Bachelorarbeit, 2021
70 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau und methodische Vorgehensweise der Arbeit
1.4 Abgrenzung
2. Grundlagen des AGG
2.1 Europarechtlicher Hintergrund und Entstehung des AGG
2.2 Anwendungsbereich des AGG
2.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich des AGG gem. § 6 AGG
2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich des AGG gem. § 2 AGG
2.3 Benachteiligungsmerkmale gem. § 1 AGG
2.3.1 Rasse und ethnische Zugehörigkeit
2.3.2 Geschlecht
2.3.3 Religion oder Weltanschauung
2.3.4 Behinderung
2.3.5 Alter
2.3.6 Sexuelle Identität
2.4 Benachteiligungsformen des AGG
2.4.1 Unmittelbare Benachteiligung gem. § 3 Abs. 1 AGG
2.4.2 Mittelbare Benachteiligung gem. § 3 Abs. 2 AGG
2.4.3 Belästigung und sexuelle Belästigung gem. § 3 Abs. 3 und 4 AG
2.4.4 Anweisung zur Benachteiligung gem. §3 Abs. 4 AGG
2.4.5 Benachteiligung aus verschiedenen Gründen gem. §4 AGG
2.5 Zulässige unterschiedliche Behandlung
2.5.1 Zulässige unterschiedliche Behandlung aufgrund beruflicher Anforderungen gem. § 8 AGG
2.5.2 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung gem. § 9 AGG
2.5.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters gem. §10 AGG
2.5.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung aufgrund positiver Maßnahmen gem. § 5 AGG
2.6 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot
2.6.1 Beschwerderecht gem. § 13 AGG
2.6.2 Leistungsverweigerungsrecht gem. § 14 AGG
2.6.3 Entschädigung oder Schadensersatz gem. § 15 AGG
2.7 Missbrauch des Gesetzes durch AGG-Hopper
2.8 Organisationspflichten das Arbeitgebers
2.8.1 Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung gem. § 11 AGG
2.8.2 Schutzpflichten gem. § 12 AGG
3. Grundlagen zur Personalauswahl
4. Das AGG im Rahmen der Personalauswahl
4.1 Die Stellenausschreibung
4.1.1 Das Anforderungsprofil
4.2 Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung gem. § 11 AGG
4.2.1 Formulierung einer diskriminierungsfreien Stellenausschreibung
4.3 Diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Einstellungsfragebögen
4.3.1 Zulässige/unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
4.4 Diskriminierungsfreies Assessment Center
4.5 Bewertung der Bewerber im Auswahlverfahren
4.6 Ablehnung von Bewerbern im Auswahlverfahren
4.7 Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen
4.8 Offenbarungspflichten während des Bewerbungsverfahrens
5. Anonymisierte Bewerbungen
5.1 Ablauf des anonymisierten Bewerbungsverfahrens
5.2 Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungen“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
5.3 Vor- und Nachteile des anonymisierten Bewerbungsverfahrens
5.4 Ergebnisse aus dem Pilotprojekt
6. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Die Arbeit untersucht die Forschungsfrage, wie eine diskriminierungsfreie Personalauswahl unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sichergestellt werden kann. Dabei werden sowohl die rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers als auch praktische Instrumente analysiert, um Benachteiligungen im Rekrutierungsprozess zu vermeiden.
2.7 Missbrauch des Gesetzes durch AGG-Hopper
Um Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, versuchen sogenannte AGG-Hopper durch Scheinbewerbungen den Status eines Bewerbers zu erlangen. Kritische Stellenausschreibungen, die eine Diskriminierung in ihrer Formulierung vermuten lassen, werden dabei von AGG-Hoppern gezielt ausgewählt.
Nach Urteil des EuGHs, verlangt der Bewerberstatus die Ernsthaftigkeit der Bewerbung. Bewirbt sich eine Person auf eine Stellenanzeige nur um Ansprüche bei Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch geltend zu machen, so steht ihm auch das Recht des Entschädigungs- oder Schadensanspruchs nicht zu. Der Schutz des AGGs erstreckt sich nur auf die Bewerber, die auch tatsächlich die Absicht besitzen die offene Stelle zu besetzen.
Zweifel in der Ernsthaftigkeit der Bewerbung können sein, wenn der Bewerber trotz Einladung zu einem Vorstellungsgespräch nicht zu diesem erscheint. Die Erlangung des unrechtmäßigen Vorteils muss dabei einzige Erklärung für das Handeln des Bewerbers sein. Gibt es eine weitere Erklärung für die fragwürdige Handlung, kann dem Bewerber die Ernsthaftigkeit der Bewerbung nicht abgesprochen werden.
1. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Problematik der diskriminierungsfreien Personalauswahl und definiert die Forschungsfrage sowie den Aufbau der Arbeit.
2. Grundlagen des AGG: Dieses Kapitel liefert einen Überblick über den europarechtlichen Hintergrund, den Anwendungsbereich, die geschützten Merkmale sowie die Benachteiligungsformen des Gesetzes.
3. Grundlagen zur Personalauswahl: Hier werden die allgemeinen Prozesse der Personalauswahl sowie die verschiedenen Phasen der Eignungsprüfung definiert.
4. Das AGG im Rahmen der Personalauswahl: Das Kapitel analysiert spezifisch die Anwendung des AGG bei Stellenausschreibungen, Vorstellungsgesprächen, Assessment Centern und der Bewerberbewertung.
5. Anonymisierte Bewerbungen: Hier wird das Konzept des anonymisierten Verfahrens als Instrument zur Diskriminierungsprävention anhand eines Pilotprojekts erläutert.
6. Zusammenfassung und Schlussfolgerung: Das Abschlusskapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und beantwortet die zentrale Forschungsfrage.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Personalauswahl, Diskriminierungsschutz, Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräch, Assessment Center, Anonymisierte Bewerbung, Benachteiligungsverbot, Arbeitgeberpflichten, Entschädigung, Schadensersatz, AGG-Hopper, Eignungsprüfung, Diversity
Die Arbeit befasst sich mit der rechtssicheren Gestaltung von Personalrekrutierungsprozessen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Zu den Schwerpunkten zählen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Vermeidung von Benachteiligungen in Ausschreibungen und Gesprächen sowie die Bewertungsmethoden von Bewerbern.
Das primäre Ziel ist es, zu beantworten, wie ein Arbeitgeber eine diskriminierungsfreie Personalauswahl sicherstellen kann, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze, europarechtliche Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung von BAG und EuGH auswertet.
Der Hauptteil analysiert die Grundlagen des AGG, die Konkretisierung der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung, die Gestaltung von Interviews und die Pilotierung anonymisierter Bewerbungsverfahren.
Wichtige Begriffe sind AGG, Diskriminierungsverbot, Stellenausschreibung, Assessment Center und Anonymisierte Bewerbung.
Es handelt sich um Personen, die sich gezielt auf Stellen bewerben, bei denen sie Diskriminierung vermuten, um durch Scheinbewerbungen Entschädigungsansprüche geltend zu machen, ohne die Stelle tatsächlich antreten zu wollen.
Nein, solange die Formulierung geschlechtsneutral erfolgt (z.B. durch den Zusatz "m/w/d"), ist die Ausschreibung im Einklang mit dem AGG. Eine explizite Einschränkung ist nur bei nachweisbaren wesentlichen beruflichen Anforderungen zulässig.
Die Frage nach Vorstrafen ist nur zulässig, wenn ein sachlicher Bezug zur Tätigkeit besteht, der die Eignung des Bewerbers für die spezifische Stelle beeinträchtigen könnte.
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