Bachelorarbeit, 2018
58 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Hintergründe zum Schwangerschaftsabbruch
2.1 Definition des Schwangerschaftsabbruches
2.2 Die häufigsten Meth oden eines Schwangerschaftsabbruches
2.3 Aktuelle Rechtslage eines Schwangerschaftsabbruches in Deutschland
2.4 Aktuelle Situation zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
2.5 Kampagnen der Abtreibungsgegner*innen
3 Gründe der Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch
3.1 Persönliche Gründe
3.2 Gesellschaftlich bedingte Hintergründe
4 Entscheidungsprozess der Frau zum Abbruch einer Schwangerschaft
4.1 Die Information zur ungewollten Schwangerschaft
4.2 Der Konflikt der schwangeren Frau
4.3 Männer im Schwangerschaftskonflikt
4.4 Die Entscheidung zum Abbruch der Schwangerschaft
4.5 Die Verarbeitung des Schwangerschaftsabbruches
4.6 Die Rolle der Schwangerschaftskonfliktberatung
5 Folgen eines Schwangerschaftsabbruches für die Frau
5.1 Komplikationen und physische Folgen
5.2 Psychische Folgen
5.3 Die häufigsten Krankheitsbilder
5.3.1 Depression
5.3.2 Angststörungen
5.3.3 Posttraumatische Belastungsstörung
5.3.4 Post-Abortion-Syndrom
5.4 Positive psychologische Folgen
6 Mögliche Bewältigungsstrategien eines Schwangerschaftsabbruches
6.1 Erkenntnisse aus der Resilienzforschung
6.1.1 Definition des Resilienzbegriffes
6.1.2 Das Resilienzkonzept
6.1.3 Risiko- und Schutzfaktoren im Resilienzkonzept
6.1.4 Mögliche Wege zur Erlangung von Resilienz
6.2 Erkenntnisse aus der Trauerarbeit
6.2.1 Definition Trauer
6.2.2 Trauer und Schwangerschaftskonflikt
6.2.3 Modell der Trauerbewältigung
6.2.4 Verarbeitung der Trauer nach einem Schwangerschaftsabbruch
7 Fazit/ Ausblick
Quellenverzeichnis
Im Sommersemester 2017 absolvierte ich in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Marienstiftes in Arnstadt mein Praxis- semester. Ich bin sehr dankbar dafür, dass ich im Verlauf dieses Praktikums sehr häufig die Gelegenheit hatte, an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilzu- nehmen. Während dieser Zeit sah ich viele Frauen kommen und gehen. Häufig machte ich mir Gedanken, wie wird es ihnen gehen, wenn sie diesen Schwanger- schaftsabbruch tatsächlich durchführen lassen. Wird dieser Schritt gravierende Folgen für ihre Zukunft haben? Oder kommen sie gut mit ihrer Entscheidung zurecht? Um diesen Fragen nachzugehen, möchte ich diese Arbeit dem Thema Schwangerschaftsabbruch - Gründe, Entscheidungsprozess, Bewältigungs- strategien und Folgen für die schwangeren Frauen widmen.
In der vorliegenden Bachelorthesis soll es primär darum gehen, auf welche Art und Weise ungewollt schwangere Frauen einen Abbruch der Schwangerschaft be- wältigen. Dabei stehen in dieser Arbeit die Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung im Fokus. Die Gründe für einen Abbruch aus der Sicht der betroffenen Frauen und die Folgen eines Schwangerschaftsabbruches für die Frau bilden den Mittelpunkt. Keine Frau wünscht sich einen Schwangerschaftsabbruch. Die Meinung einer breiten Öffentlichkeit ist aber, wenn eine Frau ungewollt schwanger wird und die Schwangerschaft abbrechen möchte, dass mit großer Wahrscheinlichkeit Schuldgefühle, wenn nicht sogar Depressionen auf sie warten (vgl. Knopf; Mayer; Meyer, 1995a, 4). Es soll dargelegt werden, welche Krankheits- bilder im Kontext eines Schwangerschaftsabbruches entstehen können und ob unter dem Leitspruch Abbruch als Chance eine positive Verarbeitung möglich ist. Ziel soll es sein, einen Vergleich zwischen negativen und positiven psychologischen Folgen herzustellen. Besonders interessant sind im späteren Verlauf der Arbeit die Erkenntnisse aus der Resilienzforschung und der Trauerarbeit für die Bewältigung von Schwangerschaftsabbrüchen. Auf die moralische Debatte wird in dieser Arbeit verzichtet, da sie den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.
