Bachelorarbeit, 2021
78 Seiten
Diese Bachelorarbeit untersucht die Rolle von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeit analysiert die vorhandenen Instrumente und Ansätze, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Werkstätten zur Verfügung stehen, und beleuchtet die Faktoren, die den erfolgreichen Übergang erschweren.
Das erste Kapitel beleuchtet die Bedeutung des Übergangs von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Kontext des Grundgesetzes und stellt die zentrale Fragestellung der Arbeit vor. Kapitel 2 geht auf die historische Entwicklung der WfbM in Deutschland sowie auf deren Strukturen, Rahmenbedingungen und Belegungszahlen ein. Kapitel 3 erläutert die verschiedenen Instrumente und Ansätze zur Förderung des Übergangs, die innerhalb der WfbM und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Kapitel 4 und 5 untersuchen die Hemmnisse des Übergangs am Beispiel der Delme-Werkstätten und analysieren die Gründe für die niedrigen Vermittlungszahlen.
Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Inklusion, Arbeitsmarkt, Übergang, Förderung, Hemmnisse, Unterstützung, Vermittlung, Beschäftigung, Instrumente, Ansätze, Rahmenbedingungen, Behindertenhilfe, Teilhabe
Werkstätten bieten arbeitsbegleitende Maßnahmen, Außenarbeitsplätze und gezielte Förderung an, um Menschen mit Beeinträchtigung auf die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes vorzubereiten.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes legt fest, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Dennoch liegt die Erwerbsquote schwerbehinderter Menschen deutlich unter dem Durchschnitt.
Das Budget für Arbeit ist ein Instrument zur Unterstützung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, das Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber und Assistenzleistungen für die Arbeitnehmer umfasst.
Häufige Hemmnisse sind Vorbehalte seitens der Arbeitgeber, strukturelle Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes, aber auch Ängste der Betroffenen oder fehlende Vermittlungsressourcen in den Werkstätten.
Gemäß § 220 Abs. 3 SGB IX haben Menschen mit Behinderung das Recht, in die Werkstatt zurückzukehren, falls ein Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht dauerhaft erfolgreich ist.
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die einen hohen Anteil an Menschen mit Behinderung beschäftigen und so eine Brücke zwischen geschützten Werkstätten und dem regulären Markt schlagen.
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