Bachelorarbeit, 2021
78 Seiten
1. Einleitung
2. Die WfbM als Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung
2.1 Geschichtliche Entwicklung der WfbM in Deutschland
2.2 Struktur einer WfbM
2.3 Rahmenbedingungen
2.4 Belegungszahlen der Werkstätten für behinderte Menschen
3. Instrumente und Ansätze zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
3.1 Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstatt
3.1.1 Arbeitsbegleitende Maßnahmen
3.1.2 Ausflüge und Veranstaltungen
3.1.2 Weitere Maßnahmen zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
3.1.3 Außenarbeitsplätze
3.2 Leistungen nach erfolgtem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
3.2.1 Unterstützte Beschäftigung
3.2.2 Budget für Arbeit
3.2.3 Inklusionsbetriebe
3.2.4 Das Rückkehrrecht in die WfbM (§220, Abs.3 SGB IX)
3.2.5 Weitere rechtliche Rahmenbedingungen
4. Die Gestaltung der Förderung am Beispiel der Delme-Werkstätten
4.1 Beschreibung der Einrichtung
4.2 Ist-Stand der Förderung des Übergangs
4.3 Best-Practice Beispiel
5. Hemmnisse des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
5.1 Aktuelle Vermittlungszahlen
5.2 Rahmenbedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
5.3 Hemmnisse der Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes
5.4 Hemmnisse seitens der Werkstätten für behinderte Menschen
5.5 Sonstige Hemmnisse
6. Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
7. Schluss
Die Arbeit untersucht, wie Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Menschen mit Beeinträchtigung gezielt bei der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen können. Dabei wird analysiert, welche Barrieren den Übergang erschweren und welche Instrumente, wie das Budget für Arbeit oder Außenarbeitsplätze, zur erfolgreichen Vermittlung beitragen können.
3.1.2 Arbeitsbegleitende Maßnahmen
Zu den arbeitsbegleitenden Maßnahmen findet man nur sehr wenig Literatur, weshalb ich meine gesammelten Praxiserfahrungen über diese in diesem Kapitel weitergeben werde.
Arbeitsbegleitende Maßnahmen stehen jedem Menschen mit Beeinträchtigung zur Verfügung und können häufig in einem sogenannten Maßnahmenkatalog von ihnen gewählt werden. Dabei ist die Auswahl der Angebote in den meisten Fällen sehr vielseitig, um den Interessen und Fähigkeiten der Menschen gerecht zu werden.
In §5 Abs. 3 der WVO ist festgelegt, dass arbeitsbegleitende Maßnahmen in den Werkstätten durchgeführt werden müssen, um die Erhaltung und Förderung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. Noch dazu sollen diese zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit der/des Werkstattbeschäftigten beitragen. Ein weiteres Ziel der arbeitsbegleitenden Maßnahmen ist es, dass durch diese die Selbstbestimmung des Menschen mit Beeinträchtigung erhöht und ihm/ihr die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft (beispielsweise durch öffentliche Musikauftritte und Weiteres) ermöglicht wird. Auch die Teamfähigkeit, Kreativität, Eigeninitiative und vieles mehr kann durch die Maßnahmen gefördert werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass es sich lediglich um Angebote handelt und für niemanden verpflichtend ist. Angeboten diese oftmals von den internen Gruppenleitungen oder auch von externen Sportfachkräften oder Lehrer: innen.
