Bachelorarbeit, 2021
31 Seiten, Note: 1,3
Die Arbeit befasst sich mit der Einordnung der Straftheorie von Georg Wilhelm Friedrich Hegel, einem einflussreichen deutschen Straftheoretiker, dessen bedeutendes Werk, die „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, Grundlage dieser Arbeit ist. Die zentrale Aussage Hegels ist, dass das Recht durch das Verbrechen negiert und dieses durch die Strafe als Negation der Negation wiederhergestellt werden könne. Die Arbeit zielt darauf ab, die Straftheorie Hegels zu analysieren und einzuordnen, wobei die von Georg Mohr vorgeschlagene Interpretation als eine retributive Strafrechtfertigung mit präventiver Strafzumessung im Zentrum steht.
Die Arbeit beginnt mit einer Darstellung der zentralen Begriffe und Konzepte der Hegelschen Straftheorie, die auf den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ basieren. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Konzepte von „Unrecht“, „Schein“ und den verschiedenen Formen des Unrechts, wie Rechtsirrtum, Betrug und Verbrechen, gelegt.
Im Anschluss werden verschiedene Straftheorien vorgestellt, um einen Rahmen für die Einordnung der Hegelschen Straftheorie zu schaffen. Dabei werden Strafrechtfertigung und Strafzumessung getrennt betrachtet.
Im Fokus der weiteren Analyse steht die Einordnung der Hegelschen Straftheorie und insbesondere die Auseinandersetzung mit der von Mohr vorgeschlagenen Interpretation. Die Argumentation für eine präventive Strafzumessung wird kritisch hinterfragt und die Plausibilität einer retributiven Strafzumessung anhand von Textstellen aus Hegels Werk beleuchtet.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Straftheorie von Georg Wilhelm Friedrich Hegel, den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, den Begriffen von „Unrecht“ und „Schein“, den verschiedenen Formen des Unrechts (Rechtsirrtum, Betrug, Verbrechen), der Strafrechtfertigung, der Strafzumessung, der Interpretation von Strafzumessung als präventiv oder retributiv und dem Gleichheitsprinzip.
Hegel sieht Strafe als "Negation der Negation": Das Verbrechen negiert das Recht, und die Strafe stellt das Recht durch die Aufhebung des Verbrechens wieder her.
Die Arbeit argumentiert, dass Hegels Theorie primär retributiv (absolut) ist, also auf Gerechtigkeit und Vergeltung statt auf Abschreckung basiert.
Es bezieht sich auf die Wertgleichheit zwischen dem begangenen Unrecht und der verhängten Strafe, oft im Kontext des Talionsprinzips diskutiert.
Ja, die Arbeit lehnt Mohrs Ansicht ab, dass Hegel eine präventive Strafzumessung verfolgt, und plädiert stattdessen für eine durchgehend retributive Lesart.
Das Verbrechen hat keinen Bestand vor der Vernunft und dem Recht; die Strafe macht diese Nichtigkeit des unrechtmäßigen Willens manifest.
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