Examensarbeit, 2008
33 Seiten, Note: 14 Punkte
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
A) EINLEITUNG
I. LEBENSLAUF VON FRANCISCO DE VITORIA
II. ZEITGESCHICHTLICHE EINORDNUNG
III. QUELLENLAGE, TEXTBEFUND, DATIERUNG, ZIELGRUPPE
1. Die ordentlichen Vorlesungen
2. Die Relectiones
3. Die deutsche Übersetzung
B) HAUPTTEIL
I. FRAGESTELLUNG:„THOMAS-REZEPTION / THOMAS-EVOLUTION“?
II. ERLÄUTERUNG BZGL. DER „BELLUM IUSTUM“ - LEHRE
1. Legitime Autorität
a) Traditioneller Begriff und Notwendigkeit der Aktualisierung
b) Das Gemeinwesen
aa) Das naturrechtlich begründete Gemeinwesen
bb) Folgen der naturrechtlichen Ableitung des Gemeinwesens
cc) Revidierung der politischen Theologie mit aristotelischem Gedankengut
2. Gerechter Grund
a) Erlittenes Unrecht als gerechter Kriegsgrund
b) Der weite Begriff „bellum“
c) Die Ausweitung der Strafgewalt des Fürsten
d) Herkunft einer universell verbindlichen Rechtsordnung
aa) Interpretation des Begriffes „orbis“
bb) Das ius gentium als Rechtsgrundlage
cc) Die Völkergemeinschaft als Gesetzgeber
e) Die Rolle der Fürsten innerhalb der Völkergemeinschaft
III. ANLAGE DER VERSCHIEDENEN ASPEKTE DES BEIDERSEITS GERECHTEN KRIEGES IM TEXT „DE BELLO“
1. Das Gerichtsverfahren
a) Die Richterrolle der Fürsten
b) Die Mitverantwortung des Volkes bzgl. des gerechten Grundes
2. Der beiderseits gerechte Krieg
a) Die einzelnen Bestandteile
b) Folgen der Möglichkeit eines beiderseits gerechten Krieges
c) Erweiterung der „bellum-iustum“ – Lehre gegenüber Thomas
d) Nicht erörterte Folgeprobleme
e) Der besondere Reiz der Scholastik
C) SCHLUSS
I. DIE NATURRECHTLICH BEGRÜNDETE UNIVERSALORDNUNG
II. KRIEG ALS PROBLEM DER „IUSTITIA“
III. ENTWURF EINER UNIVERSELLEN RECHTSORDNUNG
IV. DIE VERANTWORTUNG DER FÜRSTEN
V. ERWEITERUNG DER „BELLUM-IUSTUM“ - LEHRE
Die vorliegende Arbeit untersucht das Werk des Francisco de Vitoria, insbesondere seine Ausführungen zum „bellum iustum“ (gerechten Krieg), vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und rechtlichen Umbrüche der frühen Neuzeit. Ziel ist es zu analysieren, wie Vitoria die thomasische Lehre transformierte, um sie an die veränderte politische Weltordnung anzupassen.
Die Ausweitung der Strafgewalt des Fürsten
Analog zur Strafgewalt, die dem Fürsten innerhalb des eigenen Gemeinwesens zukommt, darf der Herrscher auch fremde Übeltäter bestrafen.82 Damit erweitert Vitoria die Handlungssphäre der Fürsten.83 Vitoria interpretiert die Schwertgewalt aus Römer 1384 so, dass den Fürsten auch über ihre eigenen Staatsgrenzen hinaus judikative und exekutive Befugnisse zukommen.85 Besonders deutlich wird dies an einem Satz aus „de bello“, der sich auf den Fall bezieht, dass in einem fremden Gemeinwesen ein Tyrann das unschuldige Volk terrorisiert: „Quia populus est innocens et principibus de iure naturali licet et possunt defendere orbem, ne fiat ei iniuria.“86 Vitoria sieht hier den fremden Fürsten schon vom natürlichen Recht her in der Pflicht, zum Wohle auch eines anderen Gemeinwesens den Tyrannen zu beseitigen. Der Schutz des eigenen Gemeinwesens vor Unrecht wird ausgedehnt auf den sekundären Schutz des Wohles der Völkergemeinschaft.87 Vitoria entwirft damit für seine Zeit, in der das verbindliche Urteil eines von allen anerkannten Richters und dessen Vollstreckung fehlt, eine Ersatzinstitution, in der die Fürsten den obersten Richter dadurch ersetzen, dass sie ihre Streitigkeiten selber aufgrund einer gemeinsamen, sie alle verpflichtenden Rechtsordnung klären.
A) EINLEITUNG: Darstellung des Lebens von Francisco de Vitoria, seiner akademischen Laufbahn und der Bedeutung der Intervention Karls V. für sein Wirken.
B) HAUPTTEIL: Detaillierte Auseinandersetzung mit der Thomas-Rezeption, der Lehre vom gerechten Krieg, der Rolle der Fürsten und der naturrechtlichen Begründung des Gemeinwesens.
C) SCHLUSS: Zusammenfassende Bewertung der Leistung Vitorias, der einen Übergang zur universellen Rechtsordnung des Völkerrechts einleitete.
Francisco de Vitoria, bellum iustum, Gerechter Krieg, Thomas von Aquin, Naturrecht, Völkergemeinschaft, ius gentium, Politische Theologie, Schule von Salamanca, Gemeinwesen, Fürstenverantwortung, Souveränität, Neue Welt, Reformation, Rechtsordnung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Lehre des Francisco de Vitoria zum gerechten Krieg und der Frage, wie er klassische scholastische Konzepte an die politischen Realitäten der frühen Neuzeit anpasste.
Die Arbeit fokussiert auf den Wandel von Feindbildern, die Legitimierung staatlichen Handelns und die Entwicklung von Gerechtigkeitsvorstellungen im Völkerrecht.
Die Kernfrage ist, in welchen Bereichen Vitoria die traditionelle Lehre des Thomas von Aquin beibehielt und wo er diese durch eigene, über Thomas hinausgehende Erkenntnisse weiterentwickelte.
Die Arbeit basiert auf einer historisch-kritischen Untersuchung der Quellen, insbesondere der Vorlesungen und Relectiones von Vitoria, und setzt diese in Bezug zu zeitgenössischen Diskursen.
Der Hauptteil analysiert die Kriterien für einen gerechten Krieg, die Rolle der legitimen Autorität, das naturrechtlich begründete Gemeinwesen sowie die moralische Verantwortung von Volk und Fürsten.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen bellum iustum, Naturrecht, ius gentium, Völkergemeinschaft und die scholastische Methode.
Das Gerichtsverfahren fungiert bei Vitoria als Prozess zur Feststellung von Schuld oder Unschuld eines Übeltäters, um den Krieg nicht mehr bloß als bloßen Strafakt, sondern als Verteidigung gegen Unrecht zu legitimieren.
Vitoria lehnt einen objektiv beiderseits gerechten Krieg ab, da eine Sache nicht gleichzeitig auf zwei widersprüchliche Weisen rechtmäßig sein kann, auch wenn beide Seiten subjektiv gutgläubig handeln können.
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