Diplomarbeit, 2007
57 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes
2.1 Die Investmentidee
2.2 Der Begriff des Investmentfonds
2.3 Aufbau und Struktur von Investmentfonds
2.3.1 Kapitalanlagegesellschaft
2.3.2 Fondsvermögen
2.3.3 Depotbank
3 Die Harmonisierung des europäischen Investmentrechts
3.1 Der europäische Investmentfondsmarkt
3.2 Entwicklung und Ziele des Binnenmarktes
3.3 Die Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985
3.3.1 Grundsätze und Zielsetzung
3.3.2 Regelungsgehalt der Richtlinie
3.4 Änderungsrichtlinien
3.5 Aktualisierungsbedarf
4 Das Investmentfondswesen im Fürstentum Liechtenstein
4.1 Allgemeines und Entwicklung
4.2 Kollektive Kapitalanlagen
4.3 Investmentunternehmen
4.3.1 Anlagefonds
4.3.2 Anlagegesellschaft
4.4 Die Verwaltungsgesellschaft
4.4.1 Zulassung
4.4.2 Tätigkeitsbereich
4.4.3 Pflichten
4.5 Veranlagungsvorschriften
4.5.1 Investmentunternehmen für Wertpapiere
4.5.2 Investmentunternehmen für andere Werte
4.5.3 Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko
4.5.4 Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger
4.6 Besteuerung
5 Das Investmentfondswesen in der Republik Österreich
5.1 Allgemeines und Entwicklung
5.2 Der Investmentfonds
5.3 Die Kapitalanlagegesellschaft
5.3.1 Konzession nach dem BWG
5.3.2 Konzession nach dem InvFG
5.3.3 Tätigkeitsbereich
5.3.4 Pflichten
5.4 Veranlagungsvorschriften
5.4.1 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
5.4.2 Abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate)
5.5 Besteuerung
6 Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein und Österreich
6.1 Kapitalanlagegesellschaft
6.1.1 Zulassung
6.1.2 Rechtsform
6.1.3 Kapitalausstattung
6.1.4 Tätigkeitsbereich
6.1.5 Pflichten
6.2 Anlagemöglichkeiten
6.3 Besteuerung
7 Zusammenfassung und Fazit
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist der Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Investmentfondsgeschäft zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich, insbesondere aus der Perspektive einer Kapitalanlagegesellschaft. Es soll analysiert werden, in welchen Bereichen signifikante Vorteile durch die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften bestehen, wobei die Auswirkungen der europäischen OGAW-Harmonisierung auf den Wettbewerb im Zentrum der Untersuchung steht.
4.5.1 Investmentunternehmen für Wertpapiere
Die gesetzlichen Vorschriften der Investmentunternehmen für Wertpapiere sind an die Vorgaben der EU-Richtlinie angepasst, womit sie die Voraussetzungen für OGAW-Fonds erfüllen und als solche bezeichnet und vertrieben werden dürfen. Einem solchen Investmentunternehmen ist es erlaubt sowohl in Wertpapiere als auch in Geldmarktinstrumente zu investieren, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Darüber hinaus dürfen sie in Wertpapiere aus Neuemissionen, Anteile anderer Investmentunternehmen für Wertpapiere, Sichteinlagen und kündbare Einlagen sowie im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung auch in derivative Finanzinstrumente investieren, wenn dies in den Anlagezielen des Investmentunternehmens vorgesehen ist, der Basiswert einem Wertpapier oder einem Geldmarktinstrument entspricht und der Grundsatz der Risikostreuung gewahrt bleibt. Vom Vermögen eines Investmentunternehmens müssen mindestens 90 % in obgenannte Anlagen investiert werden (Art. 40 IUG).
Weiters darf ein solches Investmentunternehmen flüssige Mittel halten, die zur Abdeckung von Liquiditätsbedürfnissen notwendig sind, und wenn durch deren Halten der festgelegte Anlagezweck nicht gefährdet wird. Hingegen ist es nicht erlaubt, Edelmetalle und hierauf lautende Zertifikate zu halten sowie Leerverkäufe zu tätigen und Derivate zu Spekulationszwecken einzusetzen (Art. 37 Absatz IV IUV in Verbindung mit Art. 38 IUV und Art. 48 Absatz II IUV). Den Investmentunternehmen für Wertpapiere ist sowohl die Aufnahme als auch die Vergabe von Krediten untersagt. In Ausnahmen kommt eine Kreditaufnahme in der Höhe von 10 % zur Rückzahlung von Anteilen an die Anleger in Frage, wenn dies in deren Interesse ist (Art. 50 IUV).