Im ersten Schritt wird der Begriff Schwangerschaftsabbruch definiert und wichtige Hintergründe, wie Methoden, rechtliche Aspekte und die aktuelle Situation in
Deutschland erläutert, um die Thematik erfassen zu können. Im Anschluss daran werden die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch aus der Sicht betroffener Frauen näher beleuchtet. Mit Hilfe von Informationen zum Entscheidungsprozess der Frau, welcher im Endeffekt zum Schwangerschaftsabbruch führt, soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Entscheidung zum Abbruch entwickelt und wie er verarbeitet werden kann. Darauf aufbauend wird im fünften Schritt die Diskussion über die Folgen, vor allem die psychologischen Folgen, geführt. Genauer thema- tisiert werden dabei die häufigsten Krankheitsbilder Depression, Angststörung, posttraumatische Belastungsstörung und das Post-Abortion-Syndrom. In Bezug auf die psychologischen Folgen sollen insbesondere die positiven Folgen fokussiert werden. Im sechsten Kapitel werden mögliche Bewältigungsstrategien eines Schwangerschaftsabbruches und mögliche Schlussfolgerungen vorzufinden sein. Die vorliegende Arbeit findet im Fazit/ Ausblick ihren Abschluss. Darin werden die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse zusammengetragen und damit die Frage- stellungen: Welche Gründe spielen bei einer Entscheidung zu einem Schwanger- schaftsabbruch eine Rolle? Wie läuft der Entscheidungsprozess zum Schwanger- schaftsabbruch ab? Welche Folgen können daraus für die betroffenen Frauen entstehen? Wie können die Erkenntnisse aus der Resilienzforschung und der Trauerarbeit bei der Bewältigung von Schwangerschaftsabbrucherfahrungen helfen? beantwortet.
Dieses zweite Kapitel dient der Klärung des Begriffes Schwangerschaftsabbruch und gibt einen Einblick in die Hintergründe des Themas, die für das Verständnis im Kontext eines Abbruches einer Schwangerschaft von Bedeutung sind.
Die Terminologie, wie auch die dazugehörigen Definitionen beim Thema Schwangerschaftsabbruch sind nicht einheitlich, was es oft verwirrend macht. Die Begriffe Schwangerschaftsabbruch, Abort, Abtreibung oder auch Abbruch kommen vor. Schwangerschaftsabbruch ist der offizielle Begriff, welcher vom Gesetzgeber genutzt wird. „Darunter versteht man die Entfernung oder das Hervorrufen der Abstoßung des Fruchtsacks samt Embryo beziehungsweise Fötus aus der Gebär- mutter.“ (vgl. Schirrmacher; Buth 2013, 7). Der Abort ist der medizinische Fach-begriff für den Abbruch einer Schwangerschaft. „Medizinisch wird zwischen ver- schiedenen Abortformen unterschieden, wobei unter einem Abort das vorzeitige Ausstoßen des Fötus verstanden wird. Es wird zwischen einem Spontanabort, einem Abort dem eine natürliche Ursache zugrunde liegt, und einem artifiziellen Abort, welcher künstlich ausgelöst wird, differenziert.“ (vgl. Hoffmann 2013, 21). Zusätzlich wird unterschieden, je nach Fortschritt der Schwangerschaft, ob es sich um einen Früh- oder Spätabort handelt. Bis zur 12. SSW handelt es sich um einen Frühabort und danach bis zur 24. SSW wird von einem Spätabort gesprochen. Eine weitere Definition ist von Elke Thoss. Sie definiert einen Schwangerschaftsabbruch als eine „künstlich ausgelöste vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft“ (vgl. Thoss 2997; Baross 1992 in Hoffmann 2013, 22). Die Begriffe Abtreibung und Abbruch werden viel in der Umgangssprache und häufig von Abtreibungs- gegner*innen benutzt (vgl. Schirrmacher; Buth 2013, 8).
Knopf, Mayer und Meyer erklären einen Schwangerschaftsabbruch folgender- maßen: „Für uns ist ein Schwangerschaftsabbruch die Folge von Sexualität, die Folge von fehlgeschlagener Verhütung, die Folge der Entscheidung, kein Kind oder zu diesem Zeitpunkt kein Kind zu wollen.“ (vgl. Knopf; Mayer; Meyer 1995, 12).
