Bachelorarbeit, 2021
77 Seiten, Note: 1,3
A Einleitung
I. Problemstellung
II. Zielsetzung
III. Gang der Untersuchung
B System der Rechnungslegungsüberwachung
I. Externe Abschlussprüfung
II. Zweistufiges Bilanzkontrollverfahren nach dem BilKoG
C Analyse ausgewählter Reformansätze
I. Ansätze zur Verbesserung der externen Abschlussprüfung
1. Forensische Prüfungshandlungen
a) Darstellung und Zielsetzung des Ansatzes
b) Analyse des Einflusses des Ansatzes auf die Qualität der Rechnungslegungsüberwachung
aa) Über die Ordnungsmäßigkeit der Wirecard-Abschlussprüfung
bb) Vereinbarkeit der Forensik mit der Abschlussprüfung
cc) Risikoorientierter Prüfungsansatz und Top-Management Fraud
c) Manipulationsprüfungen
2. Bestellung und Vergütung
a) Darstellung und Zielsetzung des Ansatzes
b) Analyse des Einflusses des Ansatzes auf die Qualität der Rechnungslegungsüberwachung
aa) Vorschriften de lege lata zur Vergütung und Bestellung des Abschlussprüfers
bb) Empirische Befunde zur Honorarabhängigkeit
cc) Kritische Würdigung der aktuellen Bestellungspraxis
c) Mehrperiodige Mandatsvergabe
3. Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers
a) Darstellung und Zielsetzung des Ansatzes
b) Analyse des Einflusses des Ansatzes auf die Qualität der Rechnungslegungsüberwachung
aa) Vorschriften de lege lata zur gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht
bb) Kritische Würdigung der Vorschriften de lege lata
c) Von der Redepflicht zur Anzeigepflicht
II. Ansätze zur Verbesserung der zweistufigen Bilanzkontrolle
1. Neujustierung der Kompetenzzuordnung zwischen BaFin und der Prüfstelle
a) Darstellung und Zielsetzung des Ansatzes
b) Analyse des Einflusses des Ansatzes auf die Qualität der Rechnungslegungsüberwachung
aa) Zweistufige Bilanzkontrolle vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals
bb) Verbleibendes Defizit
c) Manipulationsprüfung als Teil des Bilanzkontroll-Systems
2. Compliance und Unabhängigkeit
a) Darstellung und Zielsetzung der Ansätze
aa) EU-Enforcement
bb) § 11a FinDAG-E
b) Analyse des Einflusses der Ansätze auf die Qualität der Rechnungslegungsüberwachung
aa) Über die Unabhängigkeit der Instanzen der Bilanzkontrolle
bb) Verbleibende Defizite
c) Desiderate
aa) Europäische Aufsichtsbehörde für die Finanzberichterstattung (EFRA)
bb) Gesetzliche Detaillierung des Unabhängigkeitserfordernisses der DPR
D Thesenförmige Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert ausgewählte Reformansätze für die Abschlussprüfung und das zweistufige Bilanzkontrollverfahren, um auf Basis des Wirecard-Skandals deren Eignung zur effizienteren Vermeidung von Bilanzmanipulationen zu bewerten und eigene Verbesserungsvorschläge abzuleiten.
Forensische Prüfungshandlungen
Der Arbeitskreis Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft (AKBR) hat in seiner Stellungnahme zu denkbaren weiteren Schritten auch zur Reform der Abschlussprüfung einen Ansatz der Verschärfung des § 317 Abs. 1 S. 3 HGB vorgebracht: So soll aus dem Gesetzestext deutlicher hervorgehen, dass Abschlussprüfer verpflichtet sind, „Hinweisen auf mögliche vorsätzliche Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften nachzugehen und Betrug aktiv zu bekämpfen.“ Mit Verweis auf Art. 7 der AbP-VO werde die Aufdeckung von Betrügereien ihrem Aufgabenpool zugesprochen. Die Berichtsadressaten und damit bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, insbesondere der Kapitalmarkt „erwartet von der Abschlussprüfung […] eine Betrugsprävention.“ Eine konsequente Untersuchung der Hinweise doloser Handlungen könne dem im ersten Erwägungsgrund der AbP-VO formulierten Ziel, „das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Jahresabschlüsse […] zu stärken“, gerecht werden.
