Diplomarbeit, 2004
97 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
I. EINLEITUNG
II. HAUSTÜRWIDERRUF
A. DAS HAUSTÜRWIDERRUFSGESETZ – NATIONALE BETRACHTUNG
1. NORMZWECK
2. VORAUSSETZUNGEN
a) Persönliche Voraussetzungen
b) Sachliche Voraussetzungen
c) Situative Voraussetzungen
d) Zurechnung der Haustürsituation
3. AUSNAHMEN
a) Ausschlusstatbestände
b) Subsidiarität
c) Verbraucherkreditgesetz
d) Auslegung der Subsidiaritätsklausel
4. FOLGEN DER NATIONALEN BETRACHTUNG VOR HEININGER
B. EUROPÄISCHE KOMPONENTE – RICHTLINIENRECHT
1. BEDEUTUNG, UMSETZUNG UND REICHWEITE VON RICHTLINIEN
2. DIE HAUSTÜRGESCHÄFTERICHTLINIE (85/577/EWG)
a) Normzweck
b) Voraussetzungen, Frist, Fristlauf
3. DIE VERBRAUCHERKREDITRICHTLINIE (87/102/EWG)
a) Normzweck
b) Voraussetzungen, Frist, Fristlauf
4. DIVERGENZ: RICHTLINIEN UND UMSETZUNG
a) Überschießende Umsetzung
b) Fehlerhafte Umsetzung
5. MÖGLICHKEITEN DER ZIELERREICHUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
a) Gemeinschaftsrechtsvorrang
b) Richtlinienkonforme Auslegung
c) Staatshaftung
6. AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS
C. HEININGER
1. SACHVERHALT UND INSTANZENRECHTSPRECHUNG
2. VORGABEN DES EUGH UND UMSETZUNG DES BGH
a) Vorlagepflicht des BGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens
b) Vorlagefragen des BGH
c) Entscheidung des EuGH
d) Abschlussurteil des BGH
D. SCHULDRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ
OLG-VERTRETUNGSÄNDERUNGSGESETZ
1. SUBSIDIARITÄT DER VORSCHRIFTEN ÜBER HAUSTÜRGESCHÄFTE
2. WIDERRUFSAUSSCHLUSS FÜR REALKREDITE
3. FEHLENDE BELEHRUNG
4. NACHGEHOLTE BELEHRUNG
5. MUSTER
6. WIDERRUFSFOLGEN
III. VERBUNDENE GESCHÄFTE
A. NATIONALE GRUNDSÄTZE
1. ANWENDBARKEIT DES § 9 VERBRKRG
2. VORAUSSETZUNGEN DES § 9 VERBRKRG
3. AUSWIRKUNGEN DES SCHULDRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ
a) Anwendbarkeit des § 358 BGB
b) Voraussetzungen des § 358 BGB
4. NEUFÄLLE NACH DEM OLG-VERTRETUNGSÄNDERUNGSGESETZ
a) Anwendbarkeit
b) Voraussetzungen des § 358 Abs. 3 Satz 3 BGB
5. RECHTSFOLGEN
B. EUROPÄISCHE KOMPONENTE
1. RECHTSSACHE SCHULTE
a) Sachverhalt und EuGH-Vorlage
b) Voraussichtliches Urteil
IV. FAZIT
Die Arbeit untersucht die Problematik des Haustürwiderrufs bei Realkrediten im Kontext des Strukturvertriebs von Immobilien. Ziel ist es, die rechtliche Situation unter Berücksichtigung der europäischen Richtlinien und der nationalen Umsetzung zu analysieren, insbesondere in Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (Fall Heininger und Schulte) und deren Auswirkungen auf den deutschen Verbraucherschutz.
I. Einleitung
Der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen an der Haustür hat in den letzten Jahrzehnten enorm zugenommen. Aus diesem Grund wurde 1985 vom Europäischen Rat die Haustürgeschäfterichtlinie mit dem Ziel verabschiedet, die unterschiedlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene anzugleichen und ein Mindestmaß an Verbraucherschutz in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen.
