Diplomarbeit, 2002
122 Seiten, Note: 1
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Einleitung
Kausalität der transporttechnischen Entwicklungen und des intensiven Wettbewerbs in der Transportwirtschaft für die heutige Bedeutung des MT-Vertrags
Die Container-Revolution
ITU- und RoRo-Verkehr
Auswirkungen dieser neuen Transporttechniken
Veränderte Vertragsgestaltung
Die österreichische verladende Wirtschaft
Haftungsrechtliche Problematik der MT-Verträge
Ursache 1: Fehlende gesetzliche Regelung
Ursache 2: Allgemeine und spezifisch den MT betreffende Probleme des Internationalen Privat-und Zivilprozessrechts
Eingrenzung des Themas der Arbeit
Teil 1 Grundlagen
1. Zu den Begriffen im Zusammenhang mit dem MT
A. Der MT-Vertrag
Sonderproblem: Kann ein Frachtvertrag mit unbenanntem Beförderungsmittel ein MT-Vertrag sein ?
Unimodaler Transport
B. Durchfrachtverkehr
C. Kombinierter Transport
D. Gebrochener bzw segmentierter Verkehr
E. RoRo-Verkehr und Huckepackverkehr
2. Rechtliche Einordnung von den an der Abwicklung von Mten Beteiligten
A. Spediteur
Selbsteintretender Spediteur
Fixkostenspediteur
Sammelladungsspediteur
B. Unterspediteur
C. Zwischenspediteur
D. Frachtführer
E. Unterfrachtführer
Samtfrachtführerschaft
F. Zwischenfrachtführer
G. Teilfrachtführer
H. Makler und Handelsvertreter
I. Umschlagbetriebe
Haftung des Terminal Operator
Haftung des Beförderers für Schäden während des Güterumschlags
3. Überblick über die für multimodale See-Straßen-Transporte maßgeblichen Haftungsregeln der unimodaler Sonderfrachtrechte
A. Straßenfrachtrecht - CMR
B. Die Seefracht-Haftungsregimes der Welt
Haager Regeln
Visby Regeln
Hamburg Regeln
C. Österreichisches Seefrachtrecht
Teil 2 Die Haftung des MTO
4. Gesetzlich geregelte Sondertatbestände
5. Rechtsnatur des MT-Vertrags
6. Struktur der Haftung des MTO außerhalb der gesetzlich geregelten Sonderfälle
1. Network-System mit Haftung nach dem strengsten Teilstreckenrecht bei unbekanntem Schadensort OGH-Lösung)
2. Gesamtbetrachtung
3. Anwendung von Seerecht bzw Vermutung für Schadseneintritt auf der Seestrecke
4. Dual Capacity Approach
5. Lehre vom gemischten Vertrag nach Koller
6. Haftungsquotelung nach Streckenanteilen
7. Offene Fragen und konkrete Merkmale der Rechtslage nach den OGH-Entscheidungen
A. Kollisionsrechtliche Anknüpfung mangels Rechtswahl
B. Rechtswahl
C. Gleichbehandlung des multimodalen mit dem segmentierten Transport
D. Regressgleichlauf
E. Vermeidung von Konflikten mit zwingendem unimodalen Transportrecht
F. Abstimmung der Sonderfrachtrechte auf die transportmittelspezifischen Risken
G. Formale Anwendungsvoraussetzungen unimodaler Frachtrechte
H. Mehrheit von schadensträchtigen Teilstrecken
I. Güterumschlag
J. Bestimmungen über die örtliche und internationale Zuständigkeit und die Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen in internationalen Tansportrechtsübereinkommen
Exkurs: Art 2 CMR
8. Über die verwendeten AGB
A. Allgemeine Österreichische Spediteur-Bedingungen (AÖSp)
1. Werden die AÖSp Vertragsbestandteil jedes Beförderungsvertrags mit österreichischen Spediteuren ?
2. Ist bei Ausstellung eines Standarddokuments des MT zusätzlich zu dessen AGB von der Vereinbarung der AÖSp auszugehen ?
3. Gültigkeit der AÖSp im Network-System
4. Wiksamkeit der Rechtswahl-und Gerichtsstandsklausel in § 65 AÖSp
B. Negotiable FIATA Multimodal Transport Bill of Lading (FBL 1992)
1. Haftungsregime
2. Entspricht das Haftungsregime des FBL 1992 den Anforderungen des OGH ?
3. Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel
C. Standarddokumente der BIMCO
1. Combicon Bill
2. Multidoc 95 und Multiwaybill 95
Die Arbeit analysiert die haftungsrechtliche Problematik multimodaler Transportverträge (MT-Verträge) im österreichischen Recht. Das primäre Ziel ist die Darstellung der Herausforderungen, die sich aus der internationalen Natur dieser Verträge und dem Fehlen einer einheitlichen gesetzlichen Regelung ergeben, insbesondere im Hinblick auf multimodale See-Straßen-Transporte.
