Bachelorarbeit, 2018
40 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Grundlagen zu Kryptowährungen
2.1 Funktionsweise und Anwendungsmöglichkeiten
2.2 Stand der Rechtsprechung
3 Bilanzierung in der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetz
3.1 Ansatz
3.2 Bewertung
3.3 Ausweis
3.4 Anhang
4 Bilanzierung in der Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards
4.1 Ansatz
4.2 Bewertung
4.3 Ausweis
4.4 Anhang
5 Fazit
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Bilanzierung von Kryptowährungen (KW) unter Berücksichtigung fehlender expliziter Rechtsvorschriften aufzuzeigen. Dabei wird analysiert, wie diese virtuellen Werte in der Unternehmensbilanz nach Handelsgesetzbuch (HGB) sowie nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) korrekt abzubilden sind, wobei der Fokus auf KW als alternative Zahlungsmittel liegt.
2.1 Funktionsweise und Anwendungsmöglichkeiten
Im November 2008 hat ein anonymer Programmierer, bekannt unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto, ein Whitepaper veröffentlicht. Darin hat er den Bitcoin als erste KW mit seiner zugrunde liegenden Technologie der Blockchain begründet. KW sind digitale Ersatzwährungen ohne physische Substanz. Sie unterliegen keinem zeitlichen Werteverfall. Strittig ist die Erfüllung der klassischen Geldfunktionen, insbesondere die Wertaufbewahrungsfunktion aufgrund hoher Volatilitäten. Versendet werden KW direkt zwischen Institutionen und Personen über ein dezentrales Rechnernetzwerk. Hierdurch wird eine Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen und Intermediären geschaffen.
Die Grundidee von KW ist die Verwendung als alternatives Zahlungsmittel zu konventionelle Währungen (Fiatgeld), wie z.B. beim Bitcoin. Da einzelne KW unterschiedlich angewandt werden können, ist eine Fallunterscheidung bei der Bilanzierung notwendig. KW können über Online-Plattformen kontinuierlich, d.h. 24 Stunden täglich, erworben und veräußert werden. Dies kann im Austausch gegen andere KW oder Fiatgeld erfolgen. Zudem sind auf entsprechenden Internetseiten jederzeit aktuelle und historische Preise einsehbar. Nach Zugang werden die virtuellen Währungen in Online-Geldbörsen, sog. wallets, aufbewahrt. Nur der Inhaber einer wallet hat über einen privaten Schlüssel alleinigen Zugriff auf seine Währungen. Bei Verlust dieses Schlüssels gehen die KW verloren. Weiter gibt es keine zentrale Instanz, welche die KW ausgibt und die Geldmenge beliebig steuern kann.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass aufgrund fehlender Rechtsvorschriften die Bilanzierung von Kryptowährungen unklar ist, und definiert das Ziel der Arbeit, Bilanzierungsmöglichkeiten nach HGB und IFRS aufzuzeigen.
2 Grundlagen zu Kryptowährungen: Dieses Kapitel erläutert die technologische Basis (Blockchain), die Funktionsweise als digitales Ersatzgeld sowie den aktuellen rechtlichen Rahmen und die Relevanz der Fallunterscheidung bei der Bilanzierung.
3 Bilanzierung in der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetz: Hier werden Ansatz, Bewertung (Anschaffungskosten/Herstellungskosten) und Ausweis von Kryptowährungen im HGB-Abschluss detailliert geprüft, insbesondere unter Anwendung der GoB.
4 Bilanzierung in der Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards: Dieses Kapitel analysiert die Bilanzierung von Kryptowährungen nach IFRS, mit Fokus auf die Definitionskriterien für Vermögenswerte, die Folgebewertung und die mögliche Einordnung als immaterieller Vermögenswert oder Vorrat.
5 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass aufgrund mangelnder Vorschriften große Unterschiede in der Praxis bestehen und fordert für die Zukunft einen geeigneten, rechtssicheren Rahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token.
Kryptowährungen, Bitcoin, Bilanzierung, HGB, IFRS, Blockchain, Jahresabschluss, Vermögensgegenstände, immaterielle Vermögenswerte, Vorräte, Mining, Bewertung, Ansatz, Anschaffungskosten, Geschäftsmodell
Die Arbeit beschäftigt sich mit der bilanziellen Behandlung von Kryptowährungen in der Unternehmensrechnungslegung, da für diese virtuellen Werte derzeit keine eindeutigen gesetzlichen Vorschriften existieren.
Die Arbeit fokussiert sich auf die theoretischen Grundlagen von Kryptowährungen sowie die spezifische Bilanzierung von Ansatz, Bewertung und Ausweis nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und der International Financial Reporting Standards (IFRS).
Ziel ist es, Bilanzierungsmöglichkeiten für Kryptowährungen aufzuzeigen, um Unternehmen und Prüfern eine Orientierung für eine sachgerechte Darstellung in der Bilanz zu geben.
Die Arbeit nutzt eine konzeptionelle und praktische Analyse, bei der neben der theoretischen Auseinandersetzung mit Rechnungslegungsnormen auch reale Geschäftsberichte von Unternehmen als Fallbeispiele hinzugezogen werden.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung nach HGB und nach IFRS, wobei für beide Regelwerke detailliert erörtert wird, wie Kryptowährungen anzusetzen, zu bewerten und unter welchen Bilanzposten sie auszuweisen sind.
Die zentralen Schlagworte sind Kryptowährungen, Bitcoin, HGB, IFRS, Bilanzierung, Bewertung, immaterielle Vermögenswerte und Vorratsvermögen.
Die Einordnung ist umstritten, da Kryptowährungen zwar keine physische Substanz haben, die Definition eines immateriellen Vermögenswertes jedoch meist voraussetzt, dass es sich nicht um einen monetären Wert handelt, was bei Kryptowährungen aufgrund ihrer Eigenschaften und fehlenden Definitionen in den Standards diskutiert wird.
Die Technologie bestimmt die Art der Entstehung (z.B. durch Mining) und die Verwahrung (wallets) von Kryptowährungen, was wiederum die Anforderungen an die Bilanzierung, wie etwa die Ermittlung von Herstellungskosten, beeinflusst.
Die Arbeit untersucht beispielhaft die Geschäftsberichte der Bitcoin Group SE, der Bitbond GmbH, der Bitcoin Deutschland AG sowie der DigitalX Limited, um zu zeigen, wie Unternehmen Kryptowährungen in der Praxis tatsächlich bilanzieren.
Das Fazit betont, dass aufgrund fehlender klarer Vorschriften eine hohe Divergenz in der Praxis herrscht und dass künftig ein einheitlicher Rechtsrahmen notwendig ist, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
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