Diplomarbeit, 2001
47 Seiten, Note: gut
I. EINLEITUNG
A. VORBEMERKUNG
B. BEGRIFF
C. DIE ÖSTERREICHISCHE EINSCHLÄGIGE GESETZGEBUNG SEIT 1811
D. EINLEITENDE WORTE
II. MATERIELLES RECHT
A. KURZDARSTELLUNG ÜBER DAS ZUSTANDEKOMMEN DER ADOPTION
1. § 180 a (1) ABGB
2. § 180 a (2) ABGB
3. § 181 ABGB
4. § 181 a ABGB
B. WIRKUNGEN UND RECHTSFOLGEN DER ADOPTON
1. Einleitung
2. Die Adoptionswirkungen und Rechtsfolgen im einzelnen
a) Die namensrechtlichen Wirkungen
b) Die familienrechtlichen Wirkungen
c) Die erbrechtlichen Wirkungen
C. DIE GESCHWISTERBEZIEHUNG
1. Die Geschwister in der Familie
2. Geschwisterbeziehung durch Adoption
3. Geschwister und Unterhalt
4. Geschwister und Erbrecht
5. Geschwister und öffentliches Recht
III. FORMELLES RECHT
A. ABGRENZUNG ZWISCHEN STREITIGEM UND AUSSERSTREITIGEM VERFAHREN
B. BEGRIFF DES AUSSERSTREITVERFAHRENS
C. PARTEILEHRE
1. Sinn und Inhalt der Parteistellung
a) Partei im materiellem Sinn
b) Partei im formellem Sinn
c) Partei kraft Gesetz
2. Das rechtliche Gehör
D. DIE RECHTSMITTEL IM AUSSERSTREITVERFAHREN
1. Begriff und Wirkungen
2. Der Rekurs
3. Die Vorstellung
4. Die Erledigung der Rechtsmittel Rekurs und Vorstellung
5. Der Revisionsrekurs
a) ordentlicher
b) ausserordentlicher
6. Die Prozesskosten
7. Exkurs: Beispiele aus der Rechtsprechung
IV. VERFASSUNGSRECHT
A. DIE VERFASSUNGSGESETZLICH GEWÄHRLEISTETEN RECHTE
1. Der Gleichheitssatz
a) Gleichheitssatz und generelle Norm
V. THESEN
Die Diplomarbeit untersucht die aus Sicht des Autors problematische Gesetzgebung bezüglich der Beteiligungsrechte leiblicher Kinder im Adoptionsverfahren in Österreich und analysiert, inwieweit die aktuelle Rechtslage deren Interessen angemessen berücksichtigt.
D. EINLEITENDE WORTE
Zweifellos spielt das Institut der Adoption eine bedeutende Rolle in unserer heutigen Gesellschaft. Elterlose, ungeliebte, verstoßene oder misshandelte Kinder haben die Möglichkeit in einer intakten Familie aufzuwachsen. Die Adoption bietet auch Menschen, die ungewollt kinderlos sind, die Möglichkeit eine Familie zu gründen. Volkswirschaftlich gesehen stellt die Annahme an Kindes statt auch eine Entlastung des Staates dar, da die Kosten der Erziehung auf Privatpersonen delegiert werden. In Anbetracht dieser Überlegungen ist die Adoption durchaus zu begrüßen.
Sieht man sich die erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage vom Bundesgesetz über die Neuordnung des Rechts der Annahme an Kindesstatt 1960 an, so wird man feststellen, dass der Gesetzgeber vor allem das Wohl des Adoptivkindes im Auge hatte. Ohne dem Gesetzgeber Einseitigkeit unterstellen zu wollen, möchte ich eben genau deswegen meine Kritik anbringen.
Bei Betrachtung des Adoptionsrechts könnte man den Eindruck gewinnen, dass der Gesetzgeber alle Voraussetzungen schaffen wollte, dass möglichst viele Kinder adoptiert werden (Entfall des Kinderlosigkeitsgebots, Herabsetzung des Mindestalters, etc.), was sozialpolitisch und volkswirtschaftlich durchaus begrüßenswert ist, jedoch nicht um jeden Preis. Vor allem nicht, wenn dadurch leibliche Kinder des Adoptierenden diskriminiert werden, wie es meines Erachtens bei der derzeitigen Gesetzeslage der Fall ist.
I. EINLEITUNG: Einleitung in die Thematik der problematischen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Rechte von leiblichen Kindern bei einer Adoption sowie die Zielsetzung der Diplomarbeit.
II. MATERIELLES RECHT: Detaillierte Betrachtung der gesetzlichen Voraussetzungen für Adoptionen, der Rechtsfolgen für beteiligte Personen und der erbrechtlichen Stellung von Geschwistern.
III. FORMELLES RECHT: Analyse der verfahrensrechtlichen Einordnung von Adoptionen, der Parteistellung und der verschiedenen Rechtsmittel im Außerstreitverfahren.
IV. VERFASSUNGSRECHT: Untersuchung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und der Bedeutung des Gleichheitssatzes in Bezug auf gesetzliche Differenzierungen.
V. THESEN: Zusammenfassung der kritischen Erkenntnisse des Autors über die Benachteiligung leiblicher Kinder im Adoptionsprozess.
Adoption, Adoptionsrecht, ABGB, Außerstreitverfahren, leibliche Kinder, Parteistellung, rechtliches Gehör, Rechtsmittel, Gleichheitssatz, Wahlkind, Unterhalt, Erbrecht, Kindeswohl, Verfahrensbeteiligte, Gesetzgebung
Die Arbeit befasst sich mit der Adoptionsgesetzgebung in Österreich und der kritischen Frage, ob die Rechte leiblicher Kinder von Adoptierenden ausreichend geschützt sind.
Die Schwerpunkte liegen auf dem materiellen Adoptionsrecht, den verfahrensrechtlichen Beteiligungsrechten, der familienrechtlichen Einordnung der Geschwisterbeziehung sowie der verfassungsrechtlichen Prüfung der Gesetzgebung.
Das Ziel ist es, auf die aus Sicht des Autors bestehende Diskriminierung leiblicher Kinder bei Adoptionen hinzuweisen und aufzuzeigen, warum die derzeitige Gesetzeslage eine Überarbeitung erfordert.
Es erfolgt eine juristische Analyse der geltenden Gesetzesbestimmungen des ABGB sowie des Außerstreitgesetzes, ergänzt durch die Auswertung relevanter Fachliteratur und gerichtlicher Rechtsprechung.
Im Hauptteil werden die Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Adoption, die rechtlichen Wirkungen für die Beteiligten sowie die prozessualen Möglichkeiten im Außerstreitverfahren im Detail erörtert.
Die Arbeit ist zentral durch Begriffe wie Adoption, Parteistellung, rechtliches Gehör, leibliche Kinder und Gleichheitssatz geprägt.
Der OGH bestätigt in diesem Fall, dass leiblichen Kindern zwar eine Beteiligtenstellung zukommt, diese jedoch vorrangig über den "Rechtsmitteldschungel" ihre Interessen wahren müssen, was die Kritik des Autors am erschwerten Zugang zum rechtlichen Gehör stützt.
Der Autor hinterfragt, warum der Ehegatte des Wahlkindes ein explizites Zustimmungsrecht besitzt, während die leiblichen Kinder der Adoptierenden – deren Rechtsstellung durch eine Adoption wesentlich stärker betroffen sein kann – nur auf mühsame Rechtsmittelwege angewiesen sind.
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