Magisterarbeit, 2008
58 Seiten, Note: Magna cum laude
1.Kapitel Das Namensrecht
1. Überblick
2. Der Ehename
2.1. Der Ehename im deutschen Recht
2.2. Der Ehename im brasilianischen Recht
2.2.1. Código Civil von 1916
2.2.2. Código Civil von 2002
2.3. Die Ehescheidung
2.3.1. Die Ehescheidung nach deutschem Recht
2.3.2. Die Ehescheidung nach brasilianischem Recht
3. Der Kindesname
3.1. Der Kindesname in Deutschland
3.1.1. Geburtsname bei Eltern mit Ehename
3.1.2. Geburtsname bei Eltern ohne Ehename
3.1.3. Kindesname bei Adoption
3.1.4. Die Familiennamen des Kindes nach der Scheidung der Eltern
3.2. Der Kindesname in Brasilien
3.2.1 Kindesname bei Adoption
4. Die Namensänderung
4.1. Die Namensänderung im deutschen Recht
4.1.1. Einbenennung
4.2. Die Namensänderung im brasilianischen Recht
4.2.1. Namensänderung wegen offenkundigen Schreibirrtum
4.2.2. Ersatz des Vornamens für weithin bekannte Spitznamen
4.2.3. Homonymheit
4.2.4. Übersetzung
4.2.5. Opfer und Zeuge
4.2.6. Geschlechtsänderung
2.Kapitel Internationales Privatrecht in Bezug auf Namensrecht
1. Namensrecht nach brasilianischem und deutschem Internationalen Privatrecht
1.1. Einführung
1.2. Namensstatuts: Anwendungsbereich
1.3. Personalstatut
1.3.1. Staatsangehörigkeit und Wohnsitz
1.4. Rück- und Weiterverweisung
1.4.1. Allgemeine Definition von Verweisung
1.4.2. Renvoi au premier degré et au second degré
1.4.3. Die Verweisung im Internationalen Privatrecht Brasiliens
1.5. Qualifikation des Namensrechts
1.6. Angleichung
2. Praktische Fälle
2.1. Ehename
2.2. Kindesname
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die rechtsvergleichende Gegenüberstellung des Namensrechts in Deutschland und Brasilien unter Berücksichtigung des jeweiligen Zivilrechts sowie der Besonderheiten im Internationalen Privatrecht, um praktische Schwierigkeiten bei der Namensführung und -bestimmung in beiden Rechtsordnungen zu adressieren.
1. Überblick
Jeder Mensch muss im allgemeinen Verkehr sowie im Rechtsverkehr als Rechtsträger derart bestimmt werden, dass er sich von anderen Personen und Rechtsträgern durch einen eigenen Namen differenziert werden kann. Der Name ist also ein gedankliches und sprachliches Mittel zur Unterscheidung von Individuen.
Der bürgerliche Name enthält heutzutage mehrere Bestandteile, die unterschiedliche soziale Funktionen erfüllen. Demgemäß hat der Namensteil die Funktion des Familiennamens, denn er wird regelmäßig auf den Ehegatten und auf die Kinder übertragen, der Vorname (ein anderer Namensteil) dient seinerseits dazu, die Mitglieder der Familie und allgemein die Träger desselben Familiennamens voreinander zu unterschieden. Des Weiteres ist der bürgerliche Name auch über seine Qualität als Persönlichkeitsgut hinaus ein ideelles Gut.
Der Familienname bezeichnet also die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Familie und unterscheidet ihren Träger somit von den Mitgliedern anderer Familien. Da die abendländische Familie des Mittelalters und der Neuzeit einer Abstammungsgemeinschaft entspricht, wird der Familienname mit der Abstammung gesetzmäßig verknüpft. Nach § 12 BGB ist das Namensrecht in Deutschland zugleich absolutes Recht und Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Und zwar gilt dies sowohl für natürliche als auch für juristische Personen, beschäftigt sich diese Arbeit mit der Individualisierung der natürlichen Personen.
1.Kapitel Das Namensrecht: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des Namensrechts, den Ehenamen, das Kindesnamensrecht sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für Namensänderungen in Deutschland und Brasilien.
2.Kapitel Internationales Privatrecht in Bezug auf Namensrecht: Dieses Kapitel widmet sich der kollisionsrechtlichen Einordnung des Namensrechts, behandelt die Qualifikation und Verweisung und verdeutlicht die theoretischen Erkenntnisse anhand konkreter praktischer Fallbeispiele.
Namensrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht, Zivilrecht, Ehename, Kindesname, Namensänderung, Deutschland, Brasilien, Personalstatut, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Fallmethode, Qualifikation, Namensstatut
Die Arbeit befasst sich mit einer rechtsvergleichenden Analyse des Namensrechts in Deutschland und Brasilien unter besonderer Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts.
Zentrale Themen sind der Erwerb und die Änderung des Ehenamens und Kindesnamens sowie die kollisionsrechtliche Anknüpfung des Namensstatuts in beiden Ländern.
Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Namensregelsysteme herauszuarbeiten und die Handhabung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu erläutern.
Es wird eine rechtsvergleichende Methode angewandt, die durch die Anwendung auf konkrete praktische Fallbeispiele ergänzt wird.
Der Hauptteil behandelt die materiell-rechtlichen Regelungen zum Ehenamen und Kindesnamen sowie die internationale privatrechtliche Einordnung mittels Personalstatut und Verweisungsnormen.
Zu den wichtigsten Schlüsselwörtern zählen Namensrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht, Ehename, Kindesname und Namensänderung.
In Brasilien findet sich meist kein explizites, starres Namensrecht für Kinder wie in Deutschland; oft greifen hier Gewohnheitsrechte, bei denen Kinder traditionell mehrere Familiennamen der Eltern tragen.
Der Wohnsitz ist im brasilianischen Internationalen Privatrecht der zentrale Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des auf den Namen anwendbaren Rechts, während das deutsche Recht primär auf die Staatsangehörigkeit abstellt.
Die Fallmethode dient als Brücke, um abstrakte Rechtssätze in die Koordination täglicher Lebensvorgänge zu überführen und so die praktische Relevanz der theoretischen Ausführungen zu verdeutlichen.
Die Qualifikation ordnet die namensrechtlichen Fragestellungen den entsprechenden Rechtsbereichen (wie Familienrecht oder Persönlichkeitsrecht) zu, um die richtige kollisionsrechtliche Anknüpfung zu finden.
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