Bachelorarbeit, 2020
54 Seiten, Note: 1,0
1. Ausgangssituation und Problemstellung der Arbeit
1.1 Ausgangssituation und Ziel
1.2 Hintergrund und Aktualität des Problemfeldes
1.3 Fragestellung und Ziele der Arbeit
2. Definition und Abgrenzung von Schlüsselbegriffen
2.1 Sexuelle Gewalt
2.2 Prävention gegen sexuelle Gewalt
2.3 Jungen*
2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen
3. Methodik der Datenerhebung und Datenauswertung
3.1 Setting der Experteninterviews
3.2 Entwicklung und Vorstellung des Interviewleitfadens
3.3 Durchführung der Interviews und Expertenauswahl
3.4 Transkription und Verwendung der Experteninterviews
3.5 Methodik der Datenauswertung
3.6 Ergebnisdarstellung
4. Analyse der Fachberatungsstellen für Jungen* in Berlin
4.1 TWG Male e.V. des EJF e.V
4.2 Tauwetter, vereint gegen sexualisierte Gewalt e.V
4.3 Strohhalm e.V.
4.4 Weitere Akteure im Bundesland Berlin
5. Ergebnisse der Analysen
5.1 Fachberatungsstellen
5.2. Ergebnisse der Interviews
5.3. Thesen
6. Fazit
Die Arbeit untersucht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Jungen*, die sexuelle Gewalt erlebt haben, in Berlin besser erkannt werden und Zugang zu notwendigen Hilfeangeboten finden. Zudem analysiert sie bestehende Präventionsansätze und identifiziert Angebotslücken in der Berliner Fachberatungsstruktur, um praxisorientierte Empfehlungen abzuleiten.
1.2 Hintergrund und Aktualität des Problemfeldes
Die in den letzten Monaten publik gewordenen größeren, erneuten Fälle von Kindesmissbrauch an Kindern in den Fällen von Staufen, Lügde oder Bergisch-Gladbach und die mediale Berichterstattung haben den gewohnten reflexartigen Aufschrei der Empörung, den Ruf nach mehr Schutz für Betroffene und härtere Strafen für Täter*innen von Gesellschaft bis hin zur Politik nach sich gezogen. Nichtsdestotrotz ist sexueller Missbrauch ein alltägliches und unterschätztes Problem, welches aber im Alltag nicht im Fokus der Gesellschaft steht, dabei sprechen die Zahlen der Landeskriminalstatistiken bundesweit jedes Jahr aufs Neue eine deutliche Sprache, aber sie müssen öfter erwähnt werden, um das Thema auch ins alltägliche Bewusstsein aller gesellschaftlichen Akteure zu holen.
Allein im Land Berlin gab es 2019 807 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (schutzbefohlene Kinder inklusive) nach § 176 StGB, welches 22 Fälle je 100.000 Einwohner bedeutet. Darin enthalten sind Taten nach § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern), § 176a StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) und Taten nach § 176b StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge). 77 Fälle von Missbrauch von Jugendlichen nach § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen); 30 Fälle von Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs-, oder Betreuungsverhältnisses). 592 Fälle von Kinderpornografie nach § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften) und 91 Fälle von Jugendpornografie nach § 184 StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften) (vgl. Kriminalstatistik BKA, 2019; vgl. dejure.org).
Jeder einzelne dieser Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder ist einer zu viel. Das Hauptproblem von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist wie eingangs erwähnt, dass die meisten Fälle im familiären Umfeld oder sogar direkt in der Familie auftreten und von außen nur begrenzt Möglichkeiten greifen, frühzeitig Anzeichen zu erkennen und entsprechende Hilfen zu installieren.
1. Ausgangssituation und Problemstellung der Arbeit: Einführung in die Relevanz des Themas und Darlegung des Ziels, die Berliner Angebotsstruktur für betroffene Jungen* zu überblicken.
2. Definition und Abgrenzung von Schlüsselbegriffen: Theoretische Klärung zentraler Konzepte wie sexuelle Gewalt, Präventionsformen und das Rollenverständnis von Jungen*.
3. Methodik der Datenerhebung und Datenauswertung: Darstellung des qualitativen Forschungsdesigns basierend auf Experteninterviews und der Auswertung nach Mühlfeld.
4. Analyse der Fachberatungsstellen für Jungen* in Berlin: Vorstellung der ausgewählten Berliner Anlaufstellen wie TWG Male, Tauwetter und Strohhalm e.V.
5. Ergebnisse der Analysen: Zusammenstellung der identifizierten Defizite und Auswertung der Experteninterviews hinsichtlich Prävention und Unterstützung.
6. Fazit: Abschließende Beantwortung der Forschungsfragen und Zusammenführung der Erkenntnisse zu Handlungsempfehlungen.
Sexuelle Gewalt, Prävention, Jungen*, Berlin, Fachberatungsstelle, Experteninterview, Kinderschutz, Sozialarbeit, Hilfsangebote, Rollenbilder, Schutzkonzepte, Trauma, Früherkennung, Täterstrategien, Unterstützung
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Unterstützungs- und Präventionsansätzen in der Sozialen Arbeit im Kontext von sexueller Gewalt gegen Jungen* im Bundesland Berlin.
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse der Berliner Fachberatungslandschaft, der Früherkennung von Gewalt, geschlechtersensiblen Präventionsstrategien und der Rolle männlicher Sozialisation.
Das Ziel ist es, Voraussetzungen zu identifizieren, die es Jungen* ermöglichen, Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen und ihr Schweigen zu brechen.
Der Autor führt eine qualitative Inhaltsanalyse auf Basis von Experteninterviews mit Vertretern einschlägiger Berliner Fachberatungsstellen durch, ergänzt durch eine Literaturrecherche.
Neben der Definition der Begriffe und der rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert der Autor spezifische Berliner Angebote und leitet daraus Thesen für die Verbesserung der Versorgung ab.
Die Arbeit fokussiert auf Themen wie Kinderschutz, sexuelle Gewalt, Präventionskonzepte, Jungen* in der Sozialarbeit und Versorgungsdefizite.
Der Autor beschränkt sich auf Berlin, da eine bundesweite Analyse der spezifischen Präventionsansätze für diese Bachelorarbeit den Rahmen sprengen würde.
Schutzkonzepte werden als essenzielles Instrument identifiziert, wobei der Autor kritisiert, dass viele Einrichtungen diese nicht ausreichend leben oder implementieren.
Der Autor betont, dass Wissen über Sexualität und das Durchbrechen von Machtstrukturen zentral ist, um Betroffene zu unterstützen und eine mögliche Täterwerdung durch Aufarbeitung zu verhindern.
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