Diplomarbeit, 2003
101 Seiten, Note: 2
1. Einleitung
2. Die bisherige Regelung
2.1 Der Deutschunterricht in der beruflichen Ausbildung
2.1.1 Die Situation in den allgemeinbildenden Schulen
2.1.2 Auswirkungen auf die Situation in der Berufsausbildung
2.2 Der Deutschunterricht als selbständiges Nebenfach in der Altenpflegeausbildung
2.3 Heterogenität zwischen Altenpflegeschulen und Berufsschulen
2.4 mögliche Unterrichtsziele
2.4.1 Sprachlehre
2.4.1.1 Rechtschreibung
2.4.1.2 Leseverständnis
2.4.2 Bildung der Kommunikationsfähigkeit
2.4.2.1 Die Fähigkeit, Sachverhalte zu dokumentieren
2.4.2.2 Ausbildung der verbalen Fähigkeiten
2.4.3 Bildung der Fähigkeit zur Gesprächsführung
2.4.3.1 Aufnahmegespräche
2.4.3.2 Dienstbesprechungen
2.4.3.3 Dienstübergaben
2.4.3.4 Beratungsgespräche
2.4.4 Bildung der Fähigkeit zum Selbststudium
2.4.4.1 Umgang mit Fachliteratur
2.4.4.2 Textanalyse und Textbearbeitung
3. Die neue Regelung
3.1 Die Altenpflege-Ausbildung- und Prüfungsverordnung vom 27.11.2002 (Bundesgesetzblatt 2002 Teil I Nr. 81)
3.2 Die Ziele und Inhalte der Lernfelder
3.2.1 Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
3.2.1.1 „Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen.“
3.2.1.2 „Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“
3.2.1.3 „Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen.“
3.2.1.4 „Anleiten, beraten und Gespräche führen.“
3.2.1.5 „Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken“
3.2.2 Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
3.2.2.1 „Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen.“
3.2.2.2 „Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen.“
3.2.2.3 „Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen“
3.2.3 Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit“
3.2.3.1 „Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen.“
3.2.3.2 „An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken“
3.2.4 Altenpflege als Beruf
3.2.4.1 „Berufliches Selbstverständnis entwickeln“
3.2.4.2 „Lernen lernen“
3.2.4.3 „Mit Krisen und schwierigen Situationen umgehen.“
3.2.4.4 „Die eigene Gesundheit erhalten und fördern“
3.3 Lernfeldumsetzung in handlungssystematischen Unterricht
4. Vernetzungsmöglichkeiten des Deutschunterrichts
4.1 Pflegeplanung
4.2 Dokumentation
4.3 Beratung
4.4 Kommunikation
4.5 Selbststudium
4.6 Methodik
4.6.1 Projektunterricht
4.6.2 Rollenspiele
4.6.3 Notieren – Transkribieren – Sammeln
5. Fazit
Diese Arbeit untersucht die Integration des Deutschunterrichts in das neue Lernfeldkonzept der Altenpflegeausbildung. Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, wie Sprachkompetenz als Basisqualifikation in einer handlungsorientierten Ausbildung vermittelt werden kann, um den beruflichen Anforderungen an Pflegende gerecht zu werden.
2.4.2.1 Die Fähigkeit, Sachverhalte zu dokumentieren
Oft beklagen Pflegekräfte die immer zeitraubendere Schreibarbeit, die sich an jede Schicht anschließt. Hier müssen Pflegetätigkeiten überprüfbar in Formulare eingetragen und besondere Vorkommnisse ausformuliert niedergeschrieben werden. Dabei erkennen die Pflegenden immer wieder, wie die geschriebene Sprache sich in Wortwahl und Satzbau von der gesprochenen Sprache unterscheidet. Rudolf Mahler geht auf diese Problematik ein, und beschreibt die geschriebene Sprache als „eine kulturelle Errungenschaft, die erlernt werden muss. Schreiben und Lesen bezeichnet man deshalb auch als Kulturtechniken. Nicht alle Kulturen besitzen eine schriftliche Verständigungsform. In der modernen Gesellschaft wird das Beherrschen der Schriftsprache jedoch allgemein vorausgesetzt. Analphabeten haben große Schwierigkeiten, den an schriftlichen Anforderungen reichen Alltag zu bewältigen. Im Unterschied zur gesprochenen Sprache kann die geschriebene mit Hilfe von Mediatoren aufbewahrt und über weite zeitliche und räumliche Entfernungen übermittelt werden. Sie erreicht dadurch unter Umständen eine sehr große Zahl von Empfängern. Weil sie an feste Regeln gebunden ist, verändert sie sich kaum und muss durch Reformen, z.B. die Rechtschreibereform, an die Entwicklung der gesprochenen Sprache angepasst werden.
