Bachelorarbeit, 2021
74 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG. Ziel ist es, die Rechtslage im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmen, insbesondere im Kontext der Unternehmensnachfolge, kritisch zu würdigen und die aktuelle Rechtslage im Detail darzustellen.
Das erste Kapitel führt in die Thematik der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG ein und erläutert die Ziele der Arbeit. Kapitel zwei analysiert die Grundlagen und die Teleologie der Norm sowie die Tatbestandsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG zu ermöglichen. Im Fokus steht dabei die Übertragung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, die Unentgeltlichkeit der Übertragung, die Aufgabe der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit durch den Übergeber sowie die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven. Kapitel drei befasst sich mit der Abgrenzung zur Überführung nach § 6 Abs. 5 EStG, wobei sowohl die Überführung als auch die Übertragung nach § 6 Abs. 5 EStG im Detail betrachtet werden. Im Mittelpunkt steht dabei der Begriff der Unentgeltlichkeit und dessen Abgrenzung in verschiedenen Anwendungsfällen.
Unentgeltliche Übertragung, § 6 Abs. 3 EStG, Unternehmensnachfolge, Überführung, § 6 Abs. 5 EStG, funktional wesentliche Betriebsgrundlagen, Unentgeltlichkeit, Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit, Buchwertfortführung, Rechtsprechung, Verwaltungsauffassungen, BFH, BMF, Ausgliederung, Nießbrauch, Versorgungsleistungen.
§ 6 Abs. 3 EStG ermöglicht die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen unter Fortführung der Buchwerte. Dies verhindert die sofortige Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven, was die Liquidität des Nachfolgers schont.
Es müssen alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang übertragen werden. Zudem muss die Übertragung unentgeltlich erfolgen und der Übergeber muss seine bisherige unternehmerische Tätigkeit in diesem Bereich aufgeben.
Durch die Buchwertfortführung übernimmt der Rechtsnachfolger die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers. Eine Gewinnrealisierung beim Übergeber findet nicht statt, wodurch die Besteuerung der stillen Reserven in die Zukunft verschoben wird.
Während § 6 Abs. 3 EStG die Übertragung ganzer Sachgesamtheiten (Betriebe) regelt, bezieht sich § 6 Abs. 5 EStG auf die Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben oder verschiedener Steuerpflichtiger.
Die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ist ein Gestaltungsinstrument, um dem Übergeber weiterhin Erträge aus dem Unternehmen zu sichern, während das zivilrechtliche Eigentum bereits auf den Nachfolger übergeht.
Der Gesamtplangedanke beschreibt die steuerliche Sichtweise, mehrere zeitlich zusammenhängende Einzelvorgänge als einheitlichen Übertragungsvorgang zu bewerten, um missbräuchliche Gestaltungen zur Umgehung der Steuerpflicht zu verhindern.
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