Magisterarbeit, 2007
147 Seiten, Note: 1,6
0. Einleitung
1. Demokratische Legitimation
1.1. ABGRENZUNG
1.2. DER BEGRIFF LEGITIMITÄT
1.3. FORMELLE LEGITIMITÄT
1.4. MATERIELLE LEGITIMITÄT
1.4.1. Inhalt der Verfassung
1.4.2. Akzeptanz
1.5. FAZIT
2. Die rechtlichen Grundlagen
2.1. DAS VÖLKERRECHT
2.2. DIE REGELUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE
2.3. DAS NATIONALSTAATLICHE RECHT – SITUATION IN DER BRD
2.3.1. Das Ratifizierungsverfahren nach dem Grundgesetz
2.3.2. Referendum nach dem Grundgesetz
2.3.3. Die Regelung des Artikel 146 GG
2.3.4. Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
3. Die unterschiedlichen Ansätze Legitimität herzustellen
3.1. LEGITIMITÄT DURCH EIN REFERENDUM
3.2. LEGITIMITÄT DURCH LEGALITÄT
3.3. LUHMANNS LEGITIMATION DURCH VERFAHREN
3.4. DELIBERATIVE DEMOKRATIE
3.4.1. Diskurstheorie
3.4.1.1. Zusammenhang
3.4.1.2. Regeln
3.4.1.3. Kritik
3.5. LEGITIMATION DURCH BEWÄHRUNG
3.5.1. Berücksichtigung der ex-ante Strategie
3.5.2. Gründe Für und Gegen die Bewährungsstrategie
3.6. FAZIT
4. Konvent, Entwurf & Ratifizierung
4.1. DER VERFASSUNGSKONVENT
4.1.1. Der Weg zum Konvent
4.1.2. Erklärung von Laeken
4.1.3. Mandat
4.1.4. Zusammensetzung des Konvents
4.1.5. Arbeitsweise
4.1.5.1. Die erste Phase
4.1.5.2. Die zweite Phase
4.1.5.3. Die Dritte Phase
4.1.6. Einbeziehung der Öffentlichkeit
4.1.6.1. Beteiligung der Bürger
4.1.6.2. Jugendkonvent
4.2. DER ENTWURF
4.2.1. Darstellung des Entwurfs
4.2.1.1. Der erste Teil
4.2.1.2. Der zweite Teil – Die Grundrechtecharta
4.2.1.3. Der dritte Teil & vierte Teil des Entwurfes
4.2.1.4. Fazit
4.2.2. Das Europäische Parlament im Entwurf
4.2.3. Die partizipative Demokratie im Entwurf
4.2.4. Genauere Betrachtung entscheidender Artikeln
4.2.4.1. Artikel 6: Unionsrecht
4.2.4.2. Artikel 7: Rechtspersönlichkeit
4.3. DIE TATSÄCHLICHE EINORDNUNG DES ENTWURFS
4.3.1. Europäische Union als verfassungsfähiger Verband
4.3.2. Einordnung des Entwurfs
4.3.2.1. Formelle Voraussetzungen
4.3.2.2. Materielle Bedingungen
4.3.2.3. Verfassungsvertrag
4.3.2.4. Status als Komplementärverfassung
4.3.2.5. Fazit
4.4. DIE VERFASSUNGSGEBENDE GEWALT IN DER EU
4.4.1. Mitgliedsstaaten als legitimatorische Quelle
4.4.2. Volk auf Europäischer Ebene als pouvoir constituant
4.4.3. Nebeneinander mehrerer Völker
4.4.4. Fazit
4.5. DER RATIFIZIERUNGSPROZESS
4.5.1. Die Ratifizierung in den einzelnen Mitgliedsstaaten
4.5.2. Der Ratifizierungsprozess in Deutschland
5. Untersuchung der Ergebnisse
5.1. EIN MÖGLICHES EUROPAWEITES REFERENDUM
5.2. DIE NOTWENDIGKEIT EINES REFERENDUMS IN DEUTSCHLAND
5.3. LEGITIMITÄT DURCH DEN RATIFIZIERUNGSPROZESS
5.4. DIE ARBEIT DES KONVENTS ALS LEGITIMATIONSBASIS
5.4.1. Die Macht des Konvents
5.4.2. Legitimität durch Diskurs
5.4.3. Der Konvent als Stärkung der Demokratie
5.5. LEGITIMITÄT DURCH BEWÄHRUNG UND FUNKTIONALITÄT
5.6. MATERIELLE LEGITIMITÄT
5.7. FAZIT
6. Ausblick
6.1. DEUTSCHE RATSPRÄSIDENTSCHAFT UND „BERLINER ERKLÄRUNG“
6.2. DIE ZUKUNFT DER VERFASSUNG
6.3. DER VORSCHLAG DER ACED
6.4. ERGEBNIS DER REGIERUNGSKONFERENZ IN BRÜSSEL
7. Schluss
Die Arbeit untersucht, ob eine Europäische Verfassung demokratisch legitimiert ist und welche Anforderungen an den Entstehungsprozess gestellt werden müssen, damit eine solche Verfassung als demokratisch legitim gilt.