Medizinisch wird also zwischen einem Spontanabort und einem artifiziellen Abort unterschieden. In der Regel ist rechtlich und soziologisch mit einem Schwanger- schaftsabbruch der artifizielle Abort gemeint (vgl. Hoffmann 2013, 22). Dieser bleibt unter bestimmten Bedingungen straffrei, worauf im Kapitel 2.3 näher eingegangen wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vgl. pro familia 2009, 20 - 21
In Deutschland werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Woche nach der letzten Regelblutung (das sind 12 Wochen nach der Befruchtung) durch- geführt (vgl. pro familia 2009, 13). Die obere Tabelle bezieht sich auf Abbrüche in diesem Zeitraum. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen einem medika- mentösen und instrumentellen Schwangerschaftsabbruch. Bei beiden Formen gibt es unterschiedliche Methoden. In bestimmten Situationen kann es sein, dass zwei Methoden miteinander kombiniert werden müssen (vgl. Stauber 2005; Klapp 2009 in Hoffmann 2013, 28). Welche Methode gewählt wird ist abhängig vom Stadium der Schwangerschaft, der Indikation, der medizinischen Vorgeschichte der schwangeren Frau und auch von den Erfahrungen des Arztes (vgl. Stauber 2005 in Hoffmann 2013, 28). Die am häufigsten angewendete Methode zum Abbruch einer Schwangerschaft war 2017 die Vakuumaspiration als instrumentelle Methode mit 61.297 von insgesamt 101.209 Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland, gefolgt von dem Medikament Mifepriston mit 20.904, danach die Curettage mit 15.505 und 2.842 sonstige medikamentöse Abbrüche (vgl. Gesundheitsbericht- erstattung des Bundes 2018).
Schwangerschaftsabbruches in Deutschland Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch für alle Beteiligten, wie die schwangere Frau, die Ärztin oder den Arzt, den Anstifter und auch den Gehilfen lt.
§218 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Dieser Paragraph steht im Abschnitt 16 unter Straftaten gegen das Leben neben diversen anderen Tötungsdelikten. Der Wortlaut des §218 StGB im Absatz 1 ist folgender: Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebär- mutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. Der §218aAbs.1 StGB enthält Ausnahmen, bei denen ein Schwanger- schaftsabbruch straffrei bleibt. Es handelt sich um die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruches, wenn die schwangere Frau den Abbruch verlangt und der Ärztin oder dem Arzt durch eine Bescheinigung eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB nachweisen kann. Und der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden und seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein (vgl. pro familia 2017, 9). Die Tat bleibt trotzdem rechtswidrig laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.05.1993 (vgl. Bundes- verfassungsgericht 1993, 2). Wenn bei einem Schwangerschaftsabbruch eine soge- nannte kriminologische oder medizinische Indikation vorliegt, dann ist er laut §218a Abs.2 und 3 StGB nicht rechtswidrig. Da diese Indikationen nicht Bestandteil dieser Arbeit sind, wird an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen.
Der §219 StGB legt in Verbindung mit dem §5 SchKG (Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten) den Inhalt und den Umfang der Beratung einer Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage fest. Die Beratung muss in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle durchgeführt werden und soll einer- seits dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen und zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen. Andererseits soll sie ergebnisoffen geführt werden, was per Gesetz schon eine Paradoxie beinhaltet. Nach dieser Beratung wird der schwangeren Frau eine Beratungsbescheinigung ausgehändigt. Laut §8 SchKG müssen die Länder ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen in Wohnort- nähe bereitstellen. Laut §203 StGB unterliegen die Angehörigen der Beratungs- stellen grundsätzlich der Schweigepflicht und haben laut §53 StPO (Strafprozess- ordnung) ein Aussageverweigerungsrecht (vgl. pro familia 2017, 9-10).
Besondere Regelungen gelten bei Minderjährigen. Die Ärzt*innen müssen vor einem Schwangerschaftsabbruch sicherstellen, dass die Person einwilligungsfähig ist. Diese Tatsache ist an die individuelle Reife und Einsichtsfähigkeit, welche in der Regel im Alter ab 16 Jahren als gegeben gilt, der schwangeren Minderjährigen ge- bunden. Es erfordert von den Ärzt*innen im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung. Be- stehen Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit, dann ist es unabdinglich, dass die gesetzlichen Vertreter in den Eingriff mit einwilligen müssen. Wichtig zu erwähnen ist, dass ein Abbruch nicht gegen den Willen des Mädchens durchgeführt werden darf unabhängig vom Alter und der Einwilligungsfähigkeit (vgl. ebd., 11).
