Bachelorarbeit, 2017
32 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung
B. Nutzung von Facebook durch einen privaten Nutzer
I. Begriffserklärung Facebook-Account
1. Aus technischer Perspektive
2. Das Facebook-Angebot für den Nutzer
3. Aus wirtschaftlicher Sicht
II. Vertragliche Beziehung zwischen Facebook und dem Nutzer
III. Nutzungsbedingungen und Richtlinien
1. Allgemeine Informationen
2. Facebook-Regelungen bei Tod des Nutzers
a) Gedenkzustand
b) Nachlasskontakt
c) Löschung des Facebook-Accounts
d) Zugriff auf die gespeicherten Daten
C. Erbrechtliche Beurteilung des Facebook-Accounts
I. Anspruch des Erben auf Zugriff des Facebook-Accounts
1. Grundsätze der Vererbbarkeit – Ausgangspunkt § 1922 BGB
a) Restriktive Auslegung des Vermögensbegriffs
b) Vererbbarkeit von höchstpersönlichen Daten in der analogen Welt
2. Vererbbarkeit des schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses
3. Ausschluss der Vererbbarkeit aufgrund der Personenbezogenheit
a) Vertraglich vereinbarte Unvererblichkeit
c) Aufgrund der Verschwiegenheitspflicht
II. Möglicher Auskunftsanspruch des Erben aus § 34 BDSG?
D. Rechtsverletzung bei Zugriffsgewährung durch den Provider
I. Postmortaler Persönlichkeitsschutz
1. Achtung der Würde des Verstorbenen
2. Tragweite – Schutz der freien Entfaltung des Lebenden
3. Wahrnehmungsberechtigte
a) Grundsätzliche Überlegung
b) Im Fall des minderjährigen Erblassers
4. Schlussfolgerung
II. Sachlich anwendbares Datenschutzrecht
1. TKG
2. TMG
3. Das Fernmeldegeheimnis
4. Schutzbereich des § 88 TKG
5. Wahrung des Fernmeldegeheimnisses
a) Weitergabe im „für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste […] erforderlichen Maß“
b) Das kleine Zitierverbot § 88 Abs. 3 S. 3 TKG
c) Einwilligung
aa) Einwilligung bei Hinterlassung des Passwortes durch den Erblasser
bb) Keine Einwilligung durch den Abschluss des Nutzungsvertrags
cc) Konkludente Einwilligung des Absenders in die Bekanntgabe der Account-Daten durch den Provider im Erbfall des Empfängers?
d) Vergleich zur analogen Welt
6. Gewichtung der Grundrechte
E. Abschließende Bewertung
Die vorliegende Arbeit untersucht die erbrechtliche Problematik des Zugangs zu Facebook-Accounts Verstorbener. Das primäre Ziel besteht darin, zu klären, ob Erben einen rechtlichen Anspruch auf Zugriff auf das Nutzerkonto des Erblassers haben, wobei insbesondere die Kollision zwischen Erbrecht und Datenschutzrecht bzw. dem postmortalen Persönlichkeitsschutz analysiert wird.
A. Einleitung
Der Begriff des digitalen Nachlasses hat in den vergangenen Jahren an medialer Aufmerksamkeit gewonnen. Mit der Digitalisierung personenbezogener Informationen, die zunehmend nur noch in digitaler Form gespeichert werden, sind insbesondere rechtliche Gesichtspunkte von besonderer Bedeutung, um zu gewährleisten, dass die dort hinterlegten Werte sowohl für Erben als auch für die Gesellschaft weiterhin verfügbar bleiben.
