Bachelorarbeit, 2008
64 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zweck und Aufbau der Arbeit
2 Die Gesellschafterversammlung bei den Personengesellschaften GbR und OHG
2.1 Einberufung von Gesellschafterversammlungen
2.1.1 Einberufungsrecht
2.1.2 Frist der Einladung
2.1.3 Form der Einladung
2.2 Durchführung von Gesellschafterversammlungen
2.2.1 Teilnahmerecht
2.2.2 Auskunfts- und Informationsrecht
2.2.3 Ablauf
2.2.4 Beschlussfähigkeit und Folgeversammlung
2.3 Zusammenfassung
3. Gesellschafterbeschlüsse bei den Personengesellschaften GbR und OHG
3.1 Die Willensbildung in der Gesellschaft
3.1.1 Die Stimmabgabe
3.1.2 Der Beschluss
3.1.3 Form der Stimmabgabe
3.1.4 Mitwirkende Gesellschafter
3.2 Gegenstand von Gesellschafterbeschlüssen
3.2.1 Allgemeines
3.2.2 Die Beschlussgegenstände im Einzelnen
3.2.2.1 Grundlagengeschäfte
3.2.2.2 Geschäftsführungsangelegenheiten
3.2.2.3 Sonstige gemeinsame Gesellschaftsangelegenheiten
3.2.3 Gesetzlich vorgegebene Beschlussgegenstände
3.3 Das Stimmrecht
3.3.1 Einführung
3.3.2 Stimmpflichten
3.3.2.1 Mitwirkungspflicht
3.3.3.2 Zustimmungs-/ Ablehnungspflicht
3.3.3 Stimmrechtsausschluss
3.3.3.1 Gesetzlicher Stimmrechtsausschluss
3.3.3.2 Stimmrechtsausschluss oder -einschränkung durch Gesellschaftsvertrag
3.3.3.3 Folgen und Umgehung von Stimmverboten
3.4 Das gesetzliche Einstimmigkeitsprinzip
3.5 Entscheidungsfindung durch Mehrheitsbeschluss
3.5.1 Das Mehrheitsprinzip
3.5.2 Die Notwendigkeit eines Minderheitenschutzes
3.5.3 Die Schranken der Mehrheitsmacht im Einzelnen
3.5.3.1 Der Bestimmtheitsgrundsatz als Schranke von Mehrheitsbeschlüssen
3.5.3.2 Die Kernbereichslehre als Schranke von Mehrheitsbeschlüssen
3.5.3.3 Die Treuepflicht der Gesellschafter in Bezug auf Mehrheitsbeschlüsse
3.5.3.4 Der Gleichbehandlungsgrundsatz als Schranke für Mehrheitsbeschlüsse
3.5.3.5 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5.4 Berechnung der Mehrheit
4. Fazit
Die Arbeit analysiert die innergemeinschaftliche Willensbildung bei Personengesellschaften (GbR und OHG). Das primäre Ziel besteht darin, die bestehenden gesetzlichen Defizite bei Gesellschafterbeschlüssen aufzuzeigen und Lösungswege durch gesellschaftsvertragliche Regelungen zu erarbeiten, um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft bei Streitigkeiten oder komplexen Entscheidungssituationen zu sichern.
3.2.2.1 Grundlagengeschäfte
Den wohl wichtigsten Beschlussgegenstand bilden die so genannten Grundlagengeschäfte der Gesellschaft, die nicht in den Bereich der Geschäftsführung fallen. Zu den Grundlagengeschäften gehören neben den inhaltlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages auch alle sonstigen Rechtsgeschäfte, die die Grundlagen der Gesellschafter untereinander oder zur Gesellschaft ändern sollen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen über:
die Gestaltung und Änderung der Geschäftsführungsbefugnis,
die Modifizierung des Gesellschaftszwecks,
die Aufnahme oder das Ausscheiden eines Gesellschafters,
die Erhöhung der Beiträge,
die Bilanzfeststellung,
die Liquidation der Gesellschaft
und die Billigung von Entnahmen.