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Für Schwangerschaftsabbrüche nach der Indikationsregelung werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn auf Verlangen der Frau ein Abbruch nach der Beratungsregelung vorgenommen wird, dann sind die Kosten von den Frauen selbst zu tragen. Je nach Praxis und Methode kostet dies ungefähr 300 bis 600 Euro. In beiden Fällen übernimmt die Krankenkasse laut §24b SGB V (5. Sozialgesetzbuch) die Kosten für die Beratung und Untersuchung im Vorfeld des Schwangerschaftsabbruches und auch für die Nachbehandlung falls Kompli- kationen auftreten. Eine schwangere Frau kann laut der §§19 bis 24SchKG aus sozialen Gründen eine Kostenübernahme beantragen. Per Antrag bei der gesetz- lichen Krankenkasse werden die Kosten dann unterhalb einer jährlich neu fest- gesetzten Einkommensgrenze der Frau von den Ländern übernommen. Dieser Antrag muss vor dem Eingriff vorliegen und bewilligt werden. Hierbei übernimmt die Krankenkasse die Abwicklung und die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des jeweiligen Bundeslandes (vgl. ebd.).
„Die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche ist zurück in Deutschland – und mit der Debatte alle Gefühle.“ (vgl. Fritzsche, Geschwendtner, Ludwig 2018, 11). So heißt es in einem aktuellen Artikel im Magazin der Süddeutschen Zeitung. Doch wie
kommt es dazu? Die Allgemeinärztin Kristina Hänel möchte auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Deshalb wurde sie Ende November 2017 vom Gießener Gericht nach §219a StGB verurteilt. Sie sollte eine Geldstrafe zahlen und den Eintrag von ihrer Webseite nehmen. Da sie nicht eingelenkt hat, ist sie jetzt vorbestraft und laut einem Interview der Zeit Online „Deutschlands neue Vorkämpferin für Frauenrechte“ (vgl. Fischer 2017, 1). Abtreibungsbefür- worter*innen hoffen, dass dieser Fall bis vor das Verfassungsrecht geht und der Paragraf aus der Nazi-Zeit gekippt werden kann, in welcher der Schwangerschafts- abbruch unter Strafe stand. In dem Interview der Zeit Online sagte Kristina Hänel: „Genau jetzt habe ich eine Chance, etwas zu ändern. Jede Frau sollte das Recht haben, sich frei und anonym zu informieren.“ (vgl. ebd.). Sie berichtete auch, dass sie aus allen Wolken gefallen ist, als sie die Vorladung vom Gericht bekommen hat und es verwunderte sie sehr, dass sie von allen Seiten Unterstützung bekam. Während Kristina´s Verhandlung fand vor Gericht eine Kundgebung statt. „In dem Moment haben die Menschen angefangen, zu pfeifen und zu schreien. Und ich dachte: So ein Unrechtsprozess, so ein Unrechtsparagraf, und jetzt werde ich verurteilt – da muss man sich gar nicht schlecht fühlen. Das war ein Gefühl von Surrealität.“ (vgl. ebd.). Jetzt ist Kristina Hänel auf Deutschlandtour und erreicht so viele Frauen mit ihrer Einstellung. Auch wenn es ihr nur um die Abschaffung des § 219a StGB geht, hat sie doch eine Debatte in Gang gebracht, in der Liberale wie Konservative die Möglichkeit sehen, die daraus erwächst (vgl. Fritzsche, Geschwendtner, Ludwig 2018, 11). „Für die einen ist es eine Möglichkeit im Sinne einer Chance. Für die anderen ist die Möglichkeit eine Bedrohung. Gäbe es eine Informationsfreiheit, würde das den Schwangerschaftsabbruch an sich enttabuisieren.“ (vgl. ebd.). Kristina Hänel ist auch nicht die einzige, die Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Internetseite stehen hat. Einige Ärzt*innen lassen sich einschüchtern von der Staatsanwaltschaft, andere wiederum lassen die Informationen stehen (vgl. Fischer 2017, 2). Der Gesetzgeber geht laut Aussage von Fischer von einem Vermögensvorteil aus, wenn Ärzte für Schwangerschaftsabbrüche werben würden. Dies konnte Hänel ent- kräften. Sie sagte, dass in 70-80% der Fälle sie nur einen sehr niedrigen Kosten- übernahmesatz bekommt, da es sich um bedürftige Frauen handele und das sich für eine normale Arztpraxis nicht rentiere (vgl. ebd.). „So gespalten Deutschland ist, so gespalten ist auch die Politik. So hat das Thema nicht nur das Potential, die „Reformwilligen“ zu vereinen, wie die SPD das plant, sondern auch die Rechtskonservativen im Bundestag.“ (vgl. Fritzsche, Geschwendtner, Ludwig 2018, 12). Auch das gehört zur aktuellen Situation in Deutschland. Zum Beispiel befasst sich im AfD-Grundsatzprogramm ein ganzes Kapitel mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch. Im Bundestag wird das Thema ähnlich diskutiert wie das Thema Flüchtlinge. Jens Spahn warf Frauen-rechtler*innen vor, dass sie doch lieber Tiere schützen würden als Kinder. Fritzsche, Geschwendtner, Ludwig sind in ihrem Artikel im Magazin der Süd-deutschen Zeitung der Meinung, dass viel zu laut diskutiert wird über so ein hoch-sensibles Thema, da es doch um einen Menschen geht (vgl. ebd.).
