Fachbuch, 2011
145 Seiten
I. Bürgerliches Recht
1. Grundlagen des Rechts
2. Allgemeiner Teil des BGB
2.1. Bedeutung, Aufbau und Grundsätze des BGB
2.2. Rechts- und Geschäftsfähigkeit
2.3. Rechtsgeschäft und Willenserklärung
2.4. Angebot und Annahme
2.5. Nichtigkeit und Anfechtung
2.6. Stellvertretung
2.7. Termine, Fristen, Verjährung
3. Schuldrecht Allgemeiner Teil
3.1. Begriff des Schuldverhältnisses
3.2. Zustandekommen von Schuldverhältnissen
3.3. Leistungsmodalitäten
3.4. Beendigung von Schuldverhältnissen
3.5. Rechtsnachfolge
3.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen
3.7. Leistungsstörungen
3.7.1. Grundlagen
3.7.2. Unmöglichkeit
3.7.3. Leistungsverzögerung
3.7.4. Schlechtleistung
3.7.5. Verletzung vorvertraglicher Pflichten
3.8. Störung der Geschäftsgrundlage
3.9. Leistungsverweigerungsrechte
4. Schuldrecht Besonderer Teil
4.1. Vertragliche Schuldverhältnisse
4.1.1. Überblick
4.1.2. Kaufvertrag
4.1.3. Mietvertrag
4.1.4. Werkvertrag
4.2. Unerlaubte Handlung
4.3. Ungerechtfertigte Bereicherung
5. Grundzüge des Sachenrechtes
5.1. Grundbegriffe
5.2. Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
5.3. Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen
6. Kreditsicherheiten
6.1. Allgemeines
6.2. Bürgschaft
6.3. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
6.3.1. Pfandrecht
6.3.2. Sicherungsübereignung
6.4. Grundpfandrechte
II. Fallbearbeitung
1. Grundlagen
1.1. Einführung
1.2. Erfassung des Sachverhalts
1.3. Fallfrage
1.4. Lösungsaufbau festlegen
2. Gutachtenstil
3. Beispiele
III. Handels- und Gesellschaftsrecht
1. Einführung
2. Grundlagen
2.1. Kaufmannseigenschaft
2.2. Handelsregister
2.3. Handelsfirma
3. Kaufmännische Hilfspersonen
3.1. Prokura und Handlungsvollmacht
3.2. Selbständige kaufmännische Hilfspersonen
4. Handelsgeschäfte und Handelskauf
5. Gesellschaftsrecht
5.1. Einführung
5.2. Personengesellschaften
5.2.1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR)
5.2.2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
5.2.3. Kommanditgesellschaft (KG)
5.3. GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
5.4. Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien
IV. Arbeitsrecht
1. Einführung
2. Arbeitsvertragsrecht
2.1. Zustandekommen und Inhalt eines Arbeitsvertrages
2.2. Beendigung eines Arbeitsvertrages
2.3. Kündigungsschutz
3. Arbeitsschutzrecht
3.1. Arbeitszeitschutz und Urlaub
3.2. Schutz besonderer Personengruppen
3.3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
4. Kollektives Arbeitsrecht
4.1. Tarifvertragsrecht
4.2. Betriebliche Mitbestimmung
V. Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
1. Einführung
2. Gewerbliche Schutzrechte
2.1. Patent
2.2. Gebrauchsmuster
2.3. Geschmacksmuster
2.4. Marke
3. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
3.1. Die Grundregelungen des UWG
3.2. Gegenüber Verbrauchern unzulässige Handlungen
3.3. Verbotene Werbung
3.4. Weitere unlautere Wettbewerbshandlungen
3.5. Sanktionen bei Verstößen gegen das UWG
4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
4.1. Überblick
4.2. Das Kartellverbot und dessen Ausnahmen
4.3. Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht
Dieses Buch zielt darauf ab, Betriebswirten ein kompaktes und verständliches Fundament im deutschen Zivilrecht zu vermitteln. Im Fokus steht dabei die juristische Fallbearbeitung sowie die Darstellung der zentralen Rechtsgebiete, die für die wirtschaftliche Praxis relevant sind, ohne dabei den Tiefgang einer rein juristischen Ausbildung anzustreben.
