Diplomarbeit, 2001
47 Seiten, Note: gut
Diese Diplomarbeit untersucht die problematische österreichische Gesetzgebung im Bereich der Adoption, insbesondere die rechtliche Stellung von Personen, die zwar nicht direkt am Adoptionsverfahren beteiligt sind, jedoch von den Folgen betroffen sind. Sie beleuchtet die Rechtsfolgen für diese Personen und hinterfragt die Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz der österreichischen Verfassung.
Die Einleitung führt in das Thema der Diplomarbeit ein, beschreibt die Zielsetzung und den Anlass für die Untersuchung. Sie beleuchtet den Begriff der Adoption und die Entwicklung der österreichischen Gesetzgebung seit 1811.
Dieses Kapitel widmet sich den materiellen rechtlichen Aspekten der Adoption in Österreich. Es beschreibt die rechtlichen Voraussetzungen für die Adoption, die verschiedenen Arten der Adoption und die rechtlichen Wirkungen der Adoption für die beteiligten Personen.
Das Kapitel befasst sich mit den formalen rechtlichen Aspekten der Adoption, insbesondere mit dem Verfahren und den verschiedenen Rechtsmitteln im Zusammenhang mit Adoptionen.
Dieses Kapitel beleuchtet die verfassungsrechtlichen Aspekte der Adoption und analysiert, inwieweit die aktuelle Gesetzgebung mit dem Gleichheitssatz der österreichischen Verfassung vereinbar ist.
Adoption, Familienrecht, Materielles Recht, Formelles Recht, Verfassungsrecht, Gleichheitssatz, Verfahrensbeteiligte, Nichtbeteiligte, Rechtsfolgen, Österreich.
Die Arbeit untersucht die problematische Rechtslage, nach der leibliche Kinder oft erst nach Abschluss des Adoptionsverfahrens informiert werden und keine Parteistellung im Prozess haben.
Eine Adoption beeinflusst das Erbrecht, Unterhaltsansprüche und familienrechtliche Beziehungen, ohne dass die betroffenen leiblichen Geschwister im Verfahren gehört werden müssen.
Die Arbeit analysiert, warum leibliche Kinder zwar materiell betroffen sind, ihnen aber die formelle Parteistellung im Außerstreitverfahren fehlt.
Die Diplomarbeit wirft die verfassungsrechtliche Frage auf, ob die Nichtbeteiligung leiblicher Kinder mit dem Gleichheitssatz der österreichischen Verfassung vereinbar ist.
Das mangelnde rechtliche Gehör für leibliche Kinder während des Adoptionsprozesses wird als wesentlicher Schwachpunkt der aktuellen Gesetzgebung kritisiert.
Die Arbeit gibt einen Überblick über die gesetzliche Entwicklung im ABGB seit dem Jahr 1811.
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