Diplomarbeit, 2008
73 Seiten, Note: 1,7
1. PROBLEMSTELLUNG
2. SYSTEMATISCHER ÜBERBLICK ÜBER DEN NEUEN PARAGRAPH 7G ESTG
2.1 Rechtsentwicklung
2.2 Sachlicher & zeitlicher Anwendungsbereich
2.2.1 Letztmalige Anwendung der alten Regelung
2.2.2 Erstmalige Anwendung der neuen Regelung
2.2.3 Überblick über den neuen § 7g EStG
2.3 Investitionsabzugsbetrag
2.3.1 Vor- und Nachteile des Investitionsabzugs
2.3.2 Systemwechsel
2.3.3 Höhe
2.3.4 Voraussetzungen
2.3.4.1 Begünstigte Betriebe
2.3.4.2 Investitionsabsicht
2.3.4.3 Zustand des Wirtschaftsguts
2.3.4.4 Investitionszeitraum
2.3.4.5 Investitionsbeschreibung
2.3.4.6 Größenabhängige Voraussetzungen
2.3.5 Betragsmäßige Begrenzung des Investitionsabzugsbetrages
2.3.6 Mitteilungszwang
2.3.7 Außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugs
2.3.8 Rechtsfolgen bei Vornahme der begünstigten Investition
2.4. Herabsetzungsbetrag der AHK
2.4.1 Wahlrecht
2.4.2 Umgekehrte Maßgeblichkeit
2.5 Sonderabschreibung
2.5.1 Voraussetzungen
2.5.2 Ausgangsgröße
2.5.3 Autonomie der Sonderabschreibung
2.5.4 Begünstigungszeitraum & Übergang auf die Restwert- AfA
2.5.5 Die Förderungslücke
2.6. Rückwirkende Streichung des Investitionsabzugsbetrages
2.6.1 Rückgängigmachung des Investitionsabzugs bei unterbliebener Investition
2.6.2 Bei Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen
2.6.3 Minderinvestition
2.6.4 Mehrinvestition
3. GEGENÜBERSTELLUNG ALT- UND NEUREGELUNG
3.1 Allgemeines
3.2. Beispiel 1:
3.2.1 neues Recht:
3.2.2 altes Recht:
3.3 Beispiel 2:
3.3.1 neues Recht
3.3.2 altes Recht
3.3.3 Ergebnis
3.4 Wegfall der Existenzgründerrücklage
4. SONDERTATBESTÄNDE
4.1 Analoge Anwendung der alten Rechtsprechung
4.1.1 Hinzurechnung des Investitionsabzugs im Falle der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe
4.1.2 Investitionsabzug für einen Restbetrieb
4.1.3 Zulässigkeit des Investitionsabzugs bei vorheriger Schätzung
4.1.4 Bildung eine Ansparrücklage vor Vollendung der Betriebseröffnung
4.2 GWG und GWG- Sammelposten in Zusammenhang mit § 7g EStG
5. SCHLUSSBETRACHTUNG
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegenden Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf den § 7g EStG. Ziel ist es, die Neugestaltung des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung zu analysieren, die Vor- und Nachteile gegenüber der alten Ansparabschreibung aufzuzeigen und die praktische Anwendbarkeit sowie die Auswirkungen der neuen Regelungen zu bewerten.
2.3.2 Systemwechsel
Anstelle der bisherigen bilanziellen Ansparrücklage gibt es einen außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrag. Die Gewinnminderung erfolgt künftig nicht mehr durch die buchmäßige Passivierung von Rücklagen, sondern durch einen außerbilanziellen gewinnmindernden Abzug. Das Ziel ist in beiden Fällen dasselbe, die Vorverlagerung von Abschreibungspotential in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung/ Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts.
Die Neuregelung muss vor dem Hintergrund des Wegfalls der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gesehen werden. Ziel der Änderungen des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung ist es daher, bis zum Anschaffungs- oder Herstellungsjahr das bisherige Abzugsvolumen zumindest zu erhalten. Dies wird im neuen System dadurch erreicht, dass sich die gewinnerhöhende Auflösung des Investitionsabzugsbetrages mit dem gewinnmindernden Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (in der Höhe des Investitionsabzugsbetrags), ausgleicht. Zusätzlich werden die Sonderabschreibung sowie die lineare AfA aus der geminderten Bemessungsgrundlage gewährt.
1. PROBLEMSTELLUNG: Darstellung des steuerlichen Hintergrunds und der Zielsetzung der Reform von § 7g EStG im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008.
2. SYSTEMATISCHER ÜBERBLICK ÜBER DEN NEUEN PARAGRAPH 7G ESTG: Detaillierte Analyse der Rechtsentwicklung und der neuen strukturellen Vorgaben für Investitionsabzug und Sonderabschreibung.
3. GEGENÜBERSTELLUNG ALT- UND NEUREGELUNG: Analyse der wesentlichen Unterschiede zwischen der alten Ansparabschreibung und dem neuen Investitionsabzugsbetrag anhand konkreter Beispiele.
4. SONDERTATBESTÄNDE: Untersuchung spezifischer Anwendungsprobleme wie Betriebsveräußerung, Schätzungsfälle und die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern.
5. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Reform auf die Steuergestaltung und die Anreizwirkung für Investitionen.
§ 7g EStG, Investitionsabzugsbetrag, Ansparabschreibung, Unternehmensteuerreform 2008, Sonderabschreibung, Gewinnverlagerung, Steuerstundung, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Gewerbebetrieb, Existenzgründer, Betriebseröffnung, Bilanz, außerbilanziell, Restbetrieb.
Die Arbeit analysiert die tiefgreifenden Änderungen des § 7g EStG durch die Unternehmensteuerreform 2008, insbesondere den Übergang von der bilanziellen Ansparabschreibung zum außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrag.
Zentrale Themen sind der neue systematische Aufbau der Vorschrift, die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag, die Sonderabschreibungen sowie die steuerlichen Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Betriebe.
Das primäre Ziel ist es zu prüfen, ob die Reform geeignet ist, die ursprünglichen Ziele der steuerlichen Förderung von Investitionen zu erreichen, und welche Auswirkungen die Änderung für den Steuerpflichtigen hat.
Die Arbeit nutzt eine systematische Analyse der Gesetzestexte, ergänzt durch eine Auswertung der Literatur, BFH-Rechtsprechung und praktischer Berechnungsbeispiele.
Der Hauptteil behandelt detailliert den Systemwechsel, die Voraussetzungen für Investitionsabzug und Sonder-AfA, den Umgang mit Minder- oder Mehrinvestitionen sowie die Analogie zur alten Rechtsprechung bei speziellen Fallkonstellationen.
Wichtige Schlüsselbegriffe sind § 7g EStG, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung, Steuerstundung, Gewinnverlagerung und Unternehmensteuerreform 2008.
Der wesentliche Unterschied liegt in der außerbilanziellen Abwicklung des Investitionsabzugs, während die alte Ansparabschreibung als bilanzielle Rücklage innerhalb der Buchhaltung passiviert werden musste.
Die Abschaffung begründet sich primär dadurch, dass durch die ohnehin anfallenden Anlaufverluste bei Neugründungen die Begünstigung oft keine steuerliche Auswirkung hatte und der Investitionsabzugsbetrag nun als ausreichendes Förderungsinstrument angesehen wird.
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