Bachelorarbeit, 2021
47 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Hauptteil
2.1 Aktueller Sachstand
2.1.1 Aktuelle Pandemielage
2.1.2 Aktuelle Impfsituation
2.1.2.1 Priorisierung
2.1.2.2 Impfbereitschaft
2.1.2.3 Lockerungen für Geimpfte
2.2 Für und Wider einer Impfpflicht
2.3 Vereinbarkeit einer Corona-Impfpflicht mit dem Grundgesetz
2.3.1 Betroffene Grundrechte
2.3.2 Schutzbereich
2.3.2.1 Sachlicher Schutzbereich
2.3.2.2 Persönlicher Schutzbereich
2.3.3 Eingriff
2.3.4 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
2.3.4.1 Einschränkbarkeit des Grundrechts
2.3.4.2 Gesetzliche Grundlage
2.3.4.2.1 Formelle Verfassungsmäßigkeit
2.3.4.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit
2.3.4.2.2.1 Legitimer Zweck/legitimes Ziel
2.3.4.2.2.2 Geeignetheit
2.3.4.2.2.3 Erforderlichkeit
2.3.4.2.2.4 Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn
3 Schlussteil
3.1 Alternativen
3.2 Fazit
Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus, wobei insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit im Fokus steht.
2.3.4.2.2.1 Legitimer Zweck/legitimes Ziel
Um einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung standzuhalten, muss ein Gesetz zunächst einem legitimen Zweck dienen.
Der Gesetzgeber ist bei seiner Zielsetzung lediglich an die Verfassung gebunden. Die Ziele können sich dabei aus der Verfassung selbst ergeben (wie zum Beispiel die Gleichstellung von Mann und Frau in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 GG oder der Tierschutz aus Artikel 20a GG), müssen dies aber nicht. Als legitim wird jeder Zweck angesehen, der nicht verfassungswidrig ist und dem Gemeinwohl dient.
Nach Schätzungen des RKI sind zwischen 2007 und 2017 insgesamt 190.000 Menschen in Deutschland an Krankheiten gestorben, gegen die Impfungen verfügbar sind. Masern zum Beispiel hätten laut Angaben der WHO bereits ausgerottet sein können, wenn die Impfbereitschaft nicht so stark abgenommen hätte.
Ein Ziel des Staates ist daher mit der Einführung einer Impfpflicht Herdenimmunität herzustellen. Damit käme er seiner Schutzpflicht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG nach. Dabei wird staatlichen Organisationen teilweise vorgeworfen, Impfpflichten würden nur auf politischen Druck von außen (zum Beispiel von der WHO) initiiert werden, um Infektionskrankheiten auszurotten, statt den Schutz des Einzelnen sicherzustellen. Richtig ist zwar, dass die Impfung eine körperliche Beeinträchtigung für den Einzelnen darstellt, allerdings genießt dieser anschließend auch Schutz vor der entsprechenden Infektionskrankheit. Außerdem wird bei dem genannten Vorwurf übersehen, dass durch Erreichen der Herdenimmunität eben auch die Einzelnen geschützt werden, die sich auf Grund medizinischer Kontraindikation nicht selber durch Impfung schützen können. Dieses Schutzes durch Dritte bedarf zwar nur ein geringer Anteil der Bevölkerung, aber Grundrechte sind gerade dazu da, Minderheiten zu schützen. Eine Impfpflicht würde demnach sowohl dem Individualschutz dienen als auch dem Allgemeinwohl.
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die aktuelle Coronalage ein, beleuchtet die Impfbereitschaft und formuliert die zentrale Fragestellung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht.
2 Hauptteil: Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung des Sachstandes, die Erörterung des Für und Wider sowie eine ausführliche verfassungsrechtliche Prüfung der Impfpflicht, insbesondere in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit.
3 Schlussteil: Der Schlussteil erörtert alternative Maßnahmen zur Impfpflicht und zieht ein abschließendes Fazit, das zur Zurückhaltung gegenüber einer Zwangsmaßnahme rät.
Coronapandemie, Impfpflicht, Verfassungsrecht, Grundgesetz, Körperliche Unversehrtheit, Verhältnismäßigkeit, Herdenimmunität, Infektionsschutzgesetz, Impfbereitschaft, Drittschutz, Schutzpflicht, Grundrechte, Impfzwang, Schutzbereich, Gesetzgebungskompetenz.
Die Arbeit analysiert, ob eine verpflichtende Impfung gegen das Coronavirus aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig wäre.
Die Arbeit behandelt den aktuellen Stand der Pandemie, die medizinischen Grundlagen der Impfungen, die Bedeutung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Eingriffe in Grundrechte.
Das primäre Ziel ist die Prüfung, ob ein gesetzlicher Zwang zur Impfung mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG, vereinbar ist.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Literaturrecherche, der Auswertung juristischer Kommentarliteratur, relevanter Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie epidemiologischer Daten des Robert-Koch-Instituts.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der Pandemie, eine Diskussion der Pro- und Contra-Argumente sowie eine systematische Verhältnismäßigkeitsprüfung der Impfpflicht anhand der Kriterien Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit.
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Verfassungsrecht, Impfpflicht, Grundgesetz, Verhältnismäßigkeit und körperliche Unversehrtheit definieren.
Die Autorin stellt klar, dass beide Begriffe in der Regel synonym verwendet werden, jedoch im juristischen Kontext der Eingriffsintensität unterschieden werden können, wobei für die Feststellung eines Grundrechtseingriffs bereits die gesetzliche Pflicht zur Duldung ausreicht.
Das Masernschutzgesetz dient der Autorin als Vergleichsbeispiel für die verfassungsrechtliche Beurteilung von selektiven Impfpflichten und die dabei auftretenden juristischen Fragestellungen zur Gesetzgebungskompetenz und Verhältnismäßigkeit.
Die Autorin schließt sich der Auffassung an, dass eine Impfpflicht nur als Ultima Ratio zu betrachten ist und aufgrund der aktuellen Unsicherheiten sowie der bestehenden Alternativen zurzeit auf eine solche verzichtet werden sollte.
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