Seit einigen Monaten bewegt nun die Diskussion über die Zukunft des § 219a StGB die Gemüter der Streichungsgegner*innen und Änderungsbefürworter*innen. Auch pro familia hat sich für eine Streichung des §219a StGB ausgesprochen. Gemein- sam mit Fachverbänden wie z.B. dem Deutschen Juristinnenbund, dem Deutschen Ärzt*innenbund, dem Marburger Bund und dem Berufsverband der Frauenärzte haben sie diese weitreichende Forderung, in der es im Kern um die Informations- freiheit für Frauen und Ärzt*innen geht, ausgesprochen (vgl. Busch 2018, 14). Laut Busch ist eine Bedrohungssituation entstanden. Diese trägt ihrer Meinung dazu bei, dass sich immer mehr Ärzt*innen aus der Versorgung zum Schwangerschafts- abbruch zurückziehen und dadurch erhebliche medizinische Versorgungsdefizite ergeben. Und dagegen gilt es was zu tun (vgl. Busch 2018, 15).
In diesem Abschnitt sollen die Sichtweisen der Abtreibungsgegner*innen und ihre Kampagnen in den Blick genommen werden. Die Kampagnen der Abtreibungs- gegner*innen sind sehr vielfältig und teilweise sehr brutal. Zwei Abtreibungs- gegner*innen sind laut dem Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 06.07.2018 z.B. Elisabeth Winkelmeier-Becker (rechtspolitische Sprecherin der CDU im Bundestag) und Wolfgang Hering (Gründer des Vereines Helfer für Gottes kostbare Kinder). Wolfgang Hering hat vor zwanzig Jahren die Gehsteigberatung aus den USA importiert. Seitdem führt er diesen Meinungskampf. Gehsteigberatung bedeutet, dass ungebeten beraten wird. Hering und die Mitglieder seines Vereines fangen schwangere Frauen vor den Abtreibungskliniken ab, um sie umzustimmen. Sie veranstalten vor Abtreibungspraxen ein Spektakel, dass kein Vermieter sie im Haus haben will (vgl. Fritzsche, Geschwendtner, Ludwig 2018, 14). Elisabeth Winkelmeier-Becker setzt beim Thema Abtreibung auf das bestehende System. Sie sagt: „Der Schutz des Kindes kann nur mit der Mutter zusammen erfolgen“ (vgl. ebd., 15). Ihre Argumente sind, dass Werbung, wie Hochglanzbilder eines sympathischen Ärzt*innenteams und einer modernen Klinik, die Frauen beein- flussen können (vgl. ebd.).
Einer der aktivsten Abtreibungsgegner heißt laut dem Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 06.07.2018 Klaus Günter Annen. Er sagte, dass er seit 2001 mehr als 400 Ärzt*innen angezeigt hat, gemäß des §219a StGB. Annen hat eine Webseite mit dem Titel babycaust.de (bestehend aus Baby und Holocaust), auf welche er viele dieser Anzeigen dokumentiert und noch Adressen von Ärzt*innen, Fotos von zerrissenen Föten und Frauen auf dem Behandlungsstuhl zeigt (vgl. ebd.). „ Damals KZs, heute OPs, schreibt er dazu.“ (vgl. ebd.). Laut Aussage von Fritzsche, Geschwendtner und Ludwig ist das selbst Wolfgang Hering zu heftig (vgl. ebd.).
