Masterarbeit, 2021
95 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit und Methodik
1.3 Historie und Hintergrund
1.3.1 OECD BEPS-Projekt
1.3.2 Die ATAD I und ATAD II Richtlinie
2 Besteuerungskonflikte durch hybride Gestaltungen
2.1 Ursachen für die Entstehung von Besteuerungskonflikten
2.1.1 Hybride Gesellschaftsformen/Rechtsträger
2.1.2 Mehrfachansässige Gesellschaften
2.1.3 Hybride Finanzinstrumente
2.1.4 Hybride Rechtsgeschäfte
2.2 Arten von Qualifikationskonflikten und Zurechnungskonflikten
2.2.1 Positive und negative Qualifikationskonflikte
2.2.2 Subjektive Qualifikationskonflikte
2.2.3 Objektive Qualifikationskonflikte
2.2.4 Zurechnungskonflikte
2.2.4.1 Positive und negative Zurechnungskonflikte
2.2.4.2 Subjektive Zurechnungskonflikte
2.2.4.3 Objektive Zurechnungskonflikte
2.3 Auswirkungen der Besteuerungskonflikte
2.3.1 Deduction/ no inclusion (D/NI)
2.3.1.1 Beispiel 1 - Hybride Gesellschaft (D/NI)
2.3.1.2 Beispiel 2 - Reverse Hybrid (D/NI)
2.3.1.3 Beispiel 3 - Hybrides Finanzinstrument (D/NI)
2.3.1.4 Beispiel 4 - Hybrides Rechtsgeschäft (D/NI)
2.3.2 Double Deduction (DD)
2.3.2.1 Beispiel 5 - Hybrider Rechtsträger (DD)
2.3.2.2 Beispiel 6 - doppeltansässige Gesellschaft (DD)
2.3.3 Indirect Deduction/ no inclusion (indirect D/NI)
2.3.3.1 Beispiel 7 – importierte Inkongruenz (indirect D/NI)
2.4 Handlungsempfehlungen gegen hybride Gestaltungen
3 Analyse von § 4k EStG-E des ATAD-UmsG als Maßnahme zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen
3.1 Allgemeines
3.2 Anwendungsbereich des § 4k EStG-E
3.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 4k Abs. 6 EStG-E)
3.2.2 Treaty Override (§ 4k Abs. 7 EStG-E)
3.3 Die einzelnen Sachverhalte des § 4k EStG-E
3.3.1 D/NI-Inkongruenzen (§ 4k Abs. 1-3 EStG-E)
3.3.1.1 Hybride Finanzinstrumente (§ 4k Abs. 1 EStG-E)
3.3.1.2 Hybride Zahlungen/ Betriebsstätten (§ 4k Abs. 2 EStG-E)
3.3.1.3 Umgekehrte hybride Strukturen (§ 4k Abs. 3 EStG-E)
3.3.2 DD-Inkongruenzen (§ 4k Abs. 4 EStG-E)
3.3.3 Importierte/ indirekte Inkongruenzen (§ 4k Abs. 5 EStG-E)
3.4 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 52 Abs. 8c EStG-E)
3.5 Verhältnis zu anderen Normen
3.6 Prüfschema
3.7 Steuerplanerische Gegenmaßnahmen
4 Fazit und Ausblick
Die Arbeit analysiert die Vorschrift des § 4k EStG-E als Bestandteil des ATAD-Umsetzungsgesetzes, um die steuerlichen Konsequenzen hybrider Gestaltungen für international agierende Unternehmen aufzuzeigen, potenzielle Auslegungsprobleme zu identifizieren und die Qualität der gesetzlichen Umsetzung der ATAD II zu prüfen.
2.3.1.1 Beispiel 1 - Hybride Gesellschaft (D/NI)
Beispiel 1 zeigt ein D/NI-Ergebnis unter Verwendung eines hybriden Rechtsträgers als zahlende Gesellschaft. Hierbei hält das Unternehmen A Co., welches in Land A ansässig ist, sämtliche Anteile an einer ausländischen Tochtergesellschaft, der B Co. Die B Co. wiederum hat eine operativ tätige Tochtergesellschaft (B Sub 1), mit welcher diese eine steuerliche Organschaft bildet.
