Diplomarbeit, 2003
93 Seiten, Note: GUT
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
I. Einführung in das Thema
II. Ziel der Arbeit
B. Der Luftbeförderungsvertrag
I. Das anwendbare Recht im Überblick
1. Inlandsflüge
a) Völkerrecht
b) EU-Recht
c)Deutsches Recht
2. Zwischenstaatliche Flüge
a) Völkerrecht
b) EU-Recht
c) Deutsches Recht
3. Flüge zwischen USA und Deutschland
a) Völkerrecht
b) EU-Recht
c) Deutsches Recht
II. Die Rechtsnatur des Luftbeförderungsvertrages
1. Werkvertragsrecht
2. Auftragsrecht
3. Alternative Ansichten
a) Die Ansicht von Ruhwedel
b) Die Ansicht von Rudolf
c) Ergebnis
4. Form und Zustandekommen eines Luftbeförderungsvertrag
C. Leistungsstörungen
I. Überblick
1. Die Rechte des Fluggastes aus dem Luftbeförderungsvertrag
2. Verspätung versus Nichtbeförderung
a) Die Verspätung
b) Die Nichtbeförderung
(aa) Nichtbeförderung aus vom Passagier zu vertretenden Gründen
(bb) Nichtbeförderung wegen Flugausfall oder Flugverlegung
(cc) Nichtbeförderung wegen Überbuchung
3. Zusammenfassung
D. Das Warschauer Abkommen
I. Anwendbarkeit des WA
II. Die Regelungen des WA/HP bei Nichtbeförderung
1. Ansichten in der Literatur
2. Ergebnis
III. Die Regelungen des WA/HP bei Verspätung
E. Die Europäischen Bestimmungen
I. Geschichtlicher Werdegang bis 1991
II. Die Bestimmungen von 1991 bis heute
1. Anwendungsbereich der VO Nr. 295/91 (EWG)
2. Inhalt und Wirkung der VO 295/91 (EWG)
3. Ansprüche aus der VO
4. Einschränkungen
5. Die erfassten Leistungen
6. Der betroffene Personenkreis
7. Ausschließlichkeit der Entschädigung durch die VO
8. Regelungslücken und Probleme der VO
a) Ausschließlichliche Berücksichtigung von Flugscheinen in Papierform
b) Ausschließlichliche Berücksichtigung von Linienflügen
c) Ausschließlichliche Berücksichtigung von Nichtbeförderungen wegen Überbuchung
d) Informationspflichten des Luftfrachtführers
e) Berücksichtigung von Freiwilligen
f) Ausgleichsleistungen
III. Die geplanten Bestimmungen
1. Entwicklung
2. Die neue „Überbuchungsverordnung“
3. Die Entwicklung der neuen Verordnung und ihr Verhältnis zur VO 295/91
a) Die Bestimmungen bei Überbuchungen
b) Die Bestimmungen bei Annullierung von Flügen
c) Die Bestimmungen für verspätete Flüge
d) Weitere Regelungen
4. Der „Gemeinsame Standpunkt“
5. Die Empfehlung für die zweite Lesung
6. Der derzeitige Stand
F. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die rechtliche Problematik von Leistungsstörungen bei der Personenbeförderung im internationalen Luftverkehr, insbesondere im Hinblick auf Nichtbeförderungen aufgrund von Überbuchungen. Ziel ist die Darstellung der Rechtsentwicklung unter Berücksichtigung des Warschauer Abkommens, der relevanten europäischen Rechtsakte sowie des deutschen Rechts.