Auch Kristina Hänel konnte dem Hass der Abtreibungsgegner*innen, wie sie im Magazin der Süddeutschen Zeitung äußerte, nicht entgehen. Sie bekam früher oft Postkarten mit süßen Babymotiven und der Botschaft auf der Rückseite: „Mich hast du wohl vergessen bei deinem Schlachtfest“ (vgl. ebd., 16). Sie erzählt in diesem Artikel weiter, dass Fremde bei ihr zu Hause angerufen haben und ihrer kleinen Tochter gesagt haben, dass die Mama Babys töte (vgl. ebd.).
Laut dem pro familia magazin 2/2018 demonstrieren immer wieder Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung vor pro familia Beratungsstellen. Sie versuchen dort ratsuchende Frauen, Männer und Paare zu beeinflussen, indem sie ihnen z.B. große Fotos von Embryos zeigen. Weiterhin versuchen sie mit lauten Gebeten und Gesängen sowie mit aufgestellten kleinen Kindersarg-Attrappen Aufmerksamkeit zu erregen. Der Weg zu so mancher Beratungsstelle wurde zu einem Spießrutenlauf (vgl. pro familia magazin 2018, 22). In München wurde laut Aussage von Eva Zattler, Beraterin bei pro familia, z.B. eine Klientin vor der Beratungsstelle als Mörderin beschimpft und bis zu U-Bahn verfolgt (vgl. Zattler 2018, 22).
Zusammenfassend und in Bezug auf die Fragestellung der Bachelorarbeit lässt sich folgendes festhalten: Es gibt sie, die Befürworter*innen, die Gegner*innen und die Debatte rund um den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Sie ist nach einer Zeit des Schweigens wieder da. Tatsache bleibt aber, dass die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch im Endeffekt die Frau zu treffen hat. Und sie trifft sie nicht einfach so oder aufgrund einer schönen Webseite oder eines abschreckenden Posters. Im nächsten Kapitel soll es deshalb um die schwangere Frau gehen und darum, welche Gründe es für einen Schwangerschaftsabbruch aus ihrer Sicht gibt.
Bei der Benennung der persönlichen Gründe wird in dieser Arbeit Bezug genommen auf empirische Aussagen aus der sehr umfangreich angelegten Studie frauen leben
3. Diese Studie befasst sich mit der Familienplanung im Lebenslauf von Frauen mit dem Schwerpunkt ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftskon- flikten. Herausgeberin ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Es wurden zwischen 2011 und 2014 Frauen im Alter von 20 bis 44 Jahren repräsentativ für die vier Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Sachsen mit einem standardisierten Fragebogen befragt. Insgesamt waren es 4.002 Frauen, von denen 97 Frauen und Berater*innen aus Familien- und Schwangerschafts- beratungsstellen zusätzlich auch ein qualitatives Interview gaben. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen u.a., warum Schwangerschaften abgebrochen werden. Interessant ist auch die Auswertung im Zusammenhang von ungewollten Schwangerschaften und der Anteil der abgebrochenen an allen ungewollten Schwangerschaften nach Partnerschaftssituation und nach beruflicher oder finanzieller Situation (vgl. BZgA 2016, 9). Als erstes werden in der unteren Tabelle die Hauptgründe für die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch (nach Alter) in % aus dem Zwischenbericht der Studie von 2013 dargestellt (vgl. ebd., 13).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wie aus den Zahlen hervorgeht, wurde ein Drittel der abgebrochenen Schwanger- schaften mit einer schwierigen Partnerschaftssituation begründet. Bei dieser Antwort stimmten die Befragten den Aussagen unsicher/ Krise/ Trennung oder Partner wollte kein Kind zu oder sie gaben an, zu diesem Zeitpunkt keinen festen Partner gehabt zu haben, was mit 3% nur relativ selten vorkam. Danach folgten die Argumente berufliche oder finanzielle Unsicherheit, gesundheitliche Bedenken, jung und unreif oder in Ausbildung oder Studium. Als Hauptgrund für einen Abbruch wurden in jeder Altersgruppe die ersten drei Punkte genannt. Die Gründe jung, unreif und In Ausbildung oder Studium waren vom jeweiligen Alter abhängig. Die Argumente, welche im Alter von unter 25 Jahren noch die größere Rolle spielen, wie die fehlende Konsolidierung in der Partnerschaft, zu jung sein, eine fehlende Reife oder der fehlende berufliche Abschluss, verlieren mit zunehmendem Alter an Bedeutung. Dann treten gesundheitliche Bedenken in den Vordergrund, welche etwa ein Drittel der Befragten als Hauptgrund angegeben haben (vgl. ebd., 13).
