Bachelorarbeit, 2021
69 Seiten, Note: 2,1
1 Einleitung
2 Grundlagen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
2.1 Persönliche Voraussetzung der Rechtsträger
2.1.1 Organgesellschaft
2.1.2 Organträger
2.2 Sachliche Voraussetzung
2.2.1 Finanzielle Eingliederung
2.2.1.1 Unmittelbare Beteiligung
2.2.1.2 Mittelbare Beteiligung
2.2.1.3 Art der Berücksichtigung von Beteiligungen
2.2.1.4 Dauer der finanziellen Eingliederung
2.2.2 Gewinnabführungsvertrag
2.2.2.1 Grundlagen
2.2.2.2 Mindestlaufzeit
2.2.2.3 Tatsächliche Durchführung
2.2.3 Betriebsstättenzurechnung
3 Steuerrechtliche Beurteilung der Rechtsfolgen
3.1 Ertragsteuerliche Betrachtung
3.1.1 Allgemeine Steuerpflicht und Haftung
3.1.2 Einkommensermittlung auf Ebene der Organgesellschaft
3.1.3 Einkommensermittlung auf Ebene des Organträgers
3.1.4 Besonderheiten bei Organschaften
3.1.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage
3.1.4.2 Spenden
3.1.4.3 Verlustberücksichtigung
3.1.4.4 Bruttomethode
3.1.4.5 Steuerabzug beim Organträger
3.2 Ausgleichszahlung
3.3 Mehr- oder Minderabführung
3.3.1 Regelungsziel
3.3.2 Vororganschaftliche Mehr- oder Minderabführung
3.3.3 Innerorganschaftliche Mehr- oder Minderabführung
3.4 Feststellungsverfahren gem. § 14 Abs. 5 KStG
3.5 Motive eine Organschaft zu gründen
3.5.1 Ergebniskonsolidierung
3.5.2 Keine Schachtelstrafe i.S.d. § 8b Abs. 5 KStG
3.5.3 Abzug von Beteiligungsaufwendungen
3.5.4 Zinsschranke
3.5.5 Keine Kapitalertragsteuer
4 Konsequenzen einer misslungenen Organschaft
4.1 Begriff der misslungenen Organschaft
4.2 Gründe für das misslingen der Organschaft
4.3 Folgen der misslungenen Organschaft
5 Zusammenfassung
Die Bachelorarbeit analysiert die körperschaftsteuerliche Organschaft unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen bei deren Scheitern. Dabei wird untersucht, ob sich die komplexe Gründung und Verwaltung einer Organschaft trotz der hohen Anforderungen für den Steuerpflichtigen als steuerliches Gestaltungsinstrument lohnt.
2.2.1.2 Mittelbare Beteiligung
Grundsätzlich muss die Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft unmittelbar sein, gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 KStG ist es aber auch möglich die mittelbaren Beteiligungen zu berücksichtigen. Die mittelbaren Beteiligungen können aber erst dann in der Berechnung berücksichtigt werden, „wenn die Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte gewährt“46. Abbildung 2 soll die Verhältnisse zwischen des Organträgers und der Organgesellschaft zeigen, wenn eine Tochtergesellschaft zwischengeschalten ist. Der Organträger hält 80% der Stimmen aus der Beteiligung an der Tochtergesellschaft, d.h. die Mehrheit der Stimmrechte. Auf Grund dessen ist die mittelbare Beteiligung bei der Berechnung der Stimmrechtsmehrheit einzubeziehen, damit ist eine finanzielle Eingliederung wirksam.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das deutsche Prinzip der Individualbesteuerung ein und stellt die Organschaft als Instrument zur Vermeidung dieses Prinzips und zur Nutzung von Steuervorteilen vor, wobei die Komplexität und Risiken bei Misslingen hervorgehoben werden.
2 Grundlagen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft: In diesem Kapitel werden die wesentlichen persönlichen Anforderungen an Organträger und Organgesellschaft sowie die sachlichen Voraussetzungen, insbesondere die finanzielle Eingliederung und der Gewinnabführungsvertrag, detailliert erläutert.
3 Steuerrechtliche Beurteilung der Rechtsfolgen: Dieses Kapitel analysiert die ertragsteuerlichen Konsequenzen und Besonderheiten für die am Organkreis beteiligten Rechtsträger, einschließlich des Feststellungsverfahrens und der Motive für die Gründung einer Organschaft.
4 Konsequenzen einer misslungenen Organschaft: Hier werden der Begriff, die vielfältigen Gründe für das Scheitern – insbesondere Formfehler und Laufzeitverstöße – sowie die steuerlichen Folgen einer misslungenen Organschaft erörtert.
5 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung rekapituliert die Organschaft als vielseitiges Steuergestaltungsinstrument und betont die Notwendigkeit einer individuellen Abwägung der komplexen Risiken und Vorteile.
Organschaft, Körperschaftsteuer, Gewinnabführungsvertrag, Organträger, Organgesellschaft, finanzielle Eingliederung, Ergebniskonsolidierung, Schachtelstrafe, Mehrabführung, Minderabführung, Steuerpflicht, Feststellungsverfahren, misslungene Organschaft, Zinsschranke, Verlustverrechnung.
Die Arbeit befasst sich mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft als Instrument zur Steuergestaltung und analysiert kritisch die steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn die Voraussetzungen für eine solche Organschaft nicht (mehr) erfüllt sind.
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen der Organschaft, deren steuerliche Auswirkungen auf Organträger und Organgesellschaft sowie die Konsequenzen, die sich aus einem Scheitern (einer misslungenen Organschaft) ergeben.
Das Ziel ist eine genaue Analyse der körperschaftsteuerlichen Organschaft, wobei der Schwerpunkt auf den steuerlichen Konsequenzen bei ihrem Misslingen liegt, um dem Leser eine Entscheidungshilfe für die steuerliche Gestaltung zu bieten.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse, die Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechungen des Bundesfinanzhofs und Verwaltungsanweisungen, um die steuerliche Behandlung der Organschaft rechtssicher darzulegen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Voraussetzungen (persönlich und sachlich), die steuerliche Beurteilung der Rechtsfolgen inklusive Gewinnabführung und Ausgleichszahlungen sowie die Analyse der Gründe und Folgen bei einem Misslingen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Organschaft, Ergebniskonsolidierung, Gewinnabführungsvertrag, finanzielle Eingliederung, Mehr- oder Minderabführung und die steuerlichen Konsequenzen eines Scheiterns charakterisiert.
Die Einhaltung einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ist zwingende Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Ein vorzeitiger Verstoß führt in der Regel dazu, dass die Organschaft rückwirkend nicht anerkannt wird.
Diese werden als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifiziert, was nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zur Nachversteuerung führt und zivilrechtliche sowie bilanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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