Arbeitsbegleitende Maßnahmen können beispielsweise Angebote im Bereich der sportlichen Aktivitäten wie Beispiel Hockergymnastik, Nordic Walking, Fußball, Tanzen, Tischtennis und vieles mehr darstellen. Hierbei ist die Intention unter anderem, die körperliche Fitness der Menschen zu erhalten oder zu verbessern. Im Bereich der Kunst gibt es Maßnahmen, welche durch Kunst-AGs oder Theatergruppen die Kreativität und Gruppendynamik der Menschen fördern. Die kulturelle Bildung der Menschen kann außerdem gefördert werden, indem beispielsweise Deutsch-oder Matheunterricht die Kulturtechniken der Menschen entwickelt werden. Des Weiteren gibt es arbeitsbegleitende Maßnahmen, welche an lebenspraktischen Aufgaben und Tätigkeiten orientiert sind. Dazu zählt zum Beispiel das Kochen oder auch das Einkaufen. Zu ersterem gehören oftmals Reinigungstätigkeiten, wie das Abwaschen der genutzten Utensilien oder Aufräumen der Küche, dazu. Diese Maßnahmen fördern in erster Linie die Weiterentwicklung der Beschäftigten und helfen dabei, die persönlichen Ziele der Menschen zu erreichen.
1. Einleitung: Vorstellung der Relevanz des Themas und der zentralen Forschungsfrage zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
2. Die WfbM als Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung: Historische Entwicklung, gesetzliche Grundlagen, Strukturen und statistische Belegungszahlen der Werkstätten werden erläutert.
3. Instrumente und Ansätze zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Vorstellung konkreter Maßnahmen wie Arbeitsbegleitende Maßnahmen, Außenarbeitsplätze, Budget für Arbeit und Unterstützte Beschäftigung.
4. Die Gestaltung der Förderung am Beispiel der Delme-Werkstätten: Anwendung des theoretischen Wissens anhand eines konkreten Einrichtungsbeispiels sowie Darstellung eines Best-Practice-Falls.
5. Hemmnisse des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Analyse der Barrieren, unterteilt in Rahmenbedingungen, Arbeitgeber-Einstellungen und interne Werkstatt-Faktoren, inklusive des Einflusses der Corona-Pandemie.
6. Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen und Strategien zur Überwindung von Barrieren für Akteure in Werkstätten und Unternehmen.
7. Schluss: Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse und Beantwortung der zentralen Forschungsfrage der Arbeit.
WfbM, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusion, allgemeiner Arbeitsmarkt, Übergangsförderung, Budget für Arbeit, Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsbegleitende Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, Teilhabe, Außenarbeitsplätze, Inklusionsbetriebe, Arbeitswelt, Beeinträchtigung, soziale Integration
Die Bachelorarbeit thematisiert die Rolle von Werkstätten für behinderte Menschen als Sprungbrett für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und untersucht Fördermöglichkeiten.
Zentrale Themen sind die Strukturen und Aufgaben der WfbM, gesetzliche Rahmenbedingungen der beruflichen Teilhabe sowie konkrete Instrumente und Barrieren für den Übergang.
Die Forschungsfrage lautet: „Wie können Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung diese beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen?“
Es handelt sich um eine theoretische Auseinandersetzung mit der Literatur, kombiniert mit einer Analyse der aktuellen Rahmenbedingungen und der Veranschaulichung durch ein Praxisbeispiel (Delme-Werkstätten).
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Werkstatt-Strukturen, der Vermittlungsinstrumente, einer detaillierten Fallbetrachtung und einer kritischen Analyse der bestehenden Hemmnisse.
Die Arbeit fokussiert sich insbesondere auf Inklusion, Teilhabe, WfbM, Budget für Arbeit und berufliche Rehabilitation.
Die Pandemie wird als temporäres, aber massives Hemmnis beschrieben, das durch Arbeitsplatzverluste und erschwerte Akquise neuer Außenarbeitsplätze die Vermittlungszahlen negativ beeinflusst hat.
Das Rückkehrrecht (§220 SGB IX) bietet den Beschäftigten Sicherheit, da sie bei einem Scheitern auf dem ersten Arbeitsmarkt unbürokratisch in die Werkstatt zurückkehren können, was Ängste mindern soll.
Es dient als Lohnkostenzuschuss-Instrument, um Arbeitgebern den Anreiz zu geben, Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen, indem der Mehraufwand für Anleitung und Betreuung finanziell kompensiert wird.
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