Masterarbeit, 2021
93 Seiten, Note: 1,3
1. Problemstellung
2. Definitorische Grundlagen des Rahmenkonzeptes von 2018
2.1 Isolierte Betrachtung der Definitionsmerkmale Recht und Kontrolle
2.1.1 Definition der wirtschaftlichen Ressource als Recht
2.1.2 Definition der Kontrolle der wirtschaftlichen Ressource
2.2 Zusammenführung von Rechten und Kontrolle zum rechtebasierten Kontroll-Konzept
3. Theoretische Fundierung von Rechten und Kontrolle
3.1 Vergleich anhand des Eigentumsbegriffes im deutschen Zivilrecht
3.1.1 Zivilrechtliches Alleineigentum und Eigentümermehrheiten
3.1.2 Zivilrechtliche Eigentumseinschränkungen durch Rechte Dritter
3.2 Vergleich anhand der persönlichen Zurechnung im deutschen Handelsrecht
3.3 Vergleich anhand des Eigentumsbegriffes im common law der USA
3.3.1 Traditioneller Ansatz nach Blackstone
3.3.2 Rechtsrealistischer Ansatz des „bundle-of-rights“
3.4 Vergleich anhand der Verfügungsrechtstheorie
4. Darstellung und Würdigung von rechtebasiertem Kontroll-Konzept und Rechtebilanzierung anhand von Einzelstandards
4.1 Darstellung und Würdigung anhand von IFRS 10 – Konzernabschlüsse
4.1.1 Einbettung und Ausgestaltung der rechtebasierten Bestimmungsmacht innerhalb des Kontroll-Konzeptes
4.1.2 Bestimmungsmacht auf Grundlage von Stimmrechten und stimmrechtsähnlichen Rechten
4.1.3 Bestimmungsmacht auf Grundlage von anderen Rechten
4.2 Darstellung und Würdigung anhand von IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Kundenverträgen
4.2.1 Ausgestaltung des Kontroll-Konzeptes als erlösrealisierendes Merkmal
4.2.2 Erlösrealisierung durch zeitraumbezogenen Kontrollübergang
4.2.3 Erlösrealisierung durch zeitpunktbezogenen Kontrollübergang
4.3 Darstellung und Würdigung anhand von IFRS 16 – Nutzungsverhältnisse
4.3.1 Ausgestaltung des Kontroll-Konzeptes zur Identifizierung von Leasingverhältnissen
4.3.2 Durchsetzung der Bilanzierung von Rechten
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Diese Arbeit zielt darauf ab, das im Zuge neuerer Standardsetzungen bei den IFRS (International Financial Reporting Standards) implementierte rechtebasierte Kontroll-Konzept vor dem Hintergrund juristischer und wirtschaftlicher Grundkonzeptionen kritisch zu würdigen. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob die Abkehr von klassischen, risikoorientierten Bewertungsansätzen hin zu einer Rechte- und Kontrollorientierung theoretisch konsistent ist und inwieweit dies zu neuen praktischen Auslegungsspielräumen in der Bilanzierung führt.
3.3.1 Traditioneller Ansatz nach Blackstone
Die traditionelle Auffassung von Eigentum findet ihren Ursprung im Königreich Großbritannien des 18. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit avancierte der britische Jurist Sir William Blackstone zu einer der prägendsten Gestalten des common law in den angloamerikanischen Ländern. Blackstone’s maßgeblicher Einfluss ist vor allem auf die Beschreibung des englischen Rechtes in den von ihm verfassten Commentaries on the Laws of England zurückzuführen. In den Commentaries beschrieb Blackstone Eigentum als „die alleinige und despotische Herrschaft, die ein Mensch über die äußeren Dinge der Welt beansprucht und ausübt, unter völligem Ausschluss des Rechtes eines jeden anderen Individuums im Universum”158. Obgleich sich Blackstone‘s Eigentumsdefinition für das heutige Rechtsverständnis als metaphorisch und bisweilen überspitzt werten lässt, so lässt sich dennoch die Wesensart von Eigentum als „in rem“ – Recht ableiten. Nach dem US-amerikanischem Rechtsverständnis beziehen sich „in rem“ – Rechte auf Sachen und wirken gegenüber jedem Dritten, während sich „in personam“ – Rechte auf das Verhältnis zwischen Personen beziehen und nur zwischen den jeweiligen Personen wirken.
Diese Unterscheidung ist vergleichbar mit der Abgrenzung zwischen dinglichen und obligatorischen Rechten im deutschen Zivilrecht. Heutzutage sind Thomas W. Merrill und Henry E. Smith maßgebliche Verfechter der Interpretation von Eigentum als „in rem“ – Recht und stützen ihre Auffassung auf zwei zentralen Argumenten, die im Folgenden skizziert werden.