Es besteht ein subjektiver Qualifikationskonflikt bei der B Co, da diese als hybrider Rechtsträger im Land A transparent behandelt wird und somit nicht als eigenes Steuersubjekt berücksichtigt wird. Diese Behandlung erfolgt unabhängig davon, dass die B Co im Land B ein eigenes Steuersubjekt darstellt. Die B Co. nimmt nun ein Darlehen bei A Co. auf und zahlt dafür Zinsen. Aufgrund der steuerlichen Nichtberücksichtigung von B Co. in Land A, wird auch das Darlehen und folglich die Zinszahlungen zwischen den beiden Gesellschaften nicht berücksichtigt. Es kommt somit zu keiner Besteuerung der Zinsen in Land A (No Inclusion). Aufgrund der steuerlichen Organschaft zwischen der B Co. und ihrer Tochtergesellschaft, kann diese den Zinsabzug abtreten und es kommt zum Zinsabzug von Einnahmen, die nach den Rechtsvorschriften von Land A gar nicht steuerpflichtig sind (Deduction).
1 Einleitung: Erläutert die Problematik aggressiver Steuerplanung und den historischen Hintergrund der OECD- und EU-Initiativen zur Bekämpfung von Steuervorteilen durch hybride Gestaltungen.
2 Besteuerungskonflikte durch hybride Gestaltungen: Systematisiert die Entstehung von Besteuerungskonflikten, wie Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, und zeigt deren Auswirkungen anhand von Beispielen auf.
3 Analyse von § 4k EStG-E des ATAD-UmsG als Maßnahme zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen: Untersucht im Kern die neue Norm, den Anwendungsbereich und die verschiedenen Inkongruenz-Typen sowie die praktische Steuerplanung.
4 Fazit und Ausblick: Kritische Würdigung der Komplexität und praktischen Anwendbarkeit von § 4k EStG-E unter Berücksichtigung noch offener Auslegungsfragen.
Hybride Gestaltungen, § 4k EStG-E, ATAD, aggressive Steuerplanung, Besteuerungskonflikte, Qualifikationskonflikt, Zurechnungskonflikt, D/NI-Ergebnis, Double Deduction, Steuervermeidung, Konzernsteuerrecht, Betriebsausgabenabzug, internationales Steuerrecht, BEPS, Anti-BEPS-Richtlinie
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse der neuen deutschen Vorschrift § 4k EStG-E, die im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes eingeführt wurde, um aggressive Steuerplanung durch hybride Gestaltungen im internationalen Steuerrecht zu bekämpfen.
Die zentralen Themen umfassen die Entstehungsursachen von Besteuerungskonflikten, verschiedene Arten von Qualifikations- und Zurechnungskonflikten sowie die spezifischen Regelungen zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs bei hybriden Inkongruenzen.
Das Ziel ist es, die Besteuerungsfolgen für multinationale Unternehmen bei der Anwendung von § 4k EStG-E transparent zu machen und ein vereinfachtes Prüfschema für die Praxis zu entwickeln.
Der Autor stützt sich auf eine tiefgehende Literatur- und Judikaturrecherche sowie die dogmatische Analyse der gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Entstehungsgeschichte.
Der Hauptteil analysiert die fünf Kaskaden des § 4k EStG-E, von der Grundregel bis zu den spezifischen Sonderregelungen und Ausnahmetatbeständen bei D/NI- und DD-Inkongruenzen.
Wichtige Begriffe sind unter anderem hybride Gestaltungen, § 4k EStG-E, ATAD, Besteuerungskonflikte und Steuerplanung.
Sie ermöglichen es Unternehmen, durch die Ausnutzung von Unterschieden in den nationalen Steuerrechtsordnungen (z.B. Qualifikationskonflikte), Steuerlasten durch doppelte Abzüge oder Nichtbesteuerung zu optimieren.
Der Autor bemängelt die hohe Komplexität und das "Regelungsmonstrum", das teilweise mangelnde Rechtssicherheit bietet und den Beratern in der Praxis erhebliche administrative Mehrbelastungen aufbürdet.
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