Bachelorarbeit, 2021
57 Seiten, Note: 1,7
A) EINLEITUNG
I) RELEVANZ DER THEMATIK
II) ZIELSETZUNG DER ARBEIT
III) AUFBAU DER ARBEIT
B) FÖRDERUNG DER UNTERNEHMER
I) BEGÜNSTIGUNG DER PRIVATEN FIRMENWAGENNUTZUNG FÜR UNTERNEHMER GEM. § 6 ABS. 1 NR. 4 ESTG
1) Steuerlicher Nachteilsausgleich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 1 EStG
2) Minderung des Listenpreises nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2,4,5 EStG
3) Minderung des Listenpreises nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG
II) SONDERABSCHREIBUNG FÜR ELEKTRONUTZFAHRZEUGE GEM. § 7C ESTG
C) FÖRDERUNG DER ARBEITNEHMER
I) STEUERBEFREIUNG GEM. § 3 NR. 46 ESTG
II) BEHANDLUNG DER VOM ARBEITNEHMER SELBST GETRAGENEN STROMKOSTEN GEM. § 3 NR. 50 ESTG
III) PAUSCHALIERUNG DER LOHNSTEUER NACH § 40 ABS. 2 S. 1 NR. 6 ESTG BEI ÜBERLASSUNG EINER LADESTATION
D) UMWELTBONUS
I) ANTRAGSBERECHTIGUNG
II) FÖRDERFÄHIGE FAHRZEUGE
III) VORAUSSETZUNGEN DER FÖRDERUNG
IV) HÖHE DER FÖRDERUNG
E) BESONDERHEITEN BEIM LEASING VON ELEKTROFAHRZEUGEN
I) ARBEITNEHMERLEASING VON ELEKTROFAHRRÄDERN
1) Überlassung eines Elektrofahrrads ohne Gehaltsumwandlung
2) Überlassung eines Elektrofahrrads im Rahmen einer Gehaltsumwandlung
3) Kauf des Elektrofahrrads nach Leasingende
II) HALBIERUNG DER GEWERBESTEUERLICHEN HINZURECHNUNGEN FÜR ELEKTROFAHRZEUGE
F) BENACHTEILIGUNG BEI DER DIENSTWAGENBESTEUERUNG
I) AUFBAU DER UNTERSUCHUNG
II) VERGLEICH KOMPAKTKLASSE
III) VERGLEICH MITTELKLASSE
IV) VERGLEICH OBERKLASSE
V) ERGEBNIS DES KOSTENVERGLEICHS
G) FAZIT UND AUSBLICK
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die steuerlichen Förderungen im Bereich der Elektromobilität zu geben und zu analysieren, ob diese ausreichen, um die steuerliche Benachteiligung auszugleichen, die durch den höheren Bruttolistenpreis von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung entsteht.
I) Relevanz der Thematik
Die weltweite Durchschnittstemperatur ist mit Beginn der Globalisierung um etwa 1 °C gestiegen. Grund dafür sind Treibhausgase, die größtenteils durch menschliche Aktivitäten ausgestoßen werden. Diese drastische Erkenntnis war ein Grund, weshalb sich Deutschland und 196 andere Staaten auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris dazu verpflichtet haben, die Erderwärmung auf unter 2 °C und im besten Fall auf 1,5 °C zu beschränken. Zusammen mit seinen europäischen Partnern hat sich Deutschland darauf geeinigt, die ausgestoßenen Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % im Verhältnis zum Jahr 1990 zu reduzieren. Weiter hat sich Deutschland auf dem UN-Klimaschutzgipfel in New York im Jahr 2019 als langfristiges Ziel die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 gesetzt.