Die Container-Revolution
Die technischen Entwicklungen der letzten 35 Jahre in der Transportwirtschaft waren im wesentlichen durch die Container-Revolution gekennzeichnet. Sie ermöglichte es, unifizierte Ladungen von einem Transportmittel auf ein anderes fließbandartig zu übergeben. Der Containerverkehr ist wirtschaftlich die mit Abstand wichtigste Erscheinungsform des MT.
60% des wertmäßigen Welthandelsvolumens werden im Containerverkehr abgewickelt. Dazu kommt, dass sich dieses wertmäßige Welthandelsvolumen zu einem bedeutenden Teil aus dem Handel mit nicht containerisierbaren Gütern zusammensetzt (insbesondere Massengut). Zieht man diesen Teil des Welthandels ab, gelangt man zu einem geschätzten Containerisierungsgrad von 90%.
Im Jahr 2000 wurden insgesamt rund 200 Millionen TEU mit 2.500 Containerschiffen und unzähligen LKW, Eisenbahnwaggons, Binnenschiffen und – zu einem geringeren Grad – auch Flugzeugen befördert. Die Steigerungsraten zwischen 1985 und 2000 betrugen etwa 9% jährlich. 2001 konnten allerdings konjunkturbedingt nur geringe Steigerungsraten erzielt werden.
Mit dem weltweiten Containerbestand könnte jedenfalls eine Wand aus je zwei übereinander gestapelten Containern errichtet werden, die die Erde in zwei gleich große Hälften teilte.
Einleitung: Einführung in die Bedeutung und Entwicklung des multimodalen Transports seit der Containerisierung.
Grundlagen: Definition zentraler Begriffe wie MT-Vertrag, Durchfrachtverkehr und Segmentierung sowie Klassifizierung der Beteiligten im österreichischen Recht.
Überblick über die für multimodale See-Straßen-Transporte maßgeblichen Haftungsregeln der unimodaler Sonderfrachtrechte: Darstellung der Haftungsregimes von CMR, Haager, Visby und Hamburg Regeln.
Die Haftung des MTO: Analyse der Rechtsnatur des MT-Vertrags und der Struktur der Haftung außerhalb spezifischer gesetzlicher Sondertatbestände.
Gesetzlich geregelte Sondertatbestände: Untersuchung der wenigen Ausnahmen, in denen eine gesetzliche Regelung für multimodale Aspekte existiert.
Rechtsnatur des MT-Vertrags: Erörterung der Kontroverse um die rechtliche Einordnung des MT-Vertrags.
Struktur der Haftung des MTO außerhalb der gesetzlich geregelten Sonderfälle: Vergleich der verschiedenen Lehren zur Haftungsstruktur wie Network-System und Einheitslösung.
Offene Fragen und konkrete Merkmale der Rechtslage nach den OGH-Entscheidungen: Detaillierte Untersuchung kollisionsrechtlicher Probleme und prozessualer Aspekte.
Über die verwendeten AGB: Prüfung der Wirksamkeit von AÖSp und internationalen Standarddokumenten wie dem FBL 1992.
Multimodaler Transport, MT-Vertrag, MTO, Haftungsrecht, Network-System, Containerverkehr, Seefrachtrecht, Straßenfrachtrecht, AÖSp, FIATA FBL, Haftung, Transportlogistik, Internationales Privatrecht, OGH-Entscheidungen, Transportrecht
Die Diplomarbeit behandelt Haftungsprobleme bei multimodalen See-Straßen-Transporten im Kontext des österreichischen Rechts.
Die Arbeit fokussiert auf die rechtliche Einordnung multimodaler Transportverträge, die Haftung des Multimodal Transport Operators (MTO) und die Anwendbarkeit verschiedener Haftungsregimes auf multimodale Transportketten.
Das Ziel ist die Analyse und Darstellung der haftungsrechtlichen Problematiken, die aus dem Fehlen eines einheitlichen MT-Gesetzes und dem internationalen Charakter dieser Verkehre resultieren.
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Rechtsprechung (insbesondere des OGH), internationaler Abkommen, Lehrmeinungen und Standard-AGB basiert.
Der Hauptteil befasst sich mit der Struktur der Haftung des MTO, der Rechtsnatur des MT-Vertrags, dem Network-System sowie einer detaillierten Prüfung der Wirksamkeit von AGB (AÖSp, FIATA FBL, BIMCO) im Hinblick auf österreichisches Recht.
Die zentralen Schlagworte sind Multimodaler Transport, Haftung, MTO, Network-System und Transportrecht.
Der Autor lehnt die Sui-generis-These ab und plädiert dafür, den MT-Vertrag seinem Wesen nach als Frachtvertrag zu behandeln.
Das Network-System dient als "Infrastruktur", die die Anwendung der jeweiligen Sonderfrachtrechte auf Teilstrecken koordiniert, wobei es bei unbekanntem Schadensort zur Haftung nach dem strengsten anwendbaren Teilstreckenrecht führt.
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