Bachelorarbeit, 2021
64 Seiten, Note: 1,9
1 Einleitung
2 Grundlagen der Telemedizin
2.1 Begriff „Telemedizin“
2.2 Anwendungsbereiche und Hilfsmittel
2.3 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Telemedizin
2.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.3.2 Anforderungen an den Vertragsarzt
2.4 Finanzierung der Telemedizin in Deutschland
2.5 Status quo der Telemedizin in Deutschland und international
3 Videosprechstunde
3.1 Begriff „Videosprechstunde“
3.2 Entwicklung der Videosprechstunde
3.3 Medizinischer Bedarf und bisherige Rechtslage
3.4 Durchführung der Videosprechstunde
4 Videosprechstunde aus Sicht der Ärzte
4.1 Möglichkeiten der Videosprechstunde
4.1.1 Eignung in medizinischen Bereichen
4.1.2 Vergütung der ärztlichen Leistungen
4.2 Herausforderungen der Videosprechstunde
4.2.1 Investitionen und technische Herausforderungen
4.2.2 Voraussetzungen bei der Wahl des Videodienstanbieters
5 Videosprechstunde aus Sicht der Patienten
5.1 Möglichkeiten der Videosprechstunde
5.1.1 Flächendeckende medizinische Versorgung
5.1.2 Stärkung und Verbesserung der Versorgungsqualität
5.2 Herausforderungen der Videosprechstunde
5.2.1 Vorgehensweise und technische Anforderungen
5.2.2 Digitaler Arztbesuch vs. Konsultation in Präsenz
5.2.3 Akzeptanz
6 Schlussfolgerung
Die vorliegende Arbeit untersucht das Potenzial und die Herausforderungen der Videosprechstunde als integralen Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung der Perspektiven von Ärzten und Patienten.
3.1 Begriff „Videosprechstunde“
Durch die Behandlung per Video werden lange Anfahrtswege zur Arztpraxis und lange Wartezeiten vermieden. Arzt und Patienten kommunizieren räumlich voneinander getrennt, aber in Echtzeit miteinander, um beispielsweise weitere Therapieschritte zu klären, Schmerzverlaufsprotokolle zu besprechen oder zur Begutachtung von Operationswunden.65
Meist werden Videosprechstunden zu den üblichen Öffnungszeiten der Arztpraxis angeboten. Allerdings gibt es auch Anbieter, bei denen eine Terminvergabe rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche möglich ist. Dies wird jedoch nicht von allen Krankenkassen übernommen.66 Die Videosprechstunde ist grundsätzlich nicht auf gewisse Indikatoren begrenzt, auch für Psychotherapeuten ist sie unter bestimmten Voraussetzungen möglich.67
Dabei können Kommunikationsmedien zum Einsatz kommen mit dem Grundsatz, dass Ärzte mit ihren Patienten im persönlichen Kontakt beraten und behandeln. Nach der Lockerung des Fernbehandlungsverbot durch den Deutschen Ärztetag im Jahr 201868 ist die ausschließliche Behandlung und Beratung im Einzelfall über Kommunikationsmedien gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 der (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte erlaubt. Allerdings nur, wenn dies seitens des Arztes akzeptabel ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, das Gespräch und der Behandlung sowie die Dokumentation gewahrt wird. Der Patient muss über die Besonderheiten des ausschließlichen Gespräches oder Behandlung über das jeweilige Kommunikationsmedium aufgeklärt werden.
Den gleichen oder einen ähnlich lautenden Textabschnitt haben die meisten Landesärztekammern in ihre Berufsordnung übernommen, sodass nach der Lockerung des Fernbehandlungsverbots die Videosprechstunde auch ohne vorangegangen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt prinzipiell möglich ist.69 Sowohl für den Arzt als auch für den Patienten ist die Beteiligung an der Videosprechstunde freiwillig. Durch den Vertragsarzt ist derzeit noch die schriftliche Einwilligung des Patienten zur Videosprechstunde einzuholen.70
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des demografischen Wandels ein und erläutert, warum Telemedizin und speziell die Videosprechstunde als Lösung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland an Bedeutung gewinnen.
