Masterarbeit, 2018
71 Seiten, Note: 2,0
A. WACHSENDE PROBLEMATIKEN DURCH DIE VERÄNDERUNGEN DER HANDELSBRANCHEN
B. ÖKONOMISCHER UND TECHNISCHER HINTERGRUND
I. Die Entwicklung des Online-Handels
II. Grundlagen des Internetvertriebs
1. Vertrieb über Online-Plattformen
a. Die Funktion von Drittplattformen
α. Amazon
β. eBay
b. Die Funktion von Preissuchmaschinen
2. Chancen und Risiken des Internetvertriebs
a. Endverbraucher-Perspektive
b. Händler-Perspektive
c. Perspektive der Kartellbehörden
d. Hersteller-Perspektive
III. Vertriebsbeschränkungen
1. Problemaufriss
a. Interessenkonflikt
b. Auswirkungen auf die Händler
c. Auswirkungen auf den Wettbewerb
2. Art der Vertriebsbeschränkung
3. Abgrenzung zwischen horizontalen und vertikalen Vertriebsbeschränkungen
IV. Vertriebsorganisationen
1. Selektivvertrieb
2. Unterscheidung qualitativer und quantitativer Selektivvertrieb
a. Qualitativer Selektivvertrieb
b. Quantitativer Selektivvertrieb
3. Nicht-selektiver Vertrieb
C. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
I. Motive der Rechtsprechung
II. Nationales und europäisches Recht
1. Tatbestandsmerkmale
2. Zwischenstaatlichkeitsklausel
3. Bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
4. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
5. Freistellungsoptionen
a. Legalausnahme
b. Gruppenfreistellungsverordnung
6. Kernbeschränkung
7. Metro-Kriterien
8. Leitlinien der Kommission
D. KONKRETISIERUNG DURCH DIE RECHTSPRECHUNG
I. Rechtslage bis 2011
II. Rechtsunsicherheit ab 2011 anhand verschiedener gerichtlicher Entscheidungen
1. Die Entscheidung zu Pierre Fabré
2. Rechtsstreit zwischen eBay und Scout
3. Die Deuter-Entscheidung
4. Die Asics-Entscheidung
5. Die Coty-Entscheidung
E. ZUSAMMENFASSUNG
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von vertikalen Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel, insbesondere im Hinblick auf Plattformverbote und Beschränkungen der Nutzung von Preisvergleichsdiensten durch Hersteller, um ein Gleichgewicht zwischen Markenimage-Schutz und freiem Wettbewerb zu finden.
1. Die Entscheidung zu Pierre Fabré
In der folgenden Rechtssache hat der französische Hersteller von Kosmetika und Pflegeprodukten Pierre Fabré Dermo-Cosmétique (PFDC) unterschiedliche Marken, wie beispielsweise Labore Klorane, Ducray, Galénic und Avène, insbesondere in Apotheken auf dem französischen wie auch europäischen Markt angeboten. Hierbei handelte es sich um Kosmetika und Körperpflegeprodukte, welche nicht unter die Kategorie der Arzneimittel und somit nicht unter das Gesetzbuch über das öffentliche Gesundheitswesen fallen. Im Jahr 2007 betrug der Marktanteil der Pierre Fabré Gruppe für diese Produkte etwa 20 Prozent. In den Vertriebsvereinbarungen für diese Kosmetik- und Körperpflegeprodukte der bezeichneten Marken war die Regelung fixiert, dass der Vertrieb ausschließlich in einem physischen Geschäftsraum und in Anwesenheit eines diplomierten fachkräftigen Pharmazeuten stattfinden darf, womit der grundsätzliche Vertrieb über das Internet faktisch ausgeschlossen war.
