Diplomarbeit, 2002
46 Seiten, Note: Gut
Diese Arbeit befasst sich mit der Rechtsfigur der objektiven Zurechnung im Strafrecht, insbesondere im Finanzstrafrecht. Sie untersucht die Bedeutung des sozialadäquaten Verhaltens im Zusammenhang mit der Beitragstäterschaft. Die Arbeit analysiert, inwieweit ein objektiv rechtmäßig Handelnder, der lediglich seiner beruflichen Pflicht nachkommt, durch seinen Beitrag die Abgabenhinterziehung eines anderen ermöglichen kann und dafür einzustehen hat.
Objektive Zurechnung, sozialadäquates Verhalten, Beitragstäterschaft, Finanzstrafrecht, Abgabenhinterziehung, § 33 FinStrG, Rechtsprechung, Lehrmeinungen, Fallbeispiele, Getränkegroßhändler, anonymisierter Kapitaltransfer, Steuerhoheit, Risikosphären, Kausalität.
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