2.4. Angebot und Annahme
Da ein Vertrag ein mehrseitiges Rechtsgeschäft ist, sind für den Vertragsschluss regelmäßig zwei übereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserklärungen erforderlich. Diese beiden Willenserklärungen werden Angebot und Annahme genannt. Ein Angebot ist ein mit Bindungswillen an eine bestimmte Person abgegebener, detaillierter Antrag, einen Vertrag einzugehen. Die Annahme stellt die uneingeschränkte Zustimmung dar. Ein Angebot ist grundsätzlich bindend, es sei denn es erfolgt eine Freizeichnung (§ 145 BGB). Kein Angebot im Sinne des § 145 BGB stellt ein „Angebot” an die Allgemeinheit ohne Bindungswillen dar (sog. Invitatio ad Offerendum). Dieses ist nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.
Beispiel: Warenhauskatalog, Zeitungsannonce
Allerdings gilt ein Angebot nicht unbeschränkt lange. Das Angebot erlischt nach § 146 BGB bei Ablehnung, oder mit Ablauf der Bindungsdauer, sofern nicht die Annahmefiktion des § 149 BGB zum tragen kommt. Wie lange ein Angebot bindend ist, ergibt sich aus § 147 BGB:
gegenüber Anwesenden: Annahme nur sofort möglich § 147 I BGB
gegenüber Abwesenden: Angebotsbindung solange unter regelmäßigen Umständen mit Zugang der Annahme zu rechnen ist § 147 II BGB
I. Bürgerliches Recht: Dieses Kapitel legt die Basis des Wirtschaftsprivatrechts mit Fokus auf den Allgemeinen Teil des BGB und das Schuldrecht, ergänzt durch einen Überblick zum Sachenrecht.
II. Fallbearbeitung: Hier wird die juristische Methodik vermittelt, insbesondere die Erfassung von Sachverhalten und die Anwendung des Gutachtenstils zur Lösung von Klausuraufgaben.
III. Handels- und Gesellschaftsrecht: Dieser Abschnitt behandelt die Besonderheiten des Handelsrechts (HGB) sowie die Struktur und Haftungsverhältnisse verschiedener Unternehmensformen wie GmbH, OHG und KG.
IV. Arbeitsrecht: Es werden die Grundlagen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts dargelegt, inklusive Kündigungsschutz sowie Mitbestimmungsrechten im Betrieb.
V. Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht: Dieses Kapitel erläutert den Schutz geistigen Eigentums (Patente, Marken) und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs (UWG, GWB).
Zivilrecht, BGB, HGB, Vertragsschluss, Willenserklärung, Haftung, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, UWG, GWB, Fallbearbeitung.
Die Arbeit bietet eine kompakte Darstellung der für Betriebswirte essenziellen Grundlagen des deutschen Zivilrechts, einschließlich Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Wettbewerbsrechts.
Die zentralen Felder umfassen den Allgemeinen Teil des BGB, das Schuldrecht, die Falllösungstechnik, Unternehmensrecht sowie arbeits- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.
Ziel ist es, betriebswirtschaftlich ausgerichteten Studenten eine praxisnahe, juristische Orientierung zu bieten, die klausurrelevante Aspekte abdeckt, ohne sich in zu tiefe juristische Details zu verlieren.
Es wird die klassische juristische Subsumtionstechnik angewandt, die den Aufbau von Rechtssätzen aus Tatbestand und Rechtsfolge systematisch auf konkrete Sachverhalte anwendet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Bürgerliches Recht, Fallbearbeitung, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Zivilrecht, BGB, HGB, Unternehmensecht, Kündigungsschutz, Wettbewerbsrecht und Falllösung geprägt.
Die UG (haftungsbeschränkt) erfordert ein geringeres Mindeststammkapital als die GmbH (25.000 €) und verpflichtet zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage aus einem Teil des Jahresüberschusses.
Die Prokura ist eine umfassende, gesetzlich definierte Vertretungsmacht, die ins Handelsregister eingetragen werden muss, während die Handlungsvollmacht weniger weit geht und auf den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes beschränkt ist.
Eine Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz nur dann wirksam, wenn Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen oder dringende betriebliche Erfordernisse bestehen, unter Beachtung der Sozialauswahl.
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