Diplomarbeit, 2006
136 Seiten, Note: 1,3
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft. Sie analysiert die zivilrechtliche Haftung der Vorstandsmitglieder sowohl gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten (Außenhaftung). Dabei werden die Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und des UMAG auf die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder untersucht.
Die Einleitung führt in die Thematik der Vorstandshaftung ein und beleuchtet die Entwicklungen im Vorstandshaftungsrecht. Sie erläutert die Themenabgrenzung und die Vorgehensweise der Arbeit.
Kapitel B befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung der Vorstandsmitglieder. Es werden die Bereiche der Haftung, die Innenhaftung und die Außenhaftung, detailliert analysiert. Die Innenhaftung umfasst die Pflichtverletzung, das Verschulden, den Schaden, die Kausalität, die Darlegungs- und Beweislast sowie die Gesamtschuldnerische Haftung. Die Außenhaftung umfasst die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern und die Haftung gegenüber Aktionären.
Kapitel C untersucht die Auswirkungen des UMAG auf die Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern. Es werden das unternehmerische Ermessen, die Neuregelung des Innenhaftungstatbestands der Organe und die Neuregelung der Geltendmachung von Ersatzansprüchen analysiert.
Kapitel D analysiert die Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern. Es werden der Begriff und die Entstehungsgeschichte des Kodex, seine Zielsetzung, sein Aufbau und Inhalt, seine Rechtsnatur und Verbindlichkeit sowie seine Bedeutung und Regelungstechnik erläutert. Die Auswirkungen des Kodex auf die Innenhaftung und die Außenhaftung werden ebenfalls untersucht.
Kapitel E fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Vorstandshaftungsrecht.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Haftung der Vorstandsmitglieder, die Aktiengesellschaft, das Deutsche Corporate Governance Kodex, das UMAG, die Innenhaftung, die Außenhaftung, das unternehmerische Ermessen, die Business Judgment Rule, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die Akzeptanz des Kodex in der Praxis und die zukünftige Entwicklung des Vorstandshaftungsrechts.
Vorstände haften bei Pflichtverletzungen sowohl gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung, § 93 AktG) als auch unter bestimmten Bedingungen gegenüber Dritten wie Gläubigern oder Aktionären (Außenhaftung).
Die BJR gewährt Vorständen einen haftungsfreien Spielraum für unternehmerische Entscheidungen, sofern sie in gutem Glauben, ohne Sonderinteressen und auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft handeln.
Das UMAG kodifizierte die Business Judgment Rule im deutschen Recht (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG) und erleichterte Aktionärsminderheiten die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen das Management.
Obwohl der Kodex rechtlich kein Gesetz ist, kann ein Verstoß gegen die Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) oder eine unzutreffende Erklärung Haftungsfolgen für den Vorstand nach sich ziehen.
Im Rahmen der Innenhaftung trägt grundsätzlich das Vorstandsmitglied die Beweislast dafür, dass es die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat.
Gemäß § 161 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich erklären, dass den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden ("Comply or Explain").
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