Magisterarbeit, 2003
86 Seiten, Note: 1
EINLEITUNG
I. KAPITEL: DISKURSTHEORIE DES RECHTS
I.1. Soziologisches Rechtskonzept
I.2. Philosophisches Gerechtigkeitskonzept
I.3. Habermas’ Diskurstheorie des Rechts
I.3.1. Die kommunikative Rationalität
I.3.2. Das System der Rechte
I.3.3. Die Prinzipien des Rechtsstaats
I.3.3.1. Zur Idee des Rechtsstaats
I.3.3.2. Prinzipien des Rechtsstaats
A. Das Prinzip der Volkssouveränität
B. Das Prinzip des umfassenden individueller Rechtsschutzes
C. Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
D. Das Prinzip der Trennung von Staat und Gesellschaft
II. KAPITEL: DER DISKURSBEGRIFF DER DEMOKRATIE
II.1. Das empirische Demokratiekonzept
II.2. Das normative Demokratiemodell
II.2.1. Das <liberale> und das <republikanische> Demokratiemodelle
II.2.2. Demokratie als deliberative Politik
II.3. Politische Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft
II.3.1. Politische Öffentlichkeit
II.3.2. Zivilgesellschaft
III. KAPITEL: ZUM DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT
III.1. Rechtsparadigmen
III.2. Das Verhältnis von Moral und Recht
III.3. Was ist demokratischer Rechtsstaat?
SCHLUSSBETRACHTUNG
Die vorliegende Arbeit untersucht den internen Zusammenhang zwischen Rechtsstaat und Demokratie im Denken von Jürgen Habermas. Dabei wird analysiert, wie Habermas durch seine Diskurstheorie das moderne Recht als eine Verbindung aus normativen Ansprüchen und sozialer Faktizität begreift und warum er die radikale Demokratie als essenzielle Voraussetzung für den Bestand des Rechtsstaates postuliert.
I.3.2. Das System der Rechte
Schon in der Einleitung seines <Faktizität und Geltung> führt Habermas die Diskustheorie des Rechts ein, als Vermittlung zwischen dem normativen und objektivistischen Recht: "Die Spannung zwischen normativen Ansätzen, die stets in Gefahr sind, den Kontakt mit der gesellschaftlichen Realität zu verlieren, und objektivisten Ansätzen, die alle normativen Aspekte ausblenden, kann als Mahnung verstanden werden, sich nicht auf eine disziplinäre Blickrichtung zu fixieren, sondern sich offenzuhalten für verschiede methodische Standorte (Teilnehmer vs. Beobachter), für verschiedene theoretische Zielsetzungen (sinnverstehende Explikation und begriffliche Analyse vs. Beschreibung und empirische Erklärung), verschiedene Rollenperspektiven (Richter, Politiker, Gesetzgeber, Klient und Staatsbürger, Analytiker etc.)". Diese Aussage von Habermas macht also deutlich, worin die von ihm eingeführte Diskurstheorie des Rechts bestehen solle. Damit beansprucht Habermas die von ihm bereits in seine Kommunikationstheorie aufgenommene und bearbeitete Spannung zwischen Ideal, d.h. normativem Ansatz und Wirklichkeit, d.h. objektvistischem Ansatz aufzuheben. Denn er versteht Ideale nicht nur als regulative Ideen, sondern auch als konstitutive Ideen, "die ihres <fundamentum in re> nicht entbehren".
Unter diesem Blickwinkel ist die habermassche Rechtsdefinition zu verstehen. Unter "Recht" versteht er "das moderne gesagte Recht, das mit dem Anspruch auf systematische Begründung sowie verbindliche Interpretation und Durchsetzung auftritt. Recht stellt nicht nur wie die postkonventionelle Moral eine Form des kulturellen Wissens dar, sondern bildet zugleich eine wichtige Komponente des gesellschaftlichen Institutionensystems. Das Recht ist beides zugleich: Wissenssystem und Handlungssystem. Es lässt sich ebensosehr als ein Text von Normsätzen und -interpretationen wie als Institution, d.h. als ein Komplex von Handlungsregulativen verstehen". Kommunikativhandelnstheoretisch betrachtet Habermas das Handlungssystem <Recht> als "eine reflexiv gewordene legitime Ordnung zur Gesellschaftskomponente der Lebenswelt".
EINLEITUNG: Einführung in die Habermassche These der radikalen Demokratie als notwendige Voraussetzung für den Rechtsstaat und Überblick über den dreiteiligen Aufbau der Untersuchung.
I. KAPITEL: DISKURSTHEORIE DES RECHTS: Darstellung der Rechtstheorie als Rekonstruktion, die zwischen soziologischem Rechtskonzept und philosophischer Gerechtigkeitstheorie vermittelt, unter Einbeziehung der kommunikativen Rationalität.
II. KAPITEL: DER DISKURSBEGRIFF DER DEMOKRATIE: Skizzierung der deliberativen Politik als normatives Demokratiemodell, das als dritter Weg zwischen liberalen und republikanischen Ansätzen fungiert und auf der Öffentlichkeit aufbaut.
III. KAPITEL: ZUM DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT: Untersuchung des internen Zusammenhangs von Demokratie und Rechtsstaat, der Bedeutung der Rechtsparadigmen und des Verhältnisses von Moral und Recht.
SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Synthese der Ergebnisse, wonach der demokratische Rechtsstaat als ein offenes, durch diskursive Verfahren stetig zu legitimierendes Projekt zu begreifen ist.
Jürgen Habermas, Diskurstheorie, Rechtsstaat, Radikale Demokratie, Deliberative Politik, Faktizität und Geltung, Politische Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft, Volkssouveränität, Kommunikative Rationalität, Rechtsparadigma, Rechtsnormen, Politische Autonomie, Moral und Recht, Institutionelle Theorie.
Die Arbeit analysiert die Diskurstheorie des Rechts von Jürgen Habermas und expliziert, warum Demokratie und Rechtsstaat in seinem Denken untrennbar miteinander verbunden sind.
Im Zentrum stehen die Entwicklung des Rechtsbegriffs, das Modell der deliberativen Politik, die Bedeutung der Öffentlichkeit für den demokratischen Prozess und die rechtsparadigmatische Wende.
Das Ziel besteht darin, Habermas’ These zu belegen, dass ein Rechtsstaat ohne radikale Demokratie weder existieren noch langfristig erhalten werden kann.
Die Arbeit folgt einem rekonstruktiven Ansatz, der verschiedene Schriften Habermas’ (insbesondere "Faktizität und Geltung") analysiert, vergleicht und in den Kontext der zeitgenössischen politischen Philosophie einordnet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Diskurstheorie des Rechts, den Demokratiebegriff mit Fokus auf Deliberation und Zivilgesellschaft sowie die Untersuchung der Verbindung von Moral, Recht und Demokratie.
Begriffe wie "deliberative Politik", "kommunikative Macht", "Volkssouveränität" und "Rechtsparadigma" bilden das begriffliche Rückgrat der Arbeit.
Laut Habermas greifen rein empirische Ansätze zu kurz, da sie die normativen Voraussetzungen und die moralische Gehaltsstruktur von Rechtsordnungen auf soziale Machtverhältnisse reduzieren und somit deren Legitimität verkennen.
Während das liberale Modell auf Interessenkompromisse und das republikanische auf eine ethisch-politische Selbstverständigung setzt, versteht die deliberative Politik den demokratischen Prozess als einen diskursiven Verfahrensmodus, der zwischen diesen Polen vermittelt.
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