Die Rechtsnatur des Luftbeförderungsvertrages im deutschen Recht
Der Luftbeförderungsvertrag bildet die Grundlage einer vertraglich vereinbarten Luftbeförderung von Passagieren oder Fracht. Da in den meisten Fällen einer Luftbeförderung eine solche vertragliche Vereinbarung vorliegt, ist der Luftbeförderungsvertrag von großer Bedeutung. Auf internationaler Ebene erfolgt eine teilweise Beschreibung im Warschauer Abkommen. Dieses enthält zwar keine ausdrückliche Vorschrift über den Luftbeförderungsvertrag, setzt aber den Abschluss eines solchen voraus. Der BGH hat bereits 1976 entschieden, dass es sich bei dem Luftbeförderungsvertrag um einen formlosen Konsensualvertrag handelt, allein der übereinstimmenden Willenserklärung der beiden Parteien bedarf. Die Vertragsparteien sind im Regelfall auf der einen Seite der Luftfrachtführer und auf der anderen die Partei, welcher die Beförderung der Person oder des Gutes zugesichert wurde. Dies ist häufig, aber notwendigerweise der Fluggast selbst. Es kann auch ein Vertrag zu Gunsten Dritter vorliegen und somit den Empfänger der Luftfracht zum Vertragspartner machen. Auch im WA findet sich keine Formvorschrift für den Luftbeförderungsvertrag; mangelnde Schriftform – etwa in Form des Beförderungsscheines – kann jedoch zu Nachteilen für den Luftfrachtführer führen.
A. Einleitung: Einführung in die Thematik der Flugüberbuchung aus betriebswirtschaftlicher Sicht sowie Festlegung des Untersuchungsziels.
B. Der Luftbeförderungsvertrag: Erläuterung der geltenden Rechtsquellen und der dogmatischen Einordnung des Luftbeförderungsvertrages als Werkvertrag.
C. Leistungsstörungen: Differenzierung zwischen Verspätung und Nichtbeförderung sowie Analyse der daraus resultierenden Rechte des Fluggastes.
D. Das Warschauer Abkommen: Untersuchung der Haftungsregeln und Anwendbarkeit des WA bei Leistungsstörungen.
E. Die Europäischen Bestimmungen: Detaillierte Analyse der VO 295/91 und der Entwicklung der neuen europäischen Überbuchungsregelung.
F. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der Wirksamkeit der Regelungen und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Verbraucherschutz.
Luftbeförderungsvertrag, Nichtbeförderung, Überbuchung, Passagierrechte, Warschauer Abkommen, VO 295/91, Leistungsstörungen, Fluggast, Haftung, Luftfrachtführer, Annullierung, Flugverspätung, Verbraucherschutz, EU-Luftverkehrsrecht, Ausgleichsleistungen
Die Arbeit behandelt die rechtliche Situation von Fluggästen, denen aufgrund von Überbuchungen durch Fluggesellschaften die Beförderung verweigert wird.
Im Fokus stehen die vertragliche Natur der Luftbeförderung sowie die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Fluggäste auf völkerrechtlicher und europäischer Ebene.
Das Ziel ist die Aufarbeitung der rechtlichen Behandlung von Überbuchungsfällen über einen Zeitraum von 20 Jahren, inklusive der Analyse laufender Reformprozesse der EU.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die einschlägige Gesetze, Verordnungen, die einschlägige Rechtsprechung und die juristische Literatur analysiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rechtsnatur des Beförderungsvertrages, die Analyse von Leistungsstörungen und die detaillierte Betrachtung der europäischen Verordnungen 295/91 und deren Nachfolgeentwürfe.
Zu den Kernbegriffen zählen Überbuchung, Luftbeförderungsvertrag, Fluggastrechte, Nichtbeförderung sowie die europäischen Ausgleichsleistungen.
Das Warschauer Abkommen dient als völkerrechtlicher Rahmen für die Haftung, wobei die Arbeit insbesondere beleuchtet, ob und inwieweit dieses bei Nichtbeförderungen Anwendung findet.
Der Autor erkennt die betriebswirtschaftliche Motivation der Fluggesellschaften an, betont jedoch die Notwendigkeit, das Risiko und die Folgen der Nichtbeförderung angemessen zulasten der Unternehmen zu regeln, um den Fluggast zu schützen.
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