörden.
Neben einer theoretischen Einordnung des Projektmanagers enthält der Hauptteil eine detaillierte Analyse der praktischen Tätigkeitsfelder wie Einwendungsmanagement, Moderation und UVP-Unterstützung.
Kernbegriffe sind insbesondere Verfahrensbeschleunigung, Projektmanagement, funktionale Privatisierung, Immissionsschutzrecht und Genehmigungsverfahren.
Überwiegend positiv hinsichtlich der Arbeitsentlastung bei komplexen förmlichen Verfahren mit vielen Einwendungen, jedoch unter strikter Beibehaltung der behördlichen Letztentscheidungskompetenz.
Die UVP stellt aufgrund der hohen Fachanforderungen und der Bedeutung für die Entscheidung ein zentrales, aber auch kritisches Einsatzfeld für externe Unterstützung dar.
Die untersuchten Behörden und die Rechtslage sehen eine eigenständige Entscheidungsbefugnis skeptisch, da die Letztentscheidungsverantwortung bei der Behörde verbleiben muss.
Eine personelle Stärkung der Behörden hat Vorrang, während Projektmanager punktuell bei Belastungsspitzen oder komplexen Großvorhaben als sinnvolle Ergänzung dienen können.
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