1.2. Der Begriff Legitimität
Max Weber zu folge ist Legitimität die Qualität eines politischen Systems, freiwillige Folgebereitschaft in Form passiver Hinnahme oder aktiver Unterstützung der Mehrzahl seiner Bürger zu garantieren. Ähnlich sieht es Pierre Pescatore, für den Legitimität eine politische und moralische Überzeugung darüber ist, dass eine politische Ordnung gerecht und gut ist, dass die Obrigkeit ordnungsgemäß eingesetzt wurde, und dass aus diesem Grund der Ordnung Respekt und der Obrigkeit Gehorsam erwiesen werden muss. Diesen Definitionen zu Folge, ergibt sich die Legitimität aus der Gesetzmäßigkeit der politischen Ordnung. Es genügt, dass sie ordnungsgemäß eingesetzt wurde. Die Gesetze müssen sich dann einerseits an den herrschenden Vorstellungen von guter Ordnung orientieren, und andererseits Legitimität umgekehrt mittels Legalität definiert wird; in diesem Sinn bedeutet Legitimität die Übereinstimmung der politischen Herrschaftsausübung mit den bestehenden Gesetzen, insbesondere mit der Verfassung.
Diesem Ansatz widerspricht Habermas. Für Habermas bedeutet Legitimität, „dass der mit einer politischen Ordnung verbundene Anspruch, als richtig und gerecht anerkannt zu werden, gute Argumente für sich hat; eine legitime Ordnung verlangt Anerkennung. Legitimität bedeutet die Anerkennungswürdigkeit einer politischen Ordnung.“ Mit Anerkennungswürdigkeit ist die tatsächlich vorhandene Legitimationsüberzeugung der Bürger gemeint, wobei die bloße Akzeptanz, als faktische Hinnahme eines Zustandes oder einer Zuschreibung, die auf permissiver Indifferenz, Fügsamkeit oder Indolenz beruht, nicht genügen wird, es wird zumindest ein Element der Zustimmung verlangt. Diesem Ansatz ist auch grundsätzlich zuzustimmen. Wie sich später noch zeigen wird, reicht gerade die Gesetzmäßigkeit einer politischen Ordnung für die Legitimität nicht aus. Zur Legitimität bedarf es eine Beteiligung der Bürger, die über die Hinnahme der Entscheidung hinausgeht. Eine legitime politische Ordnung setzt somit ein bejahtes Miteinander derer voraus, die das Gemeinwesen bilden. Legitimität, könnte man sagen, ist ein Geltungsprädikat, das auf politische Entscheidungen und Ordnungen bezogen ist. Anders ausgedrückt: Zu sagen, eine politische Ordnung oder eine Entscheidung sei legitim, ist gleichbedeutend mit dem Anspruch, dass bestimmte begründbare und einsehbare Berechtigungen und Verpflichtungen vorliegen.
0. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Kontext der Verfassungsdiskussion und stellt die Forschungsfrage nach der demokratischen Legitimation einer Europäischen Verfassung.
1. Demokratische Legitimation: Dieses Kapitel definiert die Begriffe Legitimität und Legitimation und unterscheidet zwischen formeller und materieller Legitimität.
2. Die rechtlichen Grundlagen: Der Abschnitt erläutert die völkerrechtlichen und nationalstaatlichen Rahmenbedingungen, die für die Ratifizierung einer Europäischen Verfassung relevant sind.
3. Die unterschiedlichen Ansätze Legitimität herzustellen: Es werden verschiedene theoretische Konzepte wie Referendum, Legalität, Verfahrenstheorie und Diskurstheorie auf ihre Eignung zur Legitimation geprüft.
4. Konvent, Entwurf & Ratifizierung: Dieses Kapitel analysiert die praktische Arbeit des Konvents, die Einbindung der Öffentlichkeit und den Prozess der Verfassungsentstehung sowie die anschließende Ratifizierung.
5. Untersuchung der Ergebnisse: Hier werden die theoretischen Ansätze mit dem realen Verlauf des Konvents und der Ratifizierungsprozesse abgeglichen.
6. Ausblick: Der Ausblick thematisiert die aktuelle politische Situation und die Zukunft der Verfassungsdebatte nach dem Scheitern des Entwurfs.
7. Schluss: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zusammen und betont die Notwendigkeit einer aktiven Bürgerbeteiligung für die Zukunft der Europäischen Union.
Europäische Verfassung, Demokratische Legitimation, Europäische Union, Konvent, Ratifizierung, Legitimität, Legalität, Deliberative Demokratie, Öffentliche Debatte, Europäisches Parlament, Souveränität, Europäisches Recht, Bürgerbeteiligung, Verfassungsvertrag, Diskurs
Die Arbeit analysiert die Frage, ob eine Europäische Verfassung nach geltendem Recht und im Licht politischer Theorien als demokratisch legitimiert betrachtet werden kann.
Die zentralen Themenfelder umfassen die theoretische Fundierung von Legitimität, die Rolle des Konvents bei der Entstehung des Verfassungsentwurfs sowie die rechtlichen Prozesse der Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten.
Das primäre Ziel ist es zu klären, ob die Anforderungen an eine demokratisch legitimierte Verfassung durch den Konventsprozess und die anschließende Ratifizierung erfüllt wurden.
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Analyse politischer und staatsrechtlicher Legitimationskonzepte, die auf den praktischen Prozess des Europäischen Konvents angewendet werden.
Der Hauptteil behandelt neben den theoretischen Grundlagen detailliert die Struktur und Arbeitsweise des Konvents, die Analyse des Verfassungsentwurfs sowie die rechtlichen Konsequenzen und Ratifizierungsschritte in der Europäischen Union.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Europäische Verfassung, demokratische Legitimation, Ratifizierung, Konvent, Diskurs und Souveränität.
Das Urteil ist für die Arbeit von hoher Relevanz, da es die Anforderungen an die demokratische Legitimation bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union definiert und somit den Rahmen für die Ratifizierung setzt.
Der Autor sieht im Konvent zwar einen demokratischen Fortschritt im Vergleich zu früheren Regierungskonferenzen, bemängelt jedoch die teilweise unzureichende Einbindung der Bürger und die Komplexität der Materie, die einen echten Diskurs erschwerte.
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