Ein aktuelles Beispiel ist der Rechtsstreit über die Frage, ob Erben Anspruch auf den Zugang zu den sozialen Netzwerken des Erblassers haben. Grundsätzlich gilt, dass beim Tod des Inhabers eines Facebook-Accounts dieser bestehen bleibt. Sämtliche Daten und Inhalte bleiben auf dem Facebook-Server gespeichert und sind technisch weiterhin verfügbar.1
Vorliegend klagten Eltern gegen Facebook, um Zugang zu dem Account ihrer minderjährigen Tochter zu erhalten. Sie erhofften sich durch den Inhalt Aufschluss über deren Todesursache. In erster Instanz wurde zugunsten der Eltern entschieden. Das Urteil das LG Berlin stellte die erbrechtliche Betrachtung bei der Urteilsbegründung in den Mittelpunkt. In zweiter Instanz entschied das KG Berlin zugunsten von Facebook. Für die Urteilsbegründung waren die datenschutzrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die einer Weitergabe der Daten von Facebook an die Eltern entgegenstehen.
Dies zeigt, wie kontrovers die rechtlichen Sachverhalte im Rahmen des digitalen Nachlasses beurteilt werden. Folgende Fragestellungen sind zur Beurteilung der Rechtslage relevant:
A. Einleitung: Einführung in die Problematik des digitalen Nachlasses anhand des Rechtsstreits um den Facebook-Account einer verstorbenen Minderjährigen.
B. Nutzung von Facebook durch einen privaten Nutzer: Erläuterung der technischen und rechtlichen Grundlagen des Facebook-Accounts sowie der Nutzungsbedingungen bei Todesfällen.
C. Erbrechtliche Beurteilung des Facebook-Accounts: Untersuchung des Anspruchs der Erben auf Zugriff unter Anwendung des § 1922 BGB sowie der Problematik der Personenbezogenheit.
D. Rechtsverletzung bei Zugriffsgewährung durch den Provider: Analyse des postmortalen Persönlichkeitsschutzes und der datenschutzrechtlichen Grenzen (TKG/TMG/Fernmeldegeheimnis) bei der Datenherausgabe.
E. Abschließende Bewertung: Zusammenfassende Analyse der Notwendigkeit einer Anpassung der Rechtslage an die Anforderungen des digitalen Zeitalters.
Digitaler Nachlass, Facebook-Account, Erbrecht, § 1922 BGB, postmortaler Persönlichkeitsschutz, Fernmeldegeheimnis, § 88 TKG, Nutzungsvertrag, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutz, Informationsanspruch, Provider, Persönlichkeitsrecht, Erben, Nutzerdaten
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Klärung der Frage, ob Erben einen Anspruch auf den Zugriff auf das Facebook-Konto eines verstorbenen Nutzers haben.
Zentral sind das Erbrecht, der postmortale Persönlichkeitsschutz, das Telekommunikationsgeheimnis sowie die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und Facebook.
Die zentrale Frage ist, ob die Erben durch Universalsukzession in den Vertrag mit Facebook eintreten und somit ein Recht auf Zugriff auf die Account-Daten des Erblassers erlangen können.
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, insbesondere durch die Auslegung des BGB sowie die Untersuchung verfassungsrechtlicher Grundsätze und spezialgesetzlicher Regelungen des TKG.
Der Hauptteil gliedert sich in die erbrechtliche Einordnung des Accounts, die datenschutzrechtliche Problematik der Datenherausgabe und die Gewichtung von Grundrechten im Einzelfall.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie digitaler Nachlass, Fernmeldegeheimnis, Gesamtrechtsnachfolge und postmortaler Persönlichkeitsschutz charakterisiert.
Der Gedenkzustand ist eine von Facebook angebotene vertragliche Leistung, die jedoch nach Auffassung der Arbeit nicht die erbrechtliche Vererbbarkeit des Nutzungsvertrages ausschließt.
Da Kommunikationsinhalte auf den Servern von Facebook als Telekommunikationsvorgänge geschützt sind, stehen die strengen Bestimmungen des § 88 TKG einer Herausgabe an Dritte, selbst an die Erben, nach derzeitiger Rechtslage oft entgegen.
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