Masterarbeit, 2021
74 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation und Untersuchungsgegenstand
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Grundlagen
2.1 Die Wirecard AG
2.2 Der Wirecard-Skandal
2.2.1 Auswirkungen des Skandals
2.2.2 Haftungsfragen der beteiligten Akteure
2.3 Die Wirtschaftsprüfung
2.3.1 Das Berufsbild
2.3.2 Die beteiligten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
2.3.3 Die Haftungsregelung nach § 323 HGB
3 Analyse der Wirtschaftsprüferhaftung im Wirecard-Skandal
3.1 § 323 HGB Haftung
3.2 Dritthaftung aus § 323 HGB
3.3 Haftung aus Auskunftsvertrag
3.4 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
3.5 Haftung aufgrund besonderer Vertrauensverhältnisse
3.5.1 Haftung aus § 311 Abs. 3 BGB
3.5.2 Sachwalterhaftung
3.5.3 Prospekthaftung
3.6 Deliktsrecht
3.6.1 Haftungsgrundlage
3.6.2 § 823 Abs. 1 BGB
3.6.3 § 823 Abs. 2 BGB
3.6.4 § 831 BGB
3.6.5 § 826 BGB
3.7 Ergebnis
4 Ausblick auf mögliche Maßnahmen
4.1 Interessenkonflikt der Wirtschaftsprüferhaftung
4.2 Neuregelung des Wirtschaftsprüfungssystems
4.2.1 Blick auf Großbritannien, Frankreich und die USA
4.2.2 Reform in Deutschland durch FISG
5 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Aspekte von Wirtschaftsprüfern im Kontext des Wirecard-Skandals. Dabei liegt der Fokus primär auf der Frage, inwiefern Wirtschaftsprüfer gegenüber geschädigten Dritten (wie Anlegern oder Kreditgebern) für fehlerhafte Testate haftbar gemacht werden können, angesichts der bestehenden gesetzlichen Haftungsregelungen und der aktuellen Rechtsprechung.
Die beteiligten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Mit dem Begriff des Wirecard-Skandals werden unweigerlich die beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften EY und KPMG in Verbindung gebracht, da sie maßgeblich an der Aufdeckung des Wirecard-Skandals beteiligt waren. Nachfolgend wird demnach auf die beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und deren Rolle im Wirecard-Skandal genauer eingegangen.
1 Einleitung: Vorstellung des Wirecard-Skandals als Anlegerskandal und Definition der Forschungsfrage zur Haftung von Wirtschaftsprüfern.
2 Grundlagen: Darstellung des Unternehmens Wirecard, des Skandals sowie eine Einführung in das Berufsbild und die Haftungsregeln des Wirtschaftsprüfers.
3 Analyse der Wirtschaftsprüferhaftung im Wirecard-Skandal: Detaillierte Prüfung möglicher Haftungsgrundlagen gegenüber geschädigten Dritten, unter Berücksichtigung von Vertrags- und Deliktsrecht.
4 Ausblick auf mögliche Maßnahmen: Diskussion notwendiger Reformen im Prüfungssystem und Vergleich mit internationalen Standards sowie dem deutschen FISG.
5 Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage und Bewertung des Reformbedarfs bei der Dritthaftung.
Wirecard, Wirtschaftsprüfer, Haftung, Dritthaftung, § 323 HGB, Bilanzskandal, EY, KPMG, § 826 BGB, Kapitalmarktrecht, Abschlussprüfung, FISG, Anlegerschutz, Deliktsrecht, Prüferhaftung.
Die Arbeit analysiert die juristischen Haftungsmöglichkeiten für Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Wirecard AG.
Die Schwerpunkte liegen auf dem deutschen Wirtschaftsprüferhaftungsrecht, insbesondere in Bezug auf die Dritthaftung und deliktische Ansprüche von geschädigten Investoren.
Das Ziel ist es zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Wirtschaftsprüfer gegenüber außenstehenden Dritten, die aufgrund falscher Bilanzen Schäden erlitten haben, haftbar gemacht werden können.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die Gesetze, Rechtsprechung und Fachliteratur analysiert, um die Anwendung bestehender Haftungsnormen auf den konkreten Fall Wirecard zu prüfen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse spezifischer Haftungsnormen wie § 323 HGB, vertraglicher Haftung zugunsten Dritter sowie deliktischer Ansprüche nach dem BGB.
Wichtige Begriffe sind Wirecard, Wirtschaftsprüferhaftung, Dritthaftung, Bilanzbetrug und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG).
Weil die Norm primär den Schutz der geprüften Gesellschaft selbst zum Ziel hat und nach herrschender Meinung keine direkte Schutzwirkung für außenstehende Dritte wie Anleger entfaltet.
Die Arbeit beleuchtet die Kritik an EY, insbesondere hinsichtlich der mangelnden kritischen Grundhaltung bei der Prüfung der Treuhandkonten und dem späten Aufdecken von Unstimmigkeiten.
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