Bachelorarbeit, 2021
54 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Diskriminierungsdebatte in Deutschland
2.1. Entwicklung und Erscheinungsformen von Diskriminierung
2.2. Rassistisch motivierte Anschläge
2.3. Diskriminierung durch die Polizei
3. Entstehung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes
4. Politische Positionen und Argumentationen
4.1. Bundesinnenminister Seehofer
4.2. Weitere politische Kritiker
4.3. Gewerkschaft der Polizei
4.4. Berufsvereinigung Polizeigrün
4.5. Landesregierung Berlin
5. Allgemeine Beleuchtung und juristische Bewertung des LADG
5.1. Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr - §7 LADG
5.2. Haftungsfrage - § 8 LADG
5.3. Klagewelle
5.4. Folgen für die eingesetzten Polizeibeamten
5.5. Verbandsklage - §§ 9 LADG ff.
6. Bestehende Rechtsnormen zum Schutz vor Diskriminierung
6.1. Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz
6.2. Weitere Rechtsnormen
7. Problem der Nachweisbarkeit bei bestehenden Rechtsnormen
8. Antidiskriminierungsgesetz Baden-Württemberg
9. Fazit
10. Literaturverzeichnis
Die Arbeit untersucht die Hintergründe, die politische Kontroverse und die rechtlichen Auswirkungen des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) auf die Polizeiarbeit. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob das Gesetz eine notwendige Reaktion auf Schutzlücken darstellt oder eine unangemessene Beweislastumkehr zulasten der Beamten impliziert, und inwieweit Befürchtungen hinsichtlich einer Klagewelle gerechtfertigt sind.
5.1. Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr - §7 LADG
Hauptkritikpunkt ist, wie bereits beschrieben, der vermeintliche Umstand, dass das neue Gesetz eine Beweislastumkehr impliziert. Bis dato liegt die Beweislast nicht bei dem einzelnen Polizeibeamten, sondern bei der Person, die sich diskriminiert fühlt. Diese Person muss dementsprechend nachweisen, dass es zu einer Diskriminierung gekommen ist, was im Einzelfall nur schwer nachzuweisen sein dürfte.
Kritiker des Gesetzentwurfes befürchten eine Beweislastumkehr zu Lasten der eingesetzten Polizeibeamten in Berlin. Der Polizeibeamte müsse dann im Einzelfall Vorwürfe gegen ihn entkräften. „Das pauschale Misstrauen gegenüber allen, die in der Polizei ihren Dienst zum Schutz unserer bunten Gesellschaft verrichten, ist in keiner Weise gerechtfertigt.“
Demnach stellt sich nun die Frage, ob eine Beweislastumkehr tatsächlich existiert, und die Kritik daher angebracht ist, oder ob das LADG lediglich eine Beweiserleichterung für Diskriminierte impliziert.
Wichtig erscheint hierbei ein Blick in das bereits bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der §22 des AGG bestimmt, wer die Beweislast trägt. „Im Antidiskriminierungsrecht findet sich in §22 AGG eine Beweiserleichterung, wenn Indizien angebracht werden, die eine Diskriminierung vermuten lassen.“ Eine ähnliche Formulierung findet sich auch im §7 des LADG wieder. Dort wird von einer Vermutungsregelung gesprochen. Das bedeutet, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden müssen, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das LADG wahrscheinlich machen. Dann obliegt den öffentlichen Stellen den Verstoß zu widerlegen.
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert den Anlass für die Diskriminierungsdebatte, insbesondere den Tod von George Floyd, und führt in die Fragestellungen rund um das Berliner LADG ein.
2. Diskriminierungsdebatte in Deutschland: Dieses Kapitel analysiert das gestiegene öffentliche Bewusstsein für Rassismus und Diskriminierung anhand von Statistiken und Berichten.
3. Entstehung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes: Es wird beleuchtet, dass das Gesetz primär auf europarechtliche Vorgaben zurückgeht und nicht unmittelbar durch die Ereignisse des Sommers 2020 ausgelöst wurde.
4. Politische Positionen und Argumentationen: Hier werden die vehementen Kritiken der Innenminister und der Gewerkschaft der Polizei sowie die Positionen der Befürworter dargestellt.
5. Allgemeine Beleuchtung und juristische Bewertung des LADG: Das Kapitel bietet eine detaillierte juristische Analyse der strittigen Punkte wie Beweislast, Haftung und Verbandsklage.
6. Bestehende Rechtsnormen zum Schutz vor Diskriminierung: Es wird untersucht, inwieweit das Grundgesetz und andere bestehende Regelungen bereits Schutz vor Diskriminierung bieten.
7. Problem der Nachweisbarkeit bei bestehenden Rechtsnormen: Hier werden die Schwierigkeiten bei der Beweisführung von Diskriminierung im polizeilichen Handeln diskutiert.
8. Antidiskriminierungsgesetz Baden-Württemberg: Dieses Kapitel zieht Parallelen zwischen der Berliner Debatte und den Plänen in Baden-Württemberg.
9. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, widerlegt die Kritik der Beweislastumkehr sowie der Klagewelle und betont die Funktion des LADG als Schutzgesetz.
10. Literaturverzeichnis: Verzeichnis der verwendeten Quellen und Literatur.
Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz, LADG, Polizei, Diskriminierung, Rassismus, Beweislastumkehr, Beweiserleichterung, Haftung, Verbandsklage, Grundgesetz, AGG, Polizeigewerkschaft, Rechtssicherheit, Diskriminierungsschutz, Rechtsnormen.
Die Arbeit befasst sich mit der Einführung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) und den daraus resultierenden Kontroversen bezüglich der Auswirkungen auf die Arbeit der Polizei.
Die zentralen Themen sind das gestiegene Diskriminierungsbewusstsein in Deutschland, die politischen Debatten um das LADG, juristische Fragen zur Beweislast und Haftung sowie die tatsächliche Notwendigkeit und Wirkung des Gesetzes.
Das Ziel ist es, zu untersuchen, ob das LADG tatsächlich eine Beweislastumkehr zu Lasten der Beamten schafft und ob die befürchteten negativen Folgen, wie eine Klagewelle, empirisch belegbar sind.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Statistiken, Gesetzesvorlagen und politischen Stellungnahmen zur Analyse der Kontroverse.
Der Hauptteil analysiert die Entstehung des Gesetzes, die politischen Kontroversen zwischen Innenministern und Befürwortern, juristische Bewertungen einzelner Paragraphen sowie den Vergleich mit bestehenden Rechtsnormen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie LADG, Diskriminierungsschutz, Polizei, Beweislastumkehr und Rechtssicherheit charakterisiert.
Die Kritik beruhte vor allem auf der Befürchtung einer Beweislastumkehr, die Beamte unter Generalverdacht stellen und zu einer Klagewelle sowie erheblichen beruflichen Belastungen führen könnte.
Die Arbeit stellt fest, dass bei einem Verstoß das Land Berlin haftet, wodurch Unterstützungskräfte aus anderen Bundesländern von den Schadensersatzansprüchen nach dem LADG rechtlich nicht betroffen sind.
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