Bachelorarbeit, 2021
46 Seiten, Note: 1,2
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Homeoffice
2.1 Begriffserklärung und Abgrenzung
2.1.1 Klassische Arbeitsorganisation
2.1.2 Ortsgebundene Tätigkeit
2.1.3 Telearbeit
2.1.4 Homeoffice
2.1.5 Mobile Office
2.1.6 Corona Office
2.2 Voraussetzungen
2.3 Chancen durch Homeoffice
2.4 Risiken durch Homeoffice
3. Unternehmerische CSR im Homeoffice und während der COVID-19-Pandemie
3.1 Begriffserklärung und Abgrenzung
3.2 Soziale Verantwortung in Zeiten von Covid-19
3.3 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
3.4 Great Place to Work
3.5 Employer Branding
3.6 Work-Life-Balance
3.7 Wichtige Faktoren für ein erfolgreiches Homeoffice
4. Rechtliche Rahmenbedingungen für Homeoffice
4.1 Ausstattung
4.2 Arbeitszeitregelungen/Arbeitszeiterfassung
4.3 Reisezeiten im Homeoffice
4.4 Datenschutz im Homeoffice
4.5 Arbeitsschutz im Homeoffice
4.6 Unfallschutz und Haftung im Homeoffice
4.7 Beendigung des Homeoffice
4.7.1 Einvernehmliche Möglichkeiten
4.7.2 Beendigung durch Arbeitnehmer
4.7.3 Beendigung durch Arbeitgeber
4.7.4 Zwangsläufig eintretende Beendigung
4.7.5 Herausgabe von Arbeitsmitteln
5. Homeoffice und Zuständigkeit des Betriebsrats
5.1 Zuständigkeit
5.2 Mitbestimmung und deren Grenzen
5.2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
5.2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
6. Schlussbetrachtung
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rolle der Corporate Social Responsibility (CSR) bei der Einführung und Umsetzung von Homeoffice-Modellen, insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen soziale Verantwortung übernehmen und gleichzeitig rechtliche sowie organisatorische Anforderungen erfüllen können.
3.2 Soziale Verantwortung in Zeiten von Covid-19
Deloitte befragte in einer Studie über 11.000 Führungskräfte, wodurch sie einen fundamentalen Unterschied von „business enterprises“ zu „social enterprises“ aufzeigen konnte. Während der Fokus von „business enterprises“ hauptsächlich auf der Profitabilität liegt, haben „social enterprises“ die Mission, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und die Umwelt unterstützend und partnerschaftlich mitzugestalten.
Insbesondere zu Pandemiezeiten ergeben sich für die „social enterprises“ neue Schwerpunkte im CSR Bereich. Hierbei geht es neben der innerbetrieblichen Verantwortung auch um die Unterstützung im gesellschaftlichen und humanitären Bereich auf kommunaler, nationaler und internationaler Ebene.
Beispielsweise haben Europäische Vereinigungen, wie FoodDrink Europe und EFFAT, Richtlinien im Umgang mit COVID-19 am Arbeitsplatz für ihre Mitglieder veröffentlicht. Auch von staatlicher Seite haben Unternehmen eine Bezuschussung, Kurzarbeitergeld genannt, von 63% erhalten und konnten diese aus eigenen Mitteln aufstocken, sodass die Mitarbeiter selbst in Kurzarbeit ihr gewohntes Einkommen (100%) bekamen und ihnen somit kein finanzieller Nachteil aus dieser Situation entstand. Neben Maßnahmen, die AN betreffen, kann der AG seine unternehmerische Tätigkeit prüfen und gegebenenfalls anpassen. So geschehen beispielsweise bei Destillerien, welche ihre Produktion auf Desinfektionsmitteln umgestellt haben.
Ein gesellschaftlich verantwortliches Unternehmen wird bereits zum Anfang der COVID-19-Pandemie seine Arbeitsorganisation auf den Schutz von Mitarbeitern und Geschäftspartnern ausrichten, anstelle den Fokus auf eine störungsfreie Wertschöpfungskette und eine Minimierung der Produktivität zu legen.
1. Einleitung: Vorstellung der Relevanz des Themas Homeoffice durch die COVID-19-Pandemie und Skizzierung der Forschungsfragen zu rechtlichen und CSR-spezifischen Aspekten.
2. Homeoffice: Definition und Abgrenzung verschiedener Begriffe wie Telearbeit, mobiles Arbeiten und Corona Office sowie Analyse der Vor- und Nachteile.
3. Unternehmerische CSR im Homeoffice und während der COVID-19-Pandemie: Untersuchung der sozialen Verantwortung von Unternehmen, der Work-Life-Balance und des Employer Brandings in Krisenzeiten.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen für Homeoffice: Detaillierte Betrachtung von Arbeitsschutz, Datenschutz, Arbeitszeitregelungen, Haftungsfragen und Beendigungsoptionen.
5. Homeoffice und Zuständigkeit des Betriebsrats: Erläuterung der Rolle und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Organisation von Homeoffice.
6. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Ausblick auf die zukünftige Bedeutung flexibler Arbeitsmodelle.
Homeoffice, COVID-19, Corporate Social Responsibility, CSR, Arbeitsrecht, Datenschutz, Arbeitsschutz, Telearbeit, Work-Life-Balance, Mitbestimmung, Betriebsrat, Employer Branding, mobiles Arbeiten, Arbeitszeitgesetz, Pandemie.
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die unternehmerische soziale Verantwortung (CSR) bei der Implementierung von Homeoffice-Modellen während und nach der COVID-19-Pandemie.
Zentrale Schwerpunkte sind die arbeitsrechtliche Einordnung, der Datenschutz, die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen sowie die Rolle des Betriebsrats und die Mitarbeiterzufriedenheit durch CSR-Maßnahmen.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Arbeitgeber Homeoffice sowohl rechtssicher als auch sozial verantwortlich gestalten können, um die Akzeptanz und Produktivität zu fördern.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse geltender Gesetze, wissenschaftlicher Studien und aktueller Verordnungen im Kontext der Pandemie.
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition von Homeoffice-Formen, den Chancen und Risiken für AG und AN, der sozialen Verantwortung von Unternehmen sowie den rechtlichen Details zu Ausstattung, Datenschutz und Beendigung von Vereinbarungen.
Typische Schlagworte sind Homeoffice, CSR, Mitbestimmung, Datenschutz und Arbeitsschutz.
Die Pandemie fungierte als Katalysator, der Unternehmen zur schnellen Einführung zwang, wodurch rechtliche Lücken in Bezug auf Definitionen und Arbeitsschutzanforderungen deutlich wurden.
Der Arbeitgeber ist an vertragliche Vereinbarungen gebunden; eine Beendigung erfordert entweder einvernehmliche Lösungen oder die Einhaltung spezieller arbeitsrechtlicher Kündigungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung des Weisungsrechts.
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