Betrachtet vom Jahr 1990 an, ist der Verkehrsbereich der einzige Bereich, der seine Treibhausgasemissionen nicht mindern konnte. Dieser Bereich beträgt in Deutschland 18 % der gesamten Treibhausgasemissionen. Davon fallen insgesamt 95 % auf den Straßenverkehr ab. Um in diesem Bereich Treibhausgasemissionen zu senken, gilt die Steigerung von Elektromobilität als wichtiges Instrument. Das derzeitige Ziel der Bundesregierung ist eine Zulassung von 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2030. Laut Kraftfahrtbundesamt sind am 01. Januar 2021 insgesamt 136.617 reine Elektrofahrzeuge und 539.383 Hybridelektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen. Im Hinblick auf diese Zahlen und das angestrebte Ziel ist es notwendig, steuerliche Anreize im Bereich der Elektromobilität zu verstärken und zu stabilisieren.
A) EINLEITUNG: Einführung in die Klimaschutzrelevanz der Elektromobilität und Definition der Forschungsfrage hinsichtlich der steuerlichen Benachteiligung durch höhere Listenpreise.
B) FÖRDERUNG DER UNTERNEHMER: Darstellung der steuerlichen Begünstigungen bei der Firmenwagennutzung, einschließlich Sonderabschreibungen für Elektronutzfahrzeuge.
C) FÖRDERUNG DER ARBEITNEHMER: Analyse steuerbefreiter Ladevorteile sowie pauschaler Erstattungsmöglichkeiten für vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten.
D) UMWELTBONUS: Erläuterung der Voraussetzungen für den Erhalt des Umweltbonus sowie der Förderhöhe bei Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen.
E) BESONDERHEITEN BEIM LEASING VON ELEKTROFAHRZEUGEN: Untersuchung der steuerlichen Behandlung von Elektrofahrrädern und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln.
F) BENACHTEILIGUNG BEI DER DIENSTWAGENBESTEUERUNG: Vergleichende Kostenanalyse in verschiedenen Fahrzeugklassen zwischen Elektrofahrzeugen und konventionellen Antrieben.
G) FAZIT UND AUSBLICK: Zusammenfassende Bewertung der steuerlichen Maßnahmen und kritischer Ausblick auf die Zielerreichung der Bundesregierung.
Elektromobilität, Dienstwagenbesteuerung, Einkommensteuergesetz, Listenpreis, Umweltbonus, Gehaltsumwandlung, Nachteilsausgleich, Gewerbesteuer, 1%-Methode, Fahrtenbuchmethode, Plug-in-Hybrid, Elektrofahrrad, Steuerersparnis, Firmenwagen, Elektrokraftfahrzeuge.
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Rahmenbedingungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt, ob die steuerliche Förderung die Nachteile aus dem höheren Anschaffungspreis ausgleichen kann.
Die Schwerpunkte liegen auf der Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung, den speziellen Förderungen für Unternehmer und Arbeitnehmer sowie den Details des staatlichen Umweltbonus.
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob die negativen Auswirkungen eines höheren Listenpreises eines Elektrofahrzeuges bei der Dienstwagenbesteuerung durch bestehende steuerliche Maßnahmen effektiv aufgefangen werden können.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturrecherche zu den einschlägigen Gesetzen und Steuerrichtlinien sowie einem praktischen Kostenvergleich anhand realer Fahrzeugdaten aus verschiedenen Preisklassen.
Im Hauptteil werden nacheinander die steuerlichen Begünstigungen für Unternehmer, die Vorteile für Arbeitnehmer, die Voraussetzungen des Umweltbonus, Besonderheiten beim Leasing und ein abschließender Kostenvergleich in drei Fahrzeugklassen (Kompakt-, Mittel- und Oberklasse) dargestellt.
Wichtige Begriffe sind Elektromobilität, Dienstwagenbesteuerung, Umweltbonus, Nachteilsausgleich, 1%-Methode sowie die spezifischen Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode wirkt sich der Umweltbonus positiv aus, da er die tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs mindert, auf denen die Gesamtkostenrechnung basiert.
Die Förderung hängt oft von den technischen Voraussetzungen ab, etwa ob das Hybridfahrzeug eine Mindestreichweite mit rein elektrischem Antrieb aufweist oder bestimmte CO2-Emissionswerte unterschreitet.
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