Das deutsche Handelsrecht kennt keine Vorschrift, dass der Abschlussprüfer zur Suche und Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität verpflichtet ist. So vertreten Ruhnke und Schwind die Auffassung, dass von der Echtheit der zur Verfügung gestellten Nachweise bis zur Erlangung gegenteiliger Erkenntnisse auszugehen sei. Dagegen halten Baetge und Melcher die Auffassung, solange die Echtheit der Belege anzuzweifeln, bis nach Beendigung der Auswahlprüfung bei gleichzeitiger Suche nach Zuwiderhandlungen und Fehlern keine entsprechenden Verdachtsmomente festgestellt werden konnten. Sie sehen jedoch auch, dass, ausgehend von der Ausgestaltung der Prüfungsmandate, der Umfang der Abschlussprüfung nicht die Aufdeckung jeder „Unterschleife“ abdecke. Gleichwohl wird im Fachpublikum dem Abschlussprüfer eine „Suchverantwortung“ zugesprochen, die sich aus dem § 317 Abs. 1 S. 3 HGB ableiten lasse. Aus dem Postulat der „kritischen Grundhaltung“ und der damit verbundenen Risikobeurteilung folgt die Verpflichtung für den Abschlussprüfer Betrugsrisiken zu identifizieren.
A Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Wirecard-Skandal als Anlass zur Untersuchung der Rechnungslegungsüberwachung und definiert das Ziel, Reformansätze zur wirksameren Betrugsprävention zu bewerten.
B System der Rechnungslegungsüberwachung: Dieses Kapitel stellt das bestehende System der externen Abschlussprüfung sowie das zweistufige Bilanzkontrollverfahren nach dem BilKoG als theoretischen Rahmen dar.
C Analyse ausgewählter Reformansätze: Im Hauptteil werden Ansätze zur Verbesserung der Abschlussprüfung (z.B. forensische Prüfung, Bestellung) und der Bilanzkontrolle (z.B. Kompetenzzuordnung, Compliance) detailliert analysiert und eigene Verbesserungsvorschläge formuliert.
D Thesenförmige Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse zur Notwendigkeit einer effektiveren Betrugsaufdeckung zusammen und reflektiert die vorgeschlagenen Regulierungsansätze.
Wirecard, Abschlussprüfung, Bilanzkontrolle, Betrugsprävention, Wirtschaftsprüfer, BaFin, DPR, Bilanzmanipulation, Enforcement, Forensik, Unabhängigkeit, Rechnungslegungsüberwachung, FISG, Risikoorientierter Prüfungsansatz, Top-Management Fraud.
Die Bachelorarbeit untersucht, wie vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals die Qualität der Rechnungslegungsüberwachung durch Reformen der Abschlussprüfung und der staatlichen Bilanzkontrolle nachhaltig verbessert werden kann.
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig forensische Prüfungshandlungen, die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern, das zweistufige Bilanzkontrollsystem sowie Ansätze für ein europäisches Enforcement.
Das Hauptziel ist die Bewertung der Zweckadäquanz aktueller Reformansätze, um zukünftig Bilanzmanipulationen wirksamer zu verhindern und darauf aufbauend eigene Optimierungsvorschläge darzulegen.
Es handelt sich um eine analytische Untersuchung, die das bestehende System der Rechnungslegungsüberwachung de lege lata darstellt und im Vergleich zu den diskutierten Reformvorschlägen kritisch bewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in zwei Themenkomplexe: Erstens Ansätze zur Verbesserung der Abschlussprüfung (z.B. forensische Ansätze, Bestellung und Vergütung) und zweitens zur Stärkung der zweistufigen Bilanzkontrolle (z.B. Kompetenzzuordnung zwischen BaFin und Prüfstelle, EU-Enforcement).
Die zentralen Begriffe sind Wirecard, Abschlussprüfung, Bilanzkontrolle, Betrugsprävention, Unabhängigkeit, Enforcement und Forensik.
Der Manipulationsprüfer soll als spezialisierte, von der regulären Abschlussprüfung unabhängige Kanzlei anlassbezogen bei konkreten Verdachtsmomenten forensisch tätig werden, um die Lücke bei der Aufdeckung von Bilanzbetrug zu schließen.
Die Arbeit kritisiert Defizite in der Expertise sowie das zweistufige System, das in seiner aktuellen Struktur als ineffizient bei der Aufdeckung von Top-Management-Fraud wahrgenommen wird, und fordert eine Stärkung der Ermittlungsbefugnisse.
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