Zu allen aufgezählten Maßnahmen sind so genannte Grundlagenbeschlüsse notwendig. Grundsätzlich werden diese mit der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter gefasst, wobei der Gesellschaftsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auch etwas anderes vorsehen kann. Bei der Stimmabgabe steht typischerweise das Eigeninteresse der einzelnen Gesellschafter im Vordergrund. Beschlüsse über Änderungen der Gesellschaftsgrundlagen fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafter, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. Eine Ausnahme ist beispielsweise in § 725 Abs. 1 BGB geregelt. Hiernach steht einem Dritten, nämlich dem Pfandgläubiger, ausdrücklich das Recht zu, Einfluss auf die Grundlagen der Gesellschaft zu nehmen, indem ihm ein Kündigungsrecht der Gesellschaft eingeräumt wird.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der formfreien Beschlussfassung in Personengesellschaften und die daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Willensbildung.
2 Die Gesellschafterversammlung bei den Personengesellschaften GbR und OHG: Dieses Kapitel erläutert die formalen Voraussetzungen und Abläufe einer Gesellschafterversammlung, deren Einrichtung trotz gesetzlicher Formfreiheit in der Praxis sehr zu empfehlen ist.
3. Gesellschafterbeschlüsse bei den Personengesellschaften GbR und OHG: Der Hauptteil analysiert detailliert die Willensbildung, die Stimmrechte sowie die Schranken der Mehrheitsmacht bei Beschlüssen.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Notwendigkeit von präzisen gesellschaftsvertraglichen Regelungen zusammen, um Handlungsfähigkeit und Minderheitenschutz in Personengesellschaften sicherzustellen.
Gesellschafterversammlung, Personengesellschaften, GbR, OHG, Willensbildung, Beschlussfassung, Stimmrecht, Mehrheitsprinzip, Einstimmigkeitsprinzip, Minderheitenschutz, Kernbereichslehre, Bestimmtheitsgrundsatz, Treuepflicht, Gesellschaftsvertrag, Stimmrechtsausschluss.
Die Arbeit untersucht das Recht der innergemeinschaftlichen Willensbildung bei Personengesellschaften, insbesondere bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der offenen Handelsgesellschaft (OHG).
Im Fokus stehen die Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Ausübung von Stimmrechten, die Unterscheidung von Beschlussgegenständen sowie die notwendigen Schranken bei Mehrheitsentscheidungen zum Schutz der Minderheit.
Die Arbeit soll aufzeigen, dass mangels gesetzlicher Regelungen bei Personengesellschaften erhebliche Risiken für die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft bestehen, und Empfehlungen für eine rechtssichere Vertragsgestaltung geben.
Es handelt sich um eine juristische Arbeit, die auf der Analyse des geltenden Rechts, der Kommentarliteratur sowie der einschlägigen Rechtsprechung basiert.
Der Hauptteil befasst sich mit der formalen Abhaltung von Versammlungen, der rechtlichen Natur der Stimmabgabe, den verschiedenen Arten von Beschlussgegenständen sowie den Grenzen der Mehrheitsmacht durch Grundsätze wie die Kernbereichslehre.
Wichtige Begriffe sind Willensbildung, Gesellschafterversammlung, Stimmrecht, Treuepflicht, Mehrheitsbeschluss und Minderheitenschutz.
Eine Notgeschäftsführung ist analog § 722 Abs. 2 BGB dann zulässig, wenn ein Handeln im Gesellschaftsinteresse dringend erforderlich ist und nicht aufgeschoben werden kann, während eine rechtzeitige Zustimmung der anderen Gesellschafter nicht einzuholen war.
Sie schützt Gesellschafter vor dem Entzug fundamentaler Mitgliedschaftsrechte durch Mehrheitsbeschluss, da solche Eingriffe entweder die Zustimmung des Betroffenen erfordern oder als unzulässig gelten.
Das gesetzliche Kopfprinzip besagt, dass jeder Gesellschafter ungeachtet seiner tatsächlichen Kapitalbeteiligung über genau eine Stimme verfügt.
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