Masterarbeit, 2021
87 Seiten, Note: 2,3
E. Allgemeines zur Steuerhinterziehung
1. Objektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung
2. Subjektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung
F. Die strafbefreiende Selbstanzeige
1. Historische Entwicklung der Selbstanzeige
2. Novellierung zum 28.4.2011
3. Novellierung zum 1.1.2015
a) Sinn und Zweck der Regelung
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
c) Rechtsnatur des § 371 AO
(1) Persönlicher Strafaufhebungsgrund
(2) Unbeachtlichkeit subjektiver Umstände
4. Die Selbstanzeigevorschrift im Verhältnis zu anderen Normen
a) Abgrenzung zu § 153 AO
b) Abgrenzung zu § 24 StGB
c) Abgrenzung zu § 46a StGB
d) Verhältnis zu § 398a AO
5. Voraussetzungen einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige
a) Positive Wirksamkeitsvoraussetzungen des § 371 Abs.1 AO
b) Die Berichtigungserklärung und Nachholung gem. § 371 Abs.1 AO
c) Form der Selbstanzeige
d) Anforderungen an den Inhalt
e) Das Vollständigkeitsgebot
f) Die Person des Anzeigenerstatters
g) Adressat der Selbstanzeige
h) Widerruf der Selbstanzeige und die daraus resultierten Folgen
i) Die fristgerechte Nachentrichtung gemäß § 371 III AO
6. Die Ausschlussgründe
a) Grundgedanke der Regelung
b) Ausschlussgrund des § 371 II S.1 Nr.1 Bst. a) – Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
c) Ausschlussgrund des § 371 II S.1 Nr.1 Bst. b
d) Ausschlussgrund des § 371 II S.1 Nr.1 Bst. c
e) Ausschlussgrund des § 371 II S.1 Nr.1 Bst. d
f) Nachschau-Tatbestände gemäß § 371 Abs.2 Nr.1 e)
g) Ausschlussgrund des § 371 II S.1 Nr.2 – Tatentdeckung
(1) Objektive Voraussetzungen
(2) Subjektive Voraussetzungen
(3) Teilentdeckung
(4) Identifizierbarkeit des Täters
h) Ausschlussgrund des § 371 II S.1 Nr.3 – Hinterziehungsbetrag von mehr als 25.000 EUR
i) Ausschlussgrund des § 371 II S.1 Nr.4 – Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall
7. Wirkungen und Folgen einer Selbstanzeige
a) Die strafverfahrensrechtlichen Folgen einer Selbstanzeige
b) Steuerrechtliche Konsequenzen einer Selbstanzeige
c) Geltung des Verwendungsverbotes aus § 393 II S.1 AO für die Angaben in der Selbstanzeige
d) Folgen einer unwirksamen Selbstanzeige
8. Die Fremdanzeige gemäß § 371 Abs.4
G. Kritische Betrachtung und Ausblick
Die Arbeit untersucht das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Ziel ist es, die komplexen Voraussetzungen für eine strafbefreiende Wirkung sowie die Ausschlussgründe, insbesondere unter Berücksichtigung des § 398a AO, detailliert zu analysieren und kritisch zu hinterfragen.
Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO
Die Selbstanzeige nach § 371 AO hebt sich im deutschen Strafrecht durch seinen Ausnahmecharakter hervor, wonach ein Steuerpflichtiger strafrechtlich nicht verfolgt wird, obwohl er den Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO erfüllt hat. Damit die Selbstanzeige auch eine strafbefreiende Wirkung entfaltet, muss der Steuerpflichtige vollständige und richtige Angaben, mithin also „reinen Tisch “ machen, worauf in der vorliegenden Arbeit näher einzugehen sein wird. Damit stellt die in Aussicht gestellte „Wohltat“, durch die Selbstanzeige eine Strafbefreiung zu bekommen, den Steuerpflichtigen vor eine folgenschweren Entscheidung, die aufgrund der Komplexität der Materie gründlich durchdacht sein muss.
Gleichwohl gewinnt das Institut der Selbstanzeige, auch dank der internationalen Zusammenarbeit noch mehr an Bedeutung und dürfte aktueller sein als je zuvor. Eingebettet in dem „Common Reporting Standard“ (CRS) sowie im Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG), kommt der Fiskus an Daten von Steuerbürgern. Am automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten nehmen zurzeit 109 Staaten teil, die Auslandskonten ihrer Bürger auswerten.
Nach Erhebungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erhielten die Steuerbehörden dieser Länder für das Jahr 2020 Einblicke in 84 Millionen Finanzkonten, die ihre Gebietsansässigen im Ausland eingerichtet hatten - mit einem Gesamtvermögen von zehn Billionen Euro.
Dieser Erfolg basiert auf einem durchdachten Verfahren, das im praktischen Handbuch der OECD beschrieben ist. Nationale Finanzbehörden melden Daten zu sämtlichen Vermögen von Steuerausländern, die auf Bankkonten oder Wertpapier- und Lebensversicherungsdepots liegen, an den Fiskus der jeweiligen Heimatländer. Neben Namen, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID und Kontonummern ausländischer Bankkunden sind es die Jahressalden von Zins- und Dividendeneinnahmen sowie Erlöse aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien, Anleihen, Fonds und anderen Wertpapieren.
E. Allgemeines zur Steuerhinterziehung: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO, einschließlich der objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen.
F. Die strafbefreiende Selbstanzeige: Dieser Hauptteil widmet sich der historischen Entwicklung sowie den detaillierten gesetzlichen Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige und analysiert kritisch die verschiedenen Ausschlussgründe und Rechtsfolgen.
G. Kritische Betrachtung und Ausblick: Das Fazit bewertet die aktuelle Bedeutung des Instituts der Selbstanzeige im Lichte der gesetzlichen Verschärfungen und reflektiert über die Erreichung der ursprünglichen steuerpolitischen Zielsetzungen.
Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, § 371 AO, Strafbefreiung, Sperrgründe, Tatentdeckung, § 398a AO, Nachentrichtung, Steuerehrlichkeit, Vollständigkeitsgebot, Finanzbehörde, Berichtigungserklärung, Steuerstrafrecht, Finanzkonten, Internationaler Informationsaustausch
Die Arbeit befasst sich mit dem deutschen Institut der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung und Literatur.
Im Zentrum stehen die Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerhinterziehung, die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige, die Sperrwirkungen durch Ausschlussgründe sowie die steuerlichen und strafrechtlichen Folgen.
Ziel ist es, die Komplexität und die hohen Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige zu analysieren, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen und des Zusammenspiels mit dem § 398a AO.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Auswertung von Gesetzesmaterialien, Kommentaren, Fachliteratur und der einschlägigen Rechtsprechung basiert.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige, die verschiedenen Ausschlussgründe wie die Tatentdeckung und die Prüfungsanordnung sowie die Rechtsfolgen einer Selbstanzeige.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, § 371 AO, Sperrgründe, Tatentdeckung und Nachentrichtung geprägt.
Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) und den "Common Reporting Standard" ist das Entdeckungsrisiko für Steuerpflichtige massiv gestiegen, was die Bedeutung der Selbstanzeige als Instrument zur Rückkehr zur Steuerehrlichkeit unterstreicht.
Der § 398a AO dient als eine Art Auffangregelung für Fälle, in denen eine klassische Selbstanzeige aufgrund von Sperrgründen nicht mehr strafbefreiend wirkt, und ermöglicht unter Zahlung eines Zusatzbetrages ein Absehen von der Strafverfolgung.
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