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung von Investmentfonds für private Anleger dar und führt in die Thematik der Harmonisierung durch europäische Richtlinien sowie das Ziel des Rechtsvergleichs zwischen Liechtenstein und Österreich ein.
2 Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes: Hier werden die theoretischen Fundamente des Investmentsparens, der Begriff des Fonds sowie die beteiligten Akteure wie Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank erläutert.
3 Die Harmonisierung des europäischen Investmentrechts: Dieses Kapitel behandelt die Entwicklung des europäischen Investmentfondsmarktes sowie die Entstehung und Zielsetzung der richtungsweisenden OGAW-Richtlinie (85/611/EWG).
4 Das Investmentfondswesen im Fürstentum Liechtenstein: Dieses Kapitel detailliert die liechtensteinischen Regelungen, einschließlich der Struktur der Investmentunternehmen, der Anforderungen an Verwaltungsgesellschaften, Veranlagungsvorschriften und steuerliche Rahmenbedingungen.
5 Das Investmentfondswesen in der Republik Österreich: Hier erfolgt eine systematische Darstellung des österreichischen Investmentfondsgesetzes (InvFG), der Konzessionsvoraussetzungen für Kapitalanlagegesellschaften sowie der spezifischen Anlagegrenzen und steuerlichen Aspekte.
6 Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein und Österreich: Dieser Abschnitt bietet die Kernanalyse der Arbeit, in der Zulassungsverfahren, Kapitalausstattung, Anlagemöglichkeiten und Besteuerung in beiden Ländern direkt gegenübergestellt werden.
7 Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass Liechtenstein für Kapitalanlagegesellschaften signifikante Wettbewerbsvorteile bietet, während die OGAW-konformen Bereiche in beiden Ländern stark durch EU-Vorgaben geprägt sind.
Investmentfonds, Kapitalanlagegesellschaft, Liechtenstein, Österreich, OGAW, Harmonisierung, Rechtsvergleich, Fondsvermögen, Zulassung, Besteuerung, Anlegerschutz, Investmentfondsgesetz, Verwaltungsgesellschaft, Depotbank, Wertpapiere
Die Arbeit analysiert und vergleicht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auflage und Verwaltung von Investmentfonds in Liechtenstein und Österreich aus der Sicht einer Kapitalanlagegesellschaft.
Zentrale Themen sind die regulatorischen Unterschiede bei der Zulassung von Kapitalanlagegesellschaften, die unterschiedlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung, die Anlagemöglichkeiten sowie die jeweilige steuerliche Behandlung auf Ebene der Gesellschaft.
Das Ziel ist es, zu identifizieren, ob das Fürstentum Liechtenstein für Kapitalanlagegesellschaften attraktivere rechtliche Bedingungen bietet als die Republik Österreich und inwieweit hieraus Wettbewerbsvorteile resultieren.
Es handelt sich primär um eine rechtsvergleichende und betriebswirtschaftliche Analyse, die auf der Auswertung nationaler Gesetze (IUG, InvFG, BWG, SteG) sowie der europäischen OGAW-Richtlinien basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen, die europäische Harmonisierung sowie die detaillierte nationale Ausgestaltung in Liechtenstein und Österreich, gefolgt von einem direkten Vergleich in den Bereichen Zulassung, Tätigkeitsbereich, Pflichten, Anlagemöglichkeiten und Besteuerung.
Die wichtigsten Begriffe umfassen Investmentfonds, OGAW-Richtlinie, Kapitalanlagegesellschaft, Rechtsvergleich, liechtensteinisches Investmentrecht und österreichisches Investmentfondsgesetz.
Die Arbeit zeigt, dass die Steuerbelastung in Liechtenstein sowohl beim Stammkapital als auch beim Einkommen der Kapitalanlagegesellschaften tendenziell niedriger ausfällt als in Österreich.
Die Richtlinie dient als gemeinsamer Nenner; da beide Länder zur Umsetzung verpflichtet sind, zeigen sich in den richtlinienkonformen Bereichen kaum Unterschiede, während die Differenzen bei den nationalen Ausgestaltungen außerhalb der OGAW-Vorgaben besonders deutlich werden.
Er stellt einen signifikanten Wettbewerbsvorteil dar, da er von wesentlichen Bewilligungs- und Prospektpflichten ausgenommen ist, was die Auflage mit weniger Aufwand ermöglicht und für vermögende Kunden attraktiv macht.
Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass Liechtenstein durch eine liberalere Auslegung und attraktivere Rahmenbedingungen, insbesondere bei der Besteuerung und bei Fonds für qualifizierte Anleger, signifikante Vorteile gegenüber Österreich genießt.
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