Magisterarbeit, 2008
81 Seiten, Note: 2,0
Die Magisterarbeit befasst sich mit dem Notstandsrecht von Staatspräsidenten und analysiert die Funktionsweise des Artikels 48 der Weimarer Verfassung von 1919 im Vergleich zum Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik von 1958. Die Arbeit zielt darauf ab, die Parallelen und Unterschiede dieser beiden Artikel aufzuzeigen, die als „Klassiker“ der Notverordnungskompetenz von Staatspräsidenten gelten.
Die Einleitung führt in das Thema der Magisterarbeit ein und stellt die beiden zu vergleichenden Artikel 48 und 16 vor. Sie erläutert die Vorgehensweise des systematischen Vergleichs und die Relevanz der beiden Artikel als „Klassiker“ der Notverordnungskompetenz von Staatspräsidenten.
Das Kapitel 2 befasst sich mit der Weimarer Republik und analysiert die historischen und politischen Bedingungen der Verfassungsgebung von 1918/1919. Es beleuchtet die Staatsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten und die Ausarbeitung der 4 Absätze des Artikels 48. Die Anwendung des Artikels 48 in der ersten und zweiten Phase der Weimarer Republik unter Reichspräsident Ebert und Hindenburg wird ebenfalls untersucht.
Kapitel 3 widmet sich der V. Französischen Republik und beschreibt die historischen und politischen Bedingungen der Verfassungsgebung in den 1950er Jahren. Es beleuchtet die staatsrechtliche Stellung des Präsidenten der V. Republik und die Darstellung des Artikels 16. Die praktische Anwendung des Artikels 16 während der Algerienkrise 1961 wird ebenfalls analysiert.
Kapitel 4 vergleicht die Artikel 48 und 16 nach verschiedenen Kriterien: Die Voraussetzungen für den „Notstand“, die Gültigkeit der Notverordnungen, die unterschiedlichen Traditionen in der politischen Kultur beider Staaten, die Praxis des Notverordnungsrechts im Vergleich und die Auswirkungen auf die jeweilige Verfassungswirklichkeit.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Notstandsrecht, Staatspräsidenten, Artikel 48 der Weimarer Verfassung, Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik, Notverordnungskompetenz, historische und politische Bedingungen, Staatsrechtliche Stellung, Voraussetzungen und Einschränkungen des Notverordnungsrechts, politische und juristische Kontrolle, Praxis des Notverordnungsrechts, Vergleich, Verfassungswirklichkeit.
Die Arbeit vergleicht Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung (1919) mit Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik (1958) hinsichtlich der präsidialen Notstandsbefugnisse.
Artikel 48 gab dem Reichspräsidenten weitreichende Notverordnungsrechte, die unter Hindenburg zur Aushöhlung der parlamentarischen Demokratie und schließlich zur Machtübernahme der Nationalsozialisten beitrugen.
Der Artikel wurde 1961 durch Charles de Gaulle während der Algerienkrise angewendet, um auf den Putschversuch französischer Generäle in Algier zu reagieren.
Es muss eine unmittelbare und schwere Bedrohung für die Institutionen der Republik, die Unabhängigkeit der Nation oder die Erfüllung internationaler Verpflichtungen vorliegen.
In Weimar konnte der Reichstag die Aufhebung von Notverordnungen verlangen (Art. 48 Abs. 3), während in Frankreich das Parlament während der Anwendung von Artikel 16 von Rechts wegen zusammentritt und nicht aufgelöst werden kann.
Ja, die Arbeit analysiert kritisch die Gefahr des Missbrauchs und die Auswirkungen auf die politische Stabilität sowie die Verfassungswirklichkeit in beiden Staaten.
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