Bachelorarbeit, 2021
70 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Diese Arbeit untersucht, wie eine diskriminierungsfreie Personalauswahl sichergestellt werden kann. Sie analysiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dessen Relevanz für die Personalrekrutierung. Insbesondere fokussiert sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stellenausschreibung, das Vorstellungsgespräch, die Bewertung der Bewerber und den Umgang mit Bewerbungsunterlagen.
Die Einleitung stellt die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit dar. Sie erläutert den Hintergrund des AGG und dessen Relevanz für die Personalauswahl. Kapitel 2 bietet eine umfassende Analyse des AGG, einschließlich seiner Anwendungsbereiche, Benachteiligungsmerkmale, -formen und rechtlichen Folgen bei Verstößen. Kapitel 3 behandelt die Grundlagen der Personalauswahl. Kapitel 4 konzentriert sich auf die Anwendung des AGG im Auswahlprozess, insbesondere auf die Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräche und Assessment Center. Kapitel 5 untersucht das Konzept der anonymisierten Bewerbungen und deren potenziellen Einfluss auf die Diskriminierungsvermeidung.
Personalauswahl, Diskriminierung, Antidiskriminierung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräch, Assessment Center, Anonymisierte Bewerbungen, Rechtsfolgen, Organisationspflichten, Arbeitgeber, Benachteiligungsmerkmale, Benachteiligungsformen.
Das AGG soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern.
Stellenausschreibungen müssen neutral formuliert sein und dürfen keine der geschützten Merkmale als Ausschlusskriterium enthalten (z.B. keine Suche nach „jungen“ Bewerbern).
Fragen nach der Religionszugehörigkeit, Familienplanung, sexuellen Identität oder ethnischen Herkunft sind in der Regel unzulässig und können Diskriminierungsklagen nach sich ziehen.
Sie reduzieren unbewusste Vorurteile in der ersten Auswahlphase, da persönliche Merkmale wie Name, Alter oder Herkunft zunächst verborgen bleiben.
Bewerber können Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass sie im Auswahlprozess diskriminiert wurden.
Dies sind Personen, die sich auf fehlerhafte Stellenausschreibungen bewerben, nur um später Entschädigungszahlungen wegen vermeintlicher Diskriminierung einzuklagen.
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