Magisterarbeit, 2000
46 Seiten, Note: 2
1. Einleitung
2. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
A. Studiengebühren – Allgemeine Grundlagen
1. Der historische und rechtliche Rahmen
1.1 Die Bildungsexpansion in den 60er und 70er Jahren im Hochschulbereich
1.2 Die Finanzierung der Hochschulen
1.3 Studiengebühren und Semester- bzw. Sozialbeitrag – eine Abgrenzung
1.4 Tendenzen in den Ländern zum Thema Studiengebühren
1.5 Das Modell des „Bildungsguthabens“ in Baden-Württemberg
B. Studiengebühren in verfassungsrechtlicher und in bildungspolitischer Sicht
1. Materielle Verfassungsmäßigkeit
1.1 Art. 3, 1 und 3, 3 GG – Der Gleichheitsgrundsatz
1.2 Art. 5, 3 S. 1 GG i. V. m. Art. 2, 1 GG – Freiheit von Forschung und Lehre und die Freiheit der Persönlichkeit
1.3 Art. 12, 1 S. 1 GG – Freiheit der Berufswahl
1.4 Art. 20, 1 GG i. V. m. Art. 28, 1 S. 1 GG – Sozialstaatsprinzip
2. Formelle Verfassungsmäßigkeit – Art. 72, 1, 2 GG i. V. m. Art. 75, 1 Nr. 1a und Art. 75, 2 und 3 GG – Studiengebühren im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz
3. Bildungspolitische Diskussion
3.1 Hochschulreform
3.2 Studiengebühren als soziales Problem
3.2.1 Bundesausbildungsförderungsgesetz und Studiengebühren
3.2.2 Ökonomische Betrachtung von Studiengebühren
3.3 Studiengebühren im Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern
C. Empfiehlt es sich, unter verfassungsrechtlichen, sozialen und bildungspolitischen Gesichtspunkten, Studiengebühren einzuführen? – Versuch einer Antwort
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sowie die sozial- und bildungspolitische Zweckmäßigkeit der Einführung von Studiengebühren in Deutschland. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, ob und unter welchen Bedingungen Studiengebühren vor dem Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte und des Sozialstaatsprinzips gerechtfertigt werden können.
1.1 Die Bildungsexpansion in den 60er und 70er Jahren im Hochschulbereich
In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich die deutsche Hochschullandschaft stark verändert. Vor allem die 60er und 70er Jahre trugen durch eine große Bildungsexpansion, die alle Bildungsbereiche umfasste, zu dieser Entwicklung bei. Am Anfang dieser Entwicklung stand vor allem die vehemente Kritik führender Pädagogen und Soziologen, aber auch von Bildungspolitikern am bestehenden System.
Georg Picht prägte in diesem Zusammenhang den Begriff der „Bildungskatastrophe“ und Ralph Dahrendorf postulierte das „Bürgerrecht auf Bildung“. Hauptkritikpunkte waren insbesondere die mangelnde Chancengleichheit von Teilen der Bevölkerung sowie die zu niedrigen Staatsausgaben für die Bildung. Die Bildungskritik und die damit einhergehenden Forderungen führten zu zahlreichen Reformen.
Diese ersten Schritte im Bereich der Hochschulplanung führten im Vergleich der Jahre 1955 und 1965 zu einer Verdoppelung der Studierendenzahlen. Ganz entscheidend für die Expansion des Hochschulwesens waren aber die Jahre 1967 bis 1972 unter den Regierungen Kiesinger (bis 1969) und Brandt (1969 bis 1974). Das stark föderalistische System, das noch in den 50er Jahren im Hochschulwesen vorgeherrscht hatte, löste sich allmählich auf, und die Verantwortung wurde auf Bund und Länder verteilt.
1. Einleitung: Einführung in die Problematik der Studiengebühren anhand der Debatte über die Überfüllung der Hörsäle und die staatliche Verantwortung für Bildung.
2. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit: Erläuterung der dreiteiligen Gliederung, welche von den historischen Grundlagen über die verfassungsrechtliche Prüfung bis zur abschließenden Beantwortung der Ausgangsfrage führt.
A. Studiengebühren – Allgemeine Grundlagen: Analyse der historischen Entwicklung, der Hochschulfinanzierung und des baden-württembergischen „Bildungsguthaben“-Modells.
B. Studiengebühren in verfassungsrechtlicher und in bildungspolitischer Sicht: Detaillierte Prüfung der materiellen und formellen Verfassungsmäßigkeit unter Berücksichtigung einschlägiger Grundrechte wie der Freiheit von Forschung und Lehre.
C. Empfiehlt es sich, unter verfassungsrechtlichen, sozialen und bildungspolitischen Gesichtspunkten, Studiengebühren einzuführen? – Versuch einer Antwort: Synthese der vorgebrachten Argumente mit einem Plädoyer für eine differenzierte Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft.
Studiengebühren, Hochschulreform, Verfassungsrecht, Bildungsfinanzierung, Bildungsguthaben, Gleichheitsgrundsatz, Freiheit von Forschung und Lehre, BaföG, Sozialstaatsprinzip, Hochschulrahmengesetz, Bildungsexpansion, Studienplatz, Hochschulautonomie, Berufswahlfreiheit, Studienbedingungen.
Die Magisterarbeit untersucht, ob die Einführung von Studiengebühren in Deutschland unter verfassungsrechtlichen, sozialen und bildungspolitischen Gesichtspunkten empfehlenswert und zulässig ist.
Die zentralen Felder umfassen die historische Entwicklung des Hochschulwesens, die grundgesetzliche Verankerung von Freiheitsrechten, die ökonomische Betrachtung von Studiengebühren als Steuerungsinstrument sowie die soziale Frage der Chancengleichheit.
Das Ziel ist eine differenzierte Bewertung der Studiengebührendebatte, um zu einer fundierten Antwort auf die Frage nach deren Einführung zu gelangen.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und bildungspolitische Analyse, die sich auf einschlägige Verfassungsnormen, Rechtsprechung und Fachliteratur stützt.
Der Hauptteil analysiert intensiv die materielle Verfassungsmäßigkeit (Art. 3, 5, 12, 20 GG), die formelle Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die bildungspolitische Diskussion zur Reform des Hochschulsystems.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Studiengebühren, Verfassungsrecht, Bildungsguthaben, BaföG und Hochschulautonomie charakterisieren.
Der Autor ordnet das Modell als innovativen, aber rechtlich umstrittenen Ansatz ein, wobei er insbesondere das Problem der echten Rückwirkung als verfassungsrechtlich problematisch hervorhebt.
Ja, Studiengebühren können als Instrument dienen, um das Studierverhalten zu beeinflussen; der Autor betont jedoch, dass dies nur in Verbindung mit einer verpflichtenden Studienberatung und individueller Unterstützung sinnvoll ist.
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