2 Grundlagen der Telemedizin: Das Kapitel definiert den Begriff der Telemedizin, erläutert verschiedene Anwendungsbereiche sowie Hilfsmittel und stellt die rechtlichen Voraussetzungen sowie Finanzierungsmodelle in Deutschland dar.
3 Videosprechstunde: Hier wird der spezifische Begriff der Videosprechstunde definiert, deren historische Entwicklung und der medizinische Bedarf analysiert sowie die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Durchführung erläutert.
4 Videosprechstunde aus Sicht der Ärzte: Dieses Kapitel behandelt die konkreten Möglichkeiten und Herausforderungen der Videosprechstunde aus ärztlicher Perspektive, inklusive der Eignung in Fachbereichen und der Abrechnungsmodalitäten.
5 Videosprechstunde aus Sicht der Patienten: Dieses Kapitel analysiert die Videosprechstunde aus Patientensicht, thematisiert die flächendeckende Versorgung, die Versorgungsqualität und die Akzeptanz bei Patienten unter Berücksichtigung technischer Hürden.
6 Schlussfolgerung: Das abschließende Kapitel reflektiert kritisch die Chancen und Risiken der Videosprechstunde und fasst zusammen, wie diese eine sinnvolle Erweiterung der medizinischen Grundversorgung darstellen kann.
Telemedizin, Videosprechstunde, Digitale Gesundheitsversorgung, Fernbehandlung, Gesundheitswesen, Vertragsarzt, Patientensicherheit, Datenschutz, E-Health, EBM, GOÄ, Patientenakzeptanz, Infrastruktur, Digitaler Arztbesuch, Gesundheits-Apps
Die Arbeit untersucht das Potenzial und die Herausforderungen der Videosprechstunde innerhalb des deutschen Gesundheitssystems, insbesondere in Bezug auf die Mehrwerte einer digitalen Versorgung.
Die Analyse erstreckt sich über die Grundlagen der Telemedizin, rechtliche Rahmenbedingungen, Vergütungsmodelle, technische Anforderungen sowie die spezifischen Sichtweisen und Akzeptanz bei Ärzten und Patienten.
Das Ziel ist es, einen Gesamtüberblick über Telemedizin und Videosprechstunden zu geben und zu untersuchen, inwieweit die Videosprechstunde als Instrument der digitalen Gesundheitsversorgung einen Mehrwert bietet.
Es handelt sich um eine literaturbasierte Arbeit, die den aktuellen Status der Forschung sowie gesetzliche Grundlagen und Studien auswertet, um die Möglichkeiten und Herausforderungen der Thematik abzuwägen.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen, die Durchführung von Videosprechstunden, die Analyse aus ärztlicher Sicht sowie eine detaillierte Betrachtung aus der Perspektive der Patienten.
Zentrale Begriffe sind Telemedizin, Videosprechstunde, digitale Transformation des Gesundheitswesens, Abrechnungsziffern (EBM/GOÄ), Datenschutz (DSGVO) und Patientenakzeptanz.
Die DSGVO stellt strenge Anforderungen an den Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Dies erfordert unter anderem eine zertifizierte Technik, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und eine explizite Einwilligung der Patienten.
Eine stabile und leistungsfähige Internetverbindung ist die technische Grundvoraussetzung für die Übertragung von Bild und Ton in ausreichender Qualität. Ohne diese kann die Versorgung per Video nicht verlässlich durchgeführt werden.
Die Krankenkassen finanzieren telemedizinische Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), wobei spezifische GOP-Positionen für die Videosprechstunde und damit verbundene Aufwände festgelegt sind.
Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Videosprechstunde den traditionellen Arztbesuch nicht ersetzt, sondern eine sinnvolle und leistungsstarke Ergänzung zur Verbesserung der flächendeckenden Versorgung darstellt.
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