Andererseits ist sie wegen ihrer Dauerhaftigkeit und Genauigkeit besser geeignet, wichtige Informationen festzuhalten. Für normsetzende (Verträge, Gesetzestexte etc.) oder dokumentarische Zwecke (Pflegedokumentation etc.) ist die Schriftform unumgänglich. Schreiben ist zeitaufwendiger als Sprechen. Es setzt freie Hände, Sicht und Schreibmaterial sowie höhere geistige Leistungsfähigkeit und Abstraktionsvermögen voraus. Es muss vorab geplant und bewusster umgesetzt werden als die mündliche Rede. Von Vorteil ist, dass man schriftliche Aufzeichnungen vor der Übermittlung mehrmals durchlesen und korrigieren kann.
1. Einleitung: Beschreibt die Bedeutung des Deutschunterrichts als Hauptfach der Schulausbildung und thematisiert die bestehenden Lese- und Schreibdefizite bei Auszubildenden.
2. Die bisherige Regelung: Analysiert den Deutschunterricht in der beruflichen Ausbildung und beleuchtet die Unterschiede zwischen Berufsschulen und Altenpflegeschulen sowie die didaktischen Herausforderungen.
3. Die neue Regelung: Erläutert die Auswirkungen der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 2002 und die damit verbundene Einführung der Lernfeldorientierung sowie deren spezifische Lerninhalte.
4. Vernetzungsmöglichkeiten des Deutschunterrichts: Zeigt konkrete Wege auf, wie Deutschunterricht gezielt in die Lernfelder der Altenpflege (z.B. Pflegeplanung, Dokumentation, Beratung) integriert werden kann.
5. Fazit: Fasst zusammen, dass die Integration des Deutschunterrichts in das Lernfeldkonzept essentiell ist, um Pflegenden die notwendige Handlungskompetenz zur Bewältigung komplexer Pflegesituationen zu vermitteln.
Deutschunterricht, Altenpflegeausbildung, Lernfeldkonzept, Sprachkompetenz, Handlungskompetenz, Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Berufsbezogener Unterricht, Lesekompetenz, Kommunikation, Berufspädagogik, Fachsprache, Berufliches Selbstverständnis, Interdisziplinäre Zusammenarbeit, Methodenkompetenz
Die Arbeit analysiert die Einbindung des Fachs Deutsch in das neue Lernfeldkonzept der bundesweiten Altenpflegeausbildung.
Die Arbeit behandelt die Sprachdefizite in der Berufsausbildung, die didaktische Gestaltung des Deutschunterrichts und dessen notwendige Verzahnung mit den pflegerischen Fachinhalten.
Das Ziel ist es darzustellen, wie durch die Einbettung in Lernfelder die Sprach- und Handlungskompetenz der Auszubildenden gestärkt werden kann.
Der Autor führt eine Literatur- und Bedingungsanalyse durch und untermauert seine Thesen durch Experteninterviews mit Deutschlehrerinnen in der Altenpflege und Berufsschulen.
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse bestehender Regelungen, der neuen Lernfeldorientierung sowie der praktischen Vernetzung von Deutschunterricht mit pflegerischen Kernaufgaben wie Planung, Dokumentation und Beratung.
Zu den prägenden Begriffen gehören Lernfeldkonzept, Sprachkompetenz, Altenpflege, Handlungsorientierung und professionelle Kommunikation.
Sie ist die Voraussetzung für eine korrekte Pflegedokumentation, fachgerechte Übergaben sowie eine professionelle Beratung von Patienten und Angehörigen.
In der Altenpflege ist der Deutschunterricht aufgrund der heterogenen Schülerschaft (z.B. Aussiedler) und der hohen Anforderung an die Verschriftlichung von Pflegeprozessen stärker in den Fachunterricht integriert.
Sie beschreibt die Fähigkeit, Pflegesituationen aus der Sicht des Betroffenen zu deuten und wissenschaftlich fundiertes Wissen situationsgerecht anzuwenden.
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