Die beiden folgenden Tabellen aus dem Zwischenbericht der Studie frauen leben 3 (vgl. BZgA 2013, 19) stellen den Zusammenhang ungewollter Schwangerschaft und den Anteil der abgebrochenen an allen ungewollten Schwangerschaften einerseits nach der Situation in der Partnerschaft und andererseits nach beruflicher oder finanzieller Situation dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vgl. BZgA 2013, 19
Bei ungewollten Schwangerschaften in einer schwierigen partnerschaftlichen Situation entschieden sich Frauen deutlich häufiger für den Abbruch einer unge- wollten Schwangerschaft. Diese Ergebnisse gehen mit der Tatsache konform, dass häufig der wichtigste Grund für den Abbruch einer Schwangerschaft die schwierige Partnerschaftssituation ist. Ähnlich gestaltet sich die Situation bei beruflicher oder finanzieller Unsicherheit. Auch da wird ein deutlich größerer Anteil der ungewollten Schwangerschaften tatsächlich abgetrieben im Gegensatz zu einer beruflich und finanziell sicheren Situation, wie die untere Tabelle zeigt (vgl. ebd., 18-19).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
vgl. BZgA 2013, 19
Ulrike Busch beschreibt die Situation der Frauen sehr treffend: „Je instabiler Partnerschaften sind, je weniger Vertrauen Frauen in die Qualität ihrer Beziehung, die familien- und partnerschaftsorientierte Haltung ihrer Partner haben, je eher sich Partner auch gegen das Austragen der Schwangerschaft artikulieren, desto eher entscheiden sich Frauen für den Abbruch. Dies steht nicht für Abhängigkeit vom Partner, sondern ist in der Regel eine eigenständige Entscheidung im Interesse der persönlichen und familienbezogenen Lebensplanung.“ (vgl. Busch 2015, 38).
Persönliche Gründe und gesellschaftliche Hintergründe sind kaum voneinander zu trennen. Selten gibt es nur einen alleinigen Grund für einen Schwangerschafts- abbruch. Häufig ist es ein komplexes Gefüge von mehreren Gründen. Laut Knopf, Mayer und Meyer ist es für die Frauen wichtig, eine gute Begründung ihrer Entscheidung zu haben, da sie unter großem gesellschaftlichen Rechtfertigungs- druck stehen (vgl. Knopf, Mayer, Meyer 1995a, 30-31). Laut pro familia befindet sich der Schwangerschaftsabbruch, vor allem die Gründe und Motive dafür, das Erleben und Verarbeiten dieses Ereignisses im Bereich des öffentlichen Interesses. Auch heute noch ist die offizielle Debatte in Deutschland geprägt von tendenziösen Unterstellungen oder moralisierenden Inszenierungen. Es wird immer noch ange- nommen, dass sich eine Frau leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch ent- scheidet, und daran festgehalten, dass eine Frau dramatische psychische Folgen nach dem Abbruch erleiden muss. In unserer Gesellschaft wird das Recht der Frau über ihren eigenen Körper und das eigene Leben zu entscheiden immer noch geleugnet. Diese Bloßstellung können die Frauen spüren und sie kann erhebliche Verunsicherungen bei Frauen, die ungewollt schwanger sind, hervorrufen (vgl. pro familia 2017, 16). Theresa Authaler von der Frankfurter Allgemeinen spricht in einem Artikel davon, dass Frauen in den seltensten Fällen über ihren Schwanger- schaftsabbruch sprechen, weil die Angst vor Stigmatisierung zu hoch ist und der Abbruch einer Schwangerschaft immer noch ein Tabuthema in der Gesellschaft ist (vgl. Authaler 2017, 2).
„Individuelle Motive und Erwartungen, Ansprüche und Erfahrungen sind maßgeblich durch soziale Bedingungen und gesellschaftliche Normen und Werte beeinflusst.“ (vgl. pro familia 2017, 16). Diese Aussage erweist sich laut pro familia auch als wahr in Bezug auf nicht beabsichtigte Schwangerschaften und die dann folgenden Entscheidungen. „Unter anderem der soziale Status, geschlechtsspezifische Rollenverteilungen und Strukturen des Sozial- und Gesundheitssystems werden in diesem Zusammenhang als bedeutsam hervorgehoben.“ (vgl. Santenelli et al. 2003 in pro familia 2017, 16).
