Bachelorarbeit, 1999
6 Seiten, Note: 2,0
Geltungsbereich:
Die RAL-K-2 ist gültig für alle planfreien Knotenpunkte an Strassen der Kategoriengruppe A. Da diese Strassen in der Regel große Verkehrsbelastungen aufweisen und die Geschwindigkeiten sehr hoch sind, ist es aus Sicherheitsaspekten notwendig, Knotenpunkte in mehreren Ebenen zu erstellen.
Dies gilt nicht nur für Autobahnkreuze, sondern auch für Anschlussstellen (Verbindungen von Autobahnen mit untergeordneten Strassen ).
Grundsätze zur Sicherheit:
Planfreie Knotenpunkte bestehen aus einzelnen Teilbereichen (Ein- und Ausfahrbereiche, Verbindungsrampen, durchgehende Fahrspuren...). Wichtig bei der Konstruktion von planfreien Knotenpunkten ist die Einheitlichkeit der einzelnen Teilbereiche, und nicht, dass Gesamtknotenpunktsysteme einheitlich erstellt werden. Daher sind in der RAL-K-2 auch nur Prinzipskizzen von Knotenpunktsystemen aufgeführt. Entwurfseinzelheiten findet man nur für die einzelnen Teilbereiche.
Wichtige Grundsätze für die Knotenpunkte sind Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Zur Sicherheit ist zu sagen, dass die übersichtliche Ausbildung einzelner Teilbereiche wichtiger ist als eine Übersichtlichkeit des gesamten Knotens (entgegen RAS-K1). Einige wichtige Grundsätze zur Sicherheit sollten eingehalten werden:
So sollten Ausfahrten möglichst nach oben führen. Dies erhöht die Erkennbarkeit der Fahrtrichtung. Außerdem sollten Ausfahrten nicht in Linkskurven liegen.
Einfahrten sollten nach Möglichkeit von oben kommen, damit der Fahrer den Verkehr besser einsehen kann. Weiterhin sollten Einfahrten nicht an engen Rechtskurven liegen, da dies die Sicht im Rückspiegel des Fahrers beeinträchtigt. Ein- und Ausfahrten sollen immer an der rechten Fahrbahnseite liegen. Und Ausfahrten sollen immer vor den Einfahrten liegen. Konstruktion:
Zum konstruktiven Ausbau ist zu sagen, dass Ausfahrten mit einem relativ großem Abgangswinkel von 6-12 gon erstellt werden sollen. Dies steigert die Erkennbarkeit und sorgt dafür, dass der Fahrer die Geschwindigkeit automatisch drosselt. Einfahrten bekommen einen flachen Einmündungswinkel von 3-5 gon. Dies gibt dem Fahrer die Möglichkeit, frühzeitig zu beschleunigen.
Die Querschnitte sind geregelt in den AH-RAL-K-2. Es ergibt sich hier ein Unterschied der Fahrbahnbreite von 0,5 m gegenüber der alten Regelungen nach RAL-K-2.
Querschnitte nach RAL-K-2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Nach AH-RAL-K-2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Neigungen sind ebenfalls in den AH geregelt. Auch hier ergeben sich Unterschiede zur RAL-K-2. So wurde die max. Neigung von 6 auf 7 % erhöht. Dies liegt an der Anpassung an die RAS-L-1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Standardrampen:
In der RAL-K-2 sind zur einheitlichen Ausführung von Verbindungsrampen Standardtypen definiert worden. Bei den Ausfahrten sind dies die Typen A1-5 und AR1-4 (Ausfahrten innerhalb von Rampen).
A1- einspurige Ausfahrt mit einfacher Ausfädelungsspur -Standard für Anschlüsse.
A2- zweispurige Ausfahrt mit einfacher Ausfädelungsspur -höhere Leistung bei Rampentyp Q2.
A3- zweispurige Ausfahrt mit doppelter Ausfädelungsspur - Bei Rampentyp Q3.
A4- zweispurige Ausfahrt mit Spursubtraktion - Ausführung möglich, wenn die Spitzenbelastungen gleichzeitig in der durchgehenden Spur und in der Ausfahrt auftreten.
A5- nach den AH bei starken Abbiegeströmen anwendbar, als Ersatz für A4 (zur Vermeidung der Überlastung der rechten Spur).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ausfahrtstyp A5 nach AH-RAL-K-2
Einfahrten sind ebenfalls einheitlich geregelt. Hier gibt es die Typen E1-4 und EE1-3 (für hintereinanderliegende Einfahrten) und ER1-3 (Einfahrten innerhalb von Rampen)
E1- einspurige Einfahrt , einfache Einfädelungsspur - Standardtyp für Anschlüsse. E2- verengte Einfahrt , - bei Rampenquerschnitten Q2.
E3- einspurig mit Spuraddition - wenn eine einspurige Rampe ausreicht, aber die durchgehende Fahrbahn überlastet würde.
E4- doppelte Einfahrt, doppelte Einfädelungsspur und Spuraddition - bei Rampenquerschnitten Q3.