Danach soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, sich von den Folgen eines übereilten Vertragsabschlusses zu befreien, wenn er beim Vertragsabschluss situationsbedingt durch Beeinflussung seiner Entschließungsfreiheit benachteiligt war. Das unerwartete Andienen eines Vertragsabschlusses außerhalb der Geschäftsräume des Gewerbetreibenden gibt dem Verbraucher weder Zeit zum Überdenken des Vertrags, noch wird ihm ein Vergleich hinsichtlich Qualität und Preis mit anderen Anbietern ermöglicht.
Auf das Kreditgeschäft hatte das zunächst keinen großen Einfluss, da Kreditverträge gewöhnlich nicht auf Initiative des Kreditgebers an der Haustür abgeschlossen werden. Kreditbedarf besteht regelmäßig nur dann, wenn es auch ein zu finanzierendes Geschäft größeren Ausmaßes gibt. Eine Haustürsituation tritt demnach selten ein.
In den neunziger Jahren entwickelte sich allerdings eine neue Art des Vertriebs, die besonders stark in den neuen Bundesländern praktiziert wurde. Es handelte sich um den sog. Strukturvertrieb von kreditfinanziertem Immobilienerwerb als Haustürgeschäft, der auch heute noch verbreitet ist.
I. EINLEITUNG: Darstellung des Strukturvertriebs von kreditfinanzierten Immobilien und des damit verbundenen Bedarfs an Verbraucherschutz durch ein Widerrufsrecht.
II. HAUSTÜRWIDERRUF: Eingehende Analyse der nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen des Haustürwiderrufs und der Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für Realkredite.
III. VERBUNDENE GESCHÄFTE: Untersuchung der Rückabwicklungsfolgen von verbundenen Verträgen und der Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf Realkredite trotz gesetzlicher Ausschlüsse.
IV. FAZIT: Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Widerruflichkeit von Realkrediten und der notwendigen Korrekturen der Rechtslage nach den Heininger- und Schulte-Entscheidungen.
Haustürwiderruf, Realkredit, Verbraucherschutz, Haustürgeschäfterichtlinie, Verbraucherkreditgesetz, Strukturvertrieb, verbundene Geschäfte, EuGH, BGH, Heininger, Schulte, Schuldrechtsmodernisierung, Widerrufsrecht, Immobilienerwerb, Richtlinienkonforme Auslegung
Die Arbeit analysiert die Problematik, ob Verbraucher bei an der Haustür abgeschlossenen Realkrediten (meist zur Immobilienfinanzierung) ein Widerrufsrecht besitzen, obwohl diese historisch und gesetzlich häufig davon ausgeschlossen waren.
Die zentralen Themen sind das Haustürwiderrufsgesetz, die europäischen Richtlinien zum Verbraucherschutz, die Problematik der "Schrottimmobilien" im Strukturvertrieb und die richtlinienkonforme Auslegung nationaler Gesetze durch den EuGH.
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie durch die Rechtsprechung des EuGH (speziell die Heininger-Entscheidung) der deutsche Ausschluss des Widerrufsrechts für Realkredite umgangen und der Schutz des Verbrauchers gestärkt wurde.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die die Auslegung nationaler Rechtsnormen im Lichte des Gemeinschaftsrechts sowie die Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung untersucht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des nationalen Haustürwiderrufs, die europäische Komponente, die Rechtsprechung zu Heininger und Schulte sowie die Behandlung verbundener Geschäfte.
Die Arbeit lässt sich mit Begriffen wie Haustürwiderruf, Realkredit, Verbraucherschutz, richtlinienkonforme Auslegung und verbundene Geschäfte zusammenfassen.
Der Fall Heininger war ein Grundsatzurteil des EuGH, das den deutschen Ausschluss des Widerrufsrechts für Realkredite in Haustürsituationen für europarechtswidrig erklärte und damit den Weg für ein Widerrufsrecht der Verbraucher ebnete.
Durch die Einbeziehung verbundener Geschäfte kann der Widerruf des Kreditvertrags unter bestimmten Voraussetzungen auch die Rückabwicklung des Immobilienkaufs erfassen, was für den Schutz des Verbrauchers vor der Insolvenz essenziell ist.
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