Masterarbeit, 2020
92 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Diese wissenschaftliche Arbeit befasst sich mit dem Thema der Eingriffe in Anteils- und Mitgliedschaftsrechte in der Insolvenz mit dem Ziel der Sanierung des Schuldnerunternehmens. Die Arbeit analysiert die Rechtslage vor und nach Einführung des ESUG (Gesetz zur Modernisierung des Insolvenzrechts) und untersucht die neuen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens, insbesondere den Dept-Equity-Swap.
Das erste Kapitel der Arbeit befasst sich mit der Einleitung und gibt einen Überblick über das Thema und die Zielsetzung. Das zweite Kapitel beschreibt die Sanierung von Schuldnerunternehmen im Allgemeinen, einschließlich der verschiedenen Verfahren und Möglichkeiten. Das dritte Kapitel analysiert die Rechtslage vor Einführung des ESUG und die Blockademöglichkeiten der Gesellschafter. Anschließend wird die Einführung des ESUG und seine Auswirkungen auf die Eingriffsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters untersucht.
Das vierte Kapitel befasst sich mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens, insbesondere mit dem Dept-Equity-Swap. Es werden die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und die praktische Umsetzung des Dept-Equity-Swaps diskutiert. Darüber hinaus werden die Vorteile und Risiken dieses Sanierungsinstrumentes betrachtet.
Das fünfte Kapitel behandelt die Sanierungsalternativen zum Dept-Equity-Swap, wie die übertragende Sanierung und die doppelnützige Treuhand. Das sechste Kapitel befasst sich mit der EU-Restrukturierungsrichtlinie und der Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsinstruments. Abschließend werden im siebten Kapitel die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick gegeben.
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Unternehmenssanierung, Insolvenzplanverfahren, Eingriffe in Anteils- und Mitgliedschaftsrechte, ESUG, Dept-Equity-Swap, übertragende Sanierung, EU-Restrukturierungsrichtlinie, vorinsolvenzliches Restrukturierungsinstrument.
Das ESUG (2012) erweiterte die Möglichkeiten zur Sanierung von Unternehmen, indem es Gesellschaftern Blockademöglichkeiten entzog und Eingriffe in Anteilsrechte erleichterte.
Dabei werden Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile (Eigenkapital) umgewandelt, um die Schuldenlast des Unternehmens zu senken und die Sanierungschancen zu erhöhen.
Vor dem ESUG konnten Gesellschafter Maßnahmen oft blockieren. Durch Neuregelungen wie das Obstruktionsverbot können ihre Stimmrechte heute unter bestimmten Bedingungen überstimmt werden.
Dies ist eine Alternative zum Insolvenzplan, bei der die wesentlichen Vermögensgegenstände des Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger übertragen werden ('Asset Deal').
Sie zielt darauf ab, präventive Restrukturierungsrahmen zu schaffen, damit Unternehmen bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Sanierungsmaßnahmen einleiten können.
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