Das Ziel in der Gesellschaft sollte laut pro familia die reproduktive Selbst- bestimmung sein, welche adäquate gesellschaftliche Rahmenbedingungen voraus- setzt. Pro familia hat auf diese Defizite schon mehrfach hingewiesen. Es ist heute immer noch so, dass Alleinerziehende ein überdurchschnittliches Armutsrisiko in Deutschland haben, welches nicht dazu animiert, ungewollte Schwangerschaften auszutragen. Finanzielle Hilfen ohne Rechtsanspruch seien laut pro familia keine Option, da sie eine Situation nicht nachhaltig verändern werden (vgl. pro familia 2017, 17).
Abschließend zu diesem Kapitel lässt sich zusammenfassen, dass auch trotz guter sozialer Rahmenbedingungen und ausreichender wirtschaftlicher Hilfen für Familien Schwangerschaften ungewollt sein werden und in bestimmten Fällen abgebrochen werden. Es wird wahrscheinlich auch weiterhin Frauen geben, die ihre Ausbildung zu Ende bringen wollen. Sie werden sich zu alt bzw. zu jung für ein Kind fühlen. Andere wiederum werden ein Kind nicht mit beruflichen Perspektiven oder ihrem persönlichen Leben vereinbaren wollen oder können. Sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden ist ein individueller Schritt jeder einzelnen schwangeren Frau. Die Entscheidung ist an ihre persönliche Biografie geknüpft und beeinflusst diese auch massiv. Laut pro familia heißt es: „Das Recht, die Entscheidung für oder gegen ein Kind frei treffen zu können, das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, ist ein fundamentales Grundrecht jedes Einzelnen.“ (vgl. ebd., 18). Es ist wichtig für die schwangeren Frauen, dass sie frei sind in ihrer Entscheidung, die Schwangerschaft zu beenden. Der Staat und auch andere öffentliche Institutionen sollten sich so wenig wie möglich einmischen (vgl. ebd.).
Im nächsten Kapitel „Entscheidungsprozess der Frau zum Abbruch einer Schwangerschaft“ soll es insbesondere darum gehen, welche Phasen eine schwangere Frau bis zur Entscheidung zum Abbruch der Schwangerschaft durch- läuft. Außerdem soll erläutert werden, wie Männer den Schwangerschaftskonflikt erleben.
Die Eröffnung des Konfliktes beginnt mit der Tatsache, dass die Frau Erkenntnis erlangt, dass sie schwanger ist, entweder von ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt oder durch einen von ihr selbst durchgeführten Schwangerschaftstest. Oftmals ist es für die Frau ein Schock, wenn sie erfährt, dass sie ungewollt schwanger ist. Sie hat tausend Gedanken im Kopf. Eine Frau berichtete einmal: „Als mir der Arzt sagte: Sie sind schwanger, dachte ich, mir sackt der Boden unter den Füßen weg…“ (vgl. Langsdorff 1996, 94). Trotzdem steht laut Maja Langsdorff für einen Teil der Frauen sofort fest, dass sie abtreiben werden. Es sind meistens diese Frauen, die ihre Entscheidung später nicht bereuen und selten Probleme mit der Verarbeitung eines Schwangerschaftsabbruches haben. Andere Frauen sind selten erfreut und oft sogar entsetzt von dieser Gegebenheit. Bei ihnen muss das positive Resultat des Schwangerschaftstestes erstmal nachwirken. Wird ihnen dann die Auswirkung dieser Information bewusst, löst das nicht selten Entsetzen und Gefühle von Hilflosigkeit und Verzweiflung aus. Ambivalente Gefühle spielten bei diesen Frauen von Anfang an eine große Rolle. Wenn sie sich mit dem Gedanken auseinandersetzten, dass Kind zu bekommen, stiegt bei ihnen gleichzeitig Panik auf. Viele gegensätzliche Gefühle, welche die Frauen verunsichern, drängen auf sie ein. Sie fühlen sich gelähmt, überrascht oder wütend. „Im Entsetzen kann heimliche Freude mitschwingen, in der Panik kann ein Quentchen Stolz stecken.“ (vgl. ebd.). Wenn sich der erste Schock gelegt hat, beginnt der Weg, innen und außen, nach einer Lösung (vgl. ebd.).
[...]
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