Im Jahr 2006 prüfte die Wettbewerbsbehörde von Amts wegen unterschiedliche Verhaltensweisen des Verkaufs von Kosmetika und Pflegeprodukten. Pierre Fabré führte im Verwaltungsverfahren aus, dass die betroffenen Produkte aufgrund ihrer Art die physische Anwesenheit eines Pharmazeuten im Geschäftsraum erfordert, damit den Kunden unter allen Umständen eine fachmännische Beratung und Untersuchung von Haut und Haaren zur Verfügung steht. Aufgrund der Möglichkeit einer handelsbeeinträchtigenden Beschränkung zwischen den Mitgliedsstaaten prüfte die Wettbewerbsbehörde die kritischen Verhaltensweisen im Hinblick auf die Vorgaben des französischen und unionsrechtlichen Wettbewerbsrechts und stellte im Ergebnis fest, dass die Vertriebsvereinbarungen wegen des generellen Internetverbots wettbewerbswidrig seien und sowohl gegen französisches als auch gegen europäisches Recht verstießen. Das Verbot des Internetvertriebs stellte eine gegen Art. 81 EG verstoßende Wettbewerbsbeschränkung dar und Pierre Fabré wurde angewiesen sämtliche derartige Vertragsklauseln in ihren selektiven Vertriebsvereinbarungen zu streichen.
A. WACHSENDE PROBLEMATIKEN DURCH DIE VERÄNDERUNGEN DER HANDELSBRANCHEN: Einleitung in die digitale Transformation des Handels und die daraus resultierenden Konflikte zwischen Markenherstellern und Online-Händlern.
B. ÖKONOMISCHER UND TECHNISCHER HINTERGRUND: Detaillierte Betrachtung der Funktionsweise von Online-Marktplätzen und Preisvergleichsdiensten sowie deren Bedeutung für die Markttransparenz.
C. RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Erläuterung der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß Art. 101 AEUV und § 1 GWB.
D. KONKRETISIERUNG DURCH DIE RECHTSPRECHUNG: Analyse zentraler gerichtlicher Entscheidungen zur Zulässigkeit von Plattformverboten, von der Rechtssache Pierre Fabré bis zur Coty-Entscheidung.
E. ZUSAMMENFASSUNG: Fazit über die Entwicklung der Rechtsprechung zu Vertriebsbeschränkungen und Ausblick auf die zukünftige Relevanz von Selektivvertriebssystemen.
Vertriebskartellrecht, Online-Handel, Plattformverbot, Selektivvertrieb, Art. 101 AEUV, GWB, Preissuchmaschinen, Luxusprodukte, Markenimage, Wettbewerbsbeschränkung, Gruppenfreistellungsverordnung, Metro-Kriterien, Pierre Fabré, Coty, Asics.
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von Vertriebsbeschränkungen, die Hersteller gegenüber Händlern im Online-Handel aussprechen, speziell den Ausschluss von Drittplattformen und Preisvergleichsportalen.
Zentrale Themen sind die ökonomische Bedeutung des E-Commerce, die rechtliche Einordnung vertikaler Vereinbarungen nach europäischem und nationalem Recht sowie die kritische Würdigung der einschlägigen Rechtsprechung.
Ziel ist es zu klären, unter welchen kartellrechtlichen Voraussetzungen Hersteller ihren Händlern den Vertrieb über Internetplattformen oder Preisvergleichsdienste untersagen dürfen.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur unter Einbeziehung ökonomischer Hintergründe systematisch auswertet.
Der Hauptteil befasst sich mit den theoretischen kartellrechtlichen Grundlagen (AEUV, GWB, GVO) sowie einer detaillierten historischen und inhaltlichen Aufarbeitung bedeutender Gerichtsurteile wie Pierre Fabré, Scout, Deuter, Asics und Coty.
Die zentralen Begriffe sind Vertriebskartellrecht, Plattformverbot, Selektivvertrieb, Internet-Handel und europäisches Wettbewerbsrecht.
Gerichte stufen ein pauschales Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen in der Regel als kartellrechtswidrig und als unzulässige Kernbeschränkung ein, da es den Preiswettbewerb im Internet unterbindet.
Ja, laut EuGH (Coty-Entscheidung) können Plattformverbote bei Luxusprodukten zulässig sein, wenn sie dem Erhalt des Luxusimages dienen und die sogenannten Metro-Kriterien durch das selektive Vertriebssystem erfüllt werden.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

