Masterarbeit, 2021
54 Seiten, Note: 1,0
A. Einleitung
I. Einführung in das Thema
II. Ziele und Methodik
B. Grundlagen
I. Nachträge nach § 2 VOB/B
1. Massenmehrung/-minderung (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
2. Leistungsänderung (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
3. Zusätzliche Leistung (§ 2 Abs. 6 VOB/B)
II. Nachträge nach dem BGB-Werkvertragsrecht
1. Regelungen nach altem Werkvertragsrecht
2. Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b BGB (§ 650c BGB)
3. Hintergrundanalyse der Änderungen im neuem Werkvertragsrecht
III. Tatsächlich erforderliche Kosten
C. Vergleich der Neuregelung in VOB/B und BGB
I. Vergleichsbetrachtung von BGB und VOB/B
II. Die Regelungen der VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingungen
III. Aufzeigung von Konfliktpotentialen
D. Systematik der Nachtragskalkulation
I. Nachtragskalkulation auf Basis der Urkalkulation
II. Nachtragskalkulation auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten
III. Praxis nach alter VOB/B Rechtsprechung
IV. Aktuelle Entwicklungen
1. Bewertung von aktuellen Urteilsverkündungen und Expertenmeinungen
2. Aussicht und Einschätzung der zukünftigen Rechtsprechung zu geänderten und zusätzlichen Leistungen
E. Schlussbetrachtung
I. Hinterfragung der Vergütungsregeln der VOB/B
II. Praxishinweise
III. Fazit
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung und des neuen Bauvertragsrechts im BGB (seit 01.01.2018) auf die Kalkulationspraxis von Nachträgen in Bauverträgen. Dabei wird analysiert, ob die traditionelle Fortschreibung der Urkalkulation zunehmend durch eine Kalkulation auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten abgelöst wird, um Spekulationen zu vermeiden und faire Vergütungsgrundlagen zu schaffen.
Beispiel Erhöhung der Betongüte:
Für eine Stahlbetonsohle wird eine höhere Betongüte als ausgeschrieben gefordert. Es geht um eine Menge von 250 m³. Der kalkulierte Betonpreis liegt bei 80,00 €/m³ und der entsprechende Preis laut Preisliste liegt bei 76,00 €/m³. Um die Mehrkosten der Position zu ermitteln, muss der Unternehmer den Materialansatz für Beton neu ermitteln. Dazu berechnet der Unternehmer zunächst den Vertragspreisniveaufaktor:
kalkulierter Betonpreis: 80,00 €/m³
Kosten nach Preisliste: 76,00 €/m³
Vertragspreisniveaufaktor: 80,00 €/m³ : 76,00 €/m³ = 1,053
Der Vertragspreisniveaufaktor wird nun mit dem Materialpreis von 83,00 €/m³ laut Preisliste für den Beton höherer Güte multipliziert.
Vertragspreisniveaufaktor: 1,053
Kosten nach Preisliste: 83,00 €/m³
kalkulierter Betonpreis: 1,053 * 83,00 €/m³ = 87,40 €/m³
Der Materialansatz Beton erhöht sich somit um 7,40 €/m³ auf 87,40 €/m³. Aus der Forderung einer höheren Betongüte folgt damit ein zusätzlicher Vergütungsanspruch auf die Kostenart Material in Höhe von 1850,00 €. Dieser würde nun noch mit einem der Urkalkulation entsprechendem Zuschlagssatz beaufschlagt werden.
A. Einleitung: Einführung in die Problematik der Nachtragskalkulation unter Berücksichtigung des neuen BGB-Bauvertragsrechts und Darstellung der Zielsetzung sowie methodischen Vorgehensweise.
B. Grundlagen: Erläuterung der Nachtragsregelungen nach VOB/B und BGB sowie Definition der tatsächlich erforderlichen Kosten als entscheidende Basis für Vergütungsanpassungen.
C. Vergleich der Neuregelung in VOB/B und BGB: Kritische Gegenüberstellung der Vergütungsmechanismen von VOB/B und BGB sowie Aufzeigung von Konfliktpotentialen bei der AGB-rechtlichen Einordnung.
D. Systematik der Nachtragskalkulation: Detaillierte Analyse der Kalkulation auf Basis der Urkalkulation im Vergleich zur Kalkulation auf Basis tatsächlich erforderlicher Kosten inklusive aktueller Rechtsprechung.
E. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung der Vergütungsregeln sowie praktische Hinweise für ein rechtssicheres Nachtragsmanagement.
Nachtragskalkulation, VOB/B, BGB, Werkvertragsrecht, Urkalkulation, tatsächlich erforderliche Kosten, Mehrvergütung, Leistungsänderung, Zusatzleistung, Anordnungsrecht, BGH-Rechtsprechung, Bauvertragsrecht, Preisfortschreibung, Baurecht, Sittenwidrigkeit.
Die Arbeit analysiert, wie Nachträge in Bauverträgen kalkuliert werden müssen, insbesondere im Hinblick auf das neue Bauvertragsrecht im BGB und die aktuelle Rechtsprechung zur VOB/B.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen VOB/B und BGB-Regelungen, die Definition der "tatsächlich erforderlichen Kosten" sowie die Auswirkungen von Anordnungen auf die Vergütung.
Ziel ist es zu klären, ob die traditionelle Praxis der "Preisfortschreibung" der Urkalkulation noch haltbar ist oder ob eine Kalkulation basierend auf tatsächlichen Kosten zur neuen Standardmethode wird.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Methode, indem sie gesetzliche Vorgaben, Expertenmeinungen und die aktuelle BGH-Rechtsprechung kombiniert und auf praktische Fallbeispiele anwendet.
Im Hauptteil werden die Unterschiede zwischen VOB/B und BGB, die Systematik der Nachtragskalkulation und die Bewertung aktueller Gerichtsurteile, insbesondere zum BGH-Urteil vom 08.08.2019, intensiv diskutiert.
Nachtragskalkulation, Urkalkulation, BGB, VOB/B, tatsächlich erforderliche Kosten und Vergütungsanpassung sind die prägenden Begriffe.
Das BGB enthält keine explizite Definition. Die herrschende Meinung und der Gesetzgeber verstehen darunter die erforderlichen Ist-Kosten, um die geänderte oder zusätzliche Leistung zu erbringen, zuzüglich angemessener Zuschläge.
Es deutet auf den Wandel hin, dass Preise nicht mehr automatisch durch Fortschreibung der Urkalkulation ("guter Preis bleibt guter Preis") gebildet werden, sondern sich stärker am tatsächlichen Aufwand orientieren müssen.
Wenn Ansätze in der Urkalkulation wissentlich oder spekulativ überhöht wurden, kann dies nach aktueller Rechtsprechung als sittenwidrig eingestuft werden, was zum Verlust des ursprünglichen Vergütungsanspruchs führen kann.
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