Eine andere Möglichkeit der Ein- und Ausfädelung sind Verflechtungen. Diese werden innerhalb von Rampen angelegt. Verflechtungen mit dem durchgehenden Verkehr sind nur ratsam, wenn Ein- und Ausfahrten ohne den Minimalabstand aufeinander folgen und es keine andere Möglichkeit gibt.
Knotenpunktsysteme:
Typische Knotenpunktsysteme:
Für dreiarmige Autobahnknoten und Anschlüsse empfiehlt sich die Trompetenform. Hierbei sollte die linksliegende Trompete gewählt werden. Bei der rechtsliegenden kommt ein Linksabbieger ohne vorgeschaltete Ausfahrt direkt in eine Bogenfolge mit enger werdenden Radien. Es sind in der RAL-K2 auch noch Modifikationen der Anschlüsse zu finden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bei vierarmigen Autobahnknoten wird in der Regel eine Kleeblattform gewählt. Zur Umgestaltung älterer planfreier Knotenpunkte mit Kleeblattform finden sich Hinweise in den AH-RAL-K-2. Malteserkreuze und Windmühlenknotenpunkte werden in der Regel nicht mehr gebaut.
Bei vierarmigen Anschlüssen wählt man üblicherweise die Halbekleeblattform.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wesentlich an den Knotenpunktsystemen ist die Ausführung der einzelnen Teile, welche in der RAL-K2 ausführlich beschrieben sind. Ansonsten werden die Knotenpunkte den örtlichen Gegebenheiten angepasst und sind so sehr individuell gestaltet.
Ausstattung:
Zur Ausstattung der Knotenpunkte finden sich Regelungen in anderen Richtlinien. Die Beschilderung richtet sich nach RWBA 1986 oder der RWB 1992. Die wegweisende Beschilderung, welche in der RAL-K-2 beschrieben wird, ist inzwischen Bestandteil der StVO. Fahrbahnmarkierungen werden nach der RMS 1980 angelegt.
Bedeutung:
Abschließend ist zu sagen, dass die RAL-K-2 heute keine große Bedeutung mehr hat, wenn es um den Neubau von Autobahnkreuzen geht. Dennoch sind die AH-RAL-K2 zusammen mit der RAL-K-2 wichtig für die Umgestaltung planfreier Knotenpunkte älterer Bauart. Hierzu werden konkret Lösungen angeboten. Damit wird die RAL-K-2 sehr viel aktueller und wichtiger. Sie wird beim Ausbau von Knotenpunkten in den neuen Bundesländern zur Zeit sehr häufig angewendet.
Literatur:
- RAL-K-2 1976, Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen
- AH-RAL-K-2 1993, Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen
Die RAL-K-2 gilt für alle planfreien Knotenpunkte an Straßen der Kategoriengruppe A. Diese Straßen weisen in der Regel hohe Verkehrsbelastungen und hohe Geschwindigkeiten auf, weshalb aus Sicherheitsgründen mehrspurige Knotenpunkte erforderlich sind. Dies gilt sowohl für Autobahnkreuze als auch für Anschlussstellen (Verbindungen von Autobahnen mit untergeordneten Straßen).
Wichtig ist die Einheitlichkeit der einzelnen Teilbereiche (Ein- und Ausfahrbereiche, Verbindungsrampen, durchgehende Fahrspuren) und nicht die Einheitlichkeit des Gesamtknotenpunktsystems. Ausfahrten sollten möglichst nach oben führen und nicht in Linkskurven liegen. Einfahrten sollten nach Möglichkeit von oben kommen und nicht an engen Rechtskurven liegen. Ein- und Ausfahrten sollen immer an der rechten Fahrbahnseite liegen, und Ausfahrten sollen immer vor den Einfahrten liegen.
Ausfahrten sollen mit einem relativ großen Abgangswinkel von 6-12 gon erstellt werden, während Einfahrten einen flachen Einmündungswinkel von 3-5 gon bekommen.
Die Querschnitte sind in den AH-RAL-K-2 geregelt. Es gibt einen Unterschied in der Fahrbahnbreite von 0,5 m gegenüber den alten Regelungen nach RAL-K-2.
Die maximal zulässige Neigung wurde von 6 auf 7 % erhöht, um sie an die RAS-L-1 anzupassen.
Für Ausfahrten gibt es die Typen A1-5 und AR1-4. Für Einfahrten gibt es die Typen E1-4, EE1-3 und ER1-3.
Für dreiarmige Autobahnknoten und Anschlüsse empfiehlt sich die Trompetenform. Bei vierarmigen Autobahnknoten wird in der Regel eine Kleeblattform gewählt. Bei vierarmigen Anschlüssen wählt man üblicherweise die Halbekleeblattform.
Die RAL-K-2 hat heute keine große Bedeutung mehr für den Neubau von Autobahnkreuzen. Dennoch sind die AH-RAL-K2 zusammen mit der RAL-K-2 wichtig für die Umgestaltung planfreier Knotenpunkte älterer Bauart.
Regelungen zur Ausstattung finden sich in anderen Richtlinien, wie RWBA 1986 oder RWB 1992 für Beschilderung und RMS 1980 für Fahrbahnmarkierungen.
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