Zum einen ist das Recht, Dritte von der Sache ausschließen zu können, hinreichend zur Bestimmung, wer Eigentümer einer Sache ist. Sofern jemand Ausschlussmacht über eine Sache besitzt, hat er Eigentum inne; falls jemand keine Ausschlussmacht besitzt, hat er kein Eigentum inne. Das Innehaben von Ausschlussmacht ist dennoch nicht als zentraler Eigentumszweck zu verstehen, welcher einen Nutzenwert für den Eigentümer darstellt. Ausschlussmacht fungiert vielmehr als Mittel zum Zweck. Dies bedeutet, dass Ausschlussmacht als Mittel dient, um die sich für den Eigentümer lohnenden Zwecke, wie das Recht auf Nutzung der Eigentumssache, zu sichern. Dem Eigentümer kommt bildlich gesprochen die Rolle eines Torwächters (engl. „gatekeeper“) zu. Als Torwächter besitzt der Eigentümer den Anreiz, in die Sache zu investieren und diese zu verbessern, da er letztendlich durch Nutzung oder Verkauf der Eigentumssache profitiert.
Problemstellung: Die Arbeit thematisiert die Herausforderungen bei der Bilanzierung von Nutzungsrechten und die Verlagerung hin zu einem rechtebasierten Kontroll-Konzept in der internationalen Rechnungslegung.
Definitorische Grundlagen des Rahmenkonzeptes von 2018: Es wird die Neufassung der Vermögenswertdefinition analysiert, welche Rechte und Kontrolle in den Mittelpunkt stellt, um eine konsistentere Basis für die Bilanzierung zu schaffen.
Theoretische Fundierung von Rechten und Kontrolle: Dieses Kapitel vergleicht den IFRS-Ansatz mit dem deutschen Zivilrecht, dem US-amerikanischen common law und der ökonomischen Verfügungsrechtstheorie, um theoretische Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuzeigen.
Darstellung und Würdigung von rechtebasiertem Kontroll-Konzept und Rechtebilanzierung anhand von Einzelstandards: Die Arbeit untersucht kritisch die praktische Anwendung des Kontroll-Konzeptes in IFRS 10, IFRS 15 und IFRS 16 und beleuchtet die auftretenden Ermessensspielräume.
Thesenförmige Zusammenfassung: Die zentralen Erkenntnisse und Ergebnisse der Analyse werden prägnant zusammengefasst.
Rechtebilanzierung, Kontroll-Konzept, IFRS 10, IFRS 15, IFRS 16, Vermögenswert, wirtschaftliche Verfügungsmacht, substance-over-form, Eigentum, bundle-of-rights, Verfügungsrechtstheorie, Bestimmungsmacht, bilanzpolitische Spielräume, Standardsetzung, Nutzungsrecht.
Die Arbeit untersucht das moderne, rechtebasierte Kontroll-Konzept nach IFRS und setzt dieses in den Kontext juristischer sowie wirtschaftstheoretischer Grundlagen.
Die Schwerpunkte liegen auf der Definition von Vermögenswerten, der theoretischen Herleitung von Rechten und Kontrolle sowie deren spezifischer Ausgestaltung und praktischen Problematiken in den Standards IFRS 10, 15 und 16.
Das Ziel ist eine kritische Würdigung der Regelungen des Rahmenkonzeptes im Vergleich zu juristischen Grundkonzeptionen, um theoretische Inkonsistenzen und praktische Herausforderungen bei der Bilanzierung aufzudecken.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und systemtheoretische Analyse, indem sie die IFRS-Regelungen sowohl mit dem deutschen Zivil- und Handelsrecht als auch mit ökonomischen Theorien wie dem "bundle-of-rights"-Ansatz und der Verfügungsrechtstheorie vergleicht.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung (Kapitel 3) und eine praktische Anwendung in den Standards IFRS 10, 15 und 16 (Kapitel 4), wobei jeweils die Ausgestaltung von Bestimmungsmacht und Kontrolle im Zentrum steht.
Wichtige Schlagworte sind neben der Rechtebilanzierung und dem Kontroll-Konzept auch die "substance-over-form"-Doktrin, Ermessensspielräume, Bestimmungsmacht und der "bundle-of-rights"-Ansatz.
Die Arbeit zeigt, dass zivilrechtliche Konzepte, wie etwa der Eigentumsbegriff oder die Duldungstheorie, in Konflikt mit den oft fiktiven oder ökonomisch orientierten Ansätzen der IFRS-Standards stehen, was zu Bilanzierungsunterschieden führt.
Das Konzept wird kritisiert, da es oft zu starren, quantitativen Trennlinien führt, die in der Praxis zu bilanzpolitischen Gestaltungen genutzt werden konnten; daher versuchen die neuen Standards, vermehrt qualitative Kriterien anzuwenden.
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