Bachelorarbeit, 2021
124 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau
2 Überblick zum Thema Sterbehilfe
2.1 Was ist Sterbehilfe?
2.2 Arten der Sterbehilfe
2.3 Euthanasie
3 Nichtigkeitserklärung des § 217 StGB
3.1 Gesetzeslage vor der Nichtigkeitserklärung
3.2 Gesetzeslage nach der Nichtigkeitserklärung
4 Freiheit zum Tod oder Unfreiheit zum Leben?
4.1 Selbstbestimmung am Lebensende
4.2 Patientenverfügung
4.3 Grundsätze ärztlichen Handelns
4.4 Prinzipien der Medizinethik
4.5 Kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Sterbehilfe
5 Vergleich mit den Nachbarländern
5.1 Sterbehilfe in den Niederlanden
5.2 Sterbehilfe in der Schweiz
5.3 Vergleich zu Deutschland
6 Versorgung schwerstkranker Menschen
6.1 Palliativversorgung
6.1.1 Begriffserklärung
6.1.2 Palliative Versorgungssettings
6.2 Hospiz
6.2.1 Begriffserklärung
6.2.2 Formen der Hospizarbeit
6.3 Finalversorgung von Tumorkranken
7 Methodik
7.1 Qualitatives Forschungsdesign
7.1.1 Allgemeines
7.1.2 Gütekriterien qualitativer Forschung
7.1.3 Erhebungsmethode- Experteninterview
7.1.4 Interviewpartner
7.1.5 Durchführung und Aufbereitung der Interviews
7.2 Methodisches Vorgehen- Qualitative Inhaltsanalyse nach Kuckartz
8. Ergebnisse
8.1 Ergebnisdarstellung
8.2 Ergebnisinterpretation
9. Fazit
Das primäre Ziel dieser Bachelorarbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit der Beihilfe zum Suizid mit rechtlichen, medizinischen und ethischen Grundsätzen in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund der Nichtigkeitserklärung des § 217 StGB. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob und wie diese Form der Sterbehilfe als selbstbestimmte Option gestaltet werden kann und inwieweit sie eine notwendige Ergänzung zur bestehenden Palliativ- und Hospizversorgung darstellt.
2.2 Arten der Sterbehilfe
Wie bereits in Abschnitt 2.1 beschrieben, können insgesamt vier verschiedene Arten der Sterbehilfe unterschieden werden.
Die aktive Sterbehilfe ist ein Eingriff zur Lebensbeendigung eines Menschen, der direkt auf die Tötung abzielt. Für gewöhnlich werden dem Patienten giftige Stoffe oder überdosierte Medikamente verabreicht, welche unmittelbar zum Tod führen. Die Tatherrschaft liegt bei einer dritten Person, welche die Tötung vornimmt. Eine zwingende Einwilligung von Seiten des Patienten ist nicht erforderlich. (ZÖLLNER, 2015, S. 38; Gerhard, 2015, S. 166)
Im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe werden bei der passiven Sterbehilfe lebenserhaltende Maßnahmen auf Wunsch des Patienten eingestellt, wodurch das Sterben als natürlicher Prozess zugelassen werden soll. Durch die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen und dem Todeseintritt des Patienten, wird der Arzt zum „Sterbehelfer“. An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass der Ausdruck „passive Sterbehilfe“ in der Literatur häufig als unglückliche Formulierung bezeichnet wird, da eine ärztliche Handlung nie passiv sein kann. Es geht vielmehr darum, durch die Einstellung der lebenserhaltenen Maßnahmen einen natürlichen Sterbeprozess in Gang zu setzen. Gleichzeitig ist eine Intensivierung der psychischen Betreuung, Schmerztherapie und Grundpflege erforderlich, um dem Patienten ein schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. (Frieß, 2010, S. 16–17; Preidel, 2016, S. 37–38)
1. Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, Zielsetzung und des Aufbaus der Arbeit im Kontext der Sterbehilfedebatte nach der Aufhebung des § 217 StGB.
2 Überblick zum Thema Sterbehilfe: Definition und Abgrenzung der vier gängigen Sterbehilfeformen sowie eine historische Einordnung des Begriffs Euthanasie.
3 Nichtigkeitserklärung des § 217 StGB: Darstellung der rechtlichen Situation vor und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie der daraus entstandenen neuen regulatorischen Anforderungen.
4 Freiheit zum Tod oder Unfreiheit zum Leben?: Ethische und rechtliche Analyse der Selbstbestimmung, der Patientenverfügung und der ärztlichen Pflichten basierend auf medizinethischen Prinzipien.
5 Vergleich mit den Nachbarländern: Analyse der Sterbehilfe-Praxis in den Niederlanden und der Schweiz und der Übertragbarkeit auf die deutsche Situation.
6 Versorgung schwerstkranker Menschen: Überblick über die bestehende Palliativ- und Hospizversorgung sowie die spezielle Versorgungssituation von Tumorerkrankten.
7 Methodik: Beschreibung des qualitativen Forschungsdesigns unter Verwendung von Experteninterviews und der Inhaltsanalyse nach Kuckartz.
8. Ergebnisse: Darstellung und Interpretation der aus den Experteninterviews gewonnenen Daten und Meinungen.
9. Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfragen und Ausblick auf zukünftigen Forschungsbedarf.
Sterbehilfe, Suizidbeihilfe, Selbstbestimmung, Medizinethik, Palliativversorgung, Hospizarbeit, Patientenautonomie, § 217 StGB, Fremdbestimmung, medizinische Kriterien, Anspruchsvoraussetzungen, Experteninterview, qualitative Inhaltsanalyse.
Die Arbeit befasst sich mit der Legalisierung der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid in Deutschland und beleuchtet die rechtlichen, medizinischen und ethischen Aspekte dieser komplexen Thematik.
Die zentralen Themen sind die Selbstbestimmung am Lebensende, die Abgrenzung verschiedener Sterbehilfeformen, der Status der Palliativ- und Hospizversorgung sowie die ethischen Prinzipien der Medizinethik.
Ziel ist es zu untersuchen, wie eine Vereinbarkeit der Beihilfe zum Suizid mit den bestehenden rechtlichen und ethischen Standards in Deutschland erreicht werden kann und ob dies eine notwendige Ergänzung darstellt.
Es wurde ein qualitatives Forschungsdesign gewählt, das auf einer Literaturanalyse und der Durchführung von fünf Experteninterviews mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen basiert, die mittels Inhaltsanalyse nach Kuckartz ausgewertet wurden.
Der Hauptteil analysiert die gesetzliche Lage, vergleicht sie mit den Nachbarländern Schweiz und Niederlande, erläutert die palliativmedizinische Versorgung und diskutiert die Ergebnisse der Experteninterviews.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Sterbehilfe, Selbstbestimmung, Medizinethik, Palliativversorgung, Patientenautonomie und der § 217 StGB.
Die Palliativversorgung wird von den befragten Experten primär als ausreichend angesehen, um Leiden zu lindern. Die Suizidbeihilfe wird nur als Ergänzung für absolute Ausnahmefälle diskutiert, in denen die palliativen Mittel ausgeschöpft sind.
Nein, die Arbeit zeigt, dass eine eindeutige Positionierung aufgrund der Komplexität und der ethischen Dilemmata schwierig ist; sie betont jedoch die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen.
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