Masterarbeit, 2021
71 Seiten, Note: 1,3
Diese Masterarbeit untersucht die Anwendung von § 616 BGB (Entgeltfortzahlungspflicht) während der Corona-Pandemie. Ziel ist die Darstellung des aktuellen Meinungsstandes und die Ableitung einer eigenen Stellungnahme sowie eines Lösungsansatzes für bestehende Anwendungsprobleme. Die Arbeit analysiert die Tatbestandsvoraussetzungen des § 616 BGB und beleuchtet dessen Relevanz im Kontext der Pandemie.
1. Teil Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema ein und beschreibt den Kontext der Arbeit. Sie benennt die Herausforderungen, die die Corona-Pandemie für das Arbeitsrecht mit sich bringt, und hebt die Bedeutung von § 616 BGB in diesem Zusammenhang hervor. Die Arbeit verfolgt das Ziel, den aktuellen Meinungsstand zu diesem Paragraphen darzustellen und daraus eine eigene Stellungnahme sowie einen Lösungsvorschlag abzuleiten. Es wird der Aufbau der Arbeit skizziert, der die Erörterung der allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen, der Anwendungsprobleme, der Relevanz in der Pandemie (mit Fokus auf Quarantäne und Kinderbetreuung), der Subsumption der Fallgruppen unter die Norm und schließlich die Darstellung der Ergebnisse und eines Lösungsansatzes umfasst. Die Einleitung betont auch, dass die behandelten Rechtsfragen zwar bereits vor der Pandemie existierten, jedoch durch diese an Bedeutung gewonnen haben.
2. Teil Tatbestand des § 616 BGB: Dieser Teil befasst sich ausführlich mit den rechtlichen Grundlagen des § 616 BGB. Er analysiert die rechtstechnische Einordnung der Norm, ihren Normzweck und Anwendungsbereich. Im Detail werden die Tatbestandsvoraussetzungen – Verhinderung aus persönlichen Gründen, Kausalität, Verschuldensfreiheit und Verhältnismäßigkeit der Zeit – untersucht. Die Rechtsfolgen, die Darlegungs- und Beweislast sowie die Abdingbarkeit der Norm werden ebenfalls umfassend erörtert. Dieser Teil legt das fundamentale Verständnis für die spätere Anwendung des § 616 BGB im Kontext der Corona-Pandemie.
3. Teil Anwendung des § 616 BGB während der Corona-Pandemie: Dieser zentrale Teil der Arbeit analysiert die Anwendungsprobleme des § 616 BGB während der Corona-Pandemie. Er differenziert zwischen objektiven und subjektiven Leistungshindernissen und untersucht die Anwendbarkeit des § 616 BGB auf beide. Besondere Aufmerksamkeit wird den Fallgruppen Quarantäne und pandemiebedingter Kinderbetreuung gewidmet. Die Entschädigungsvorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden erläutert und deren Rangverhältnis zu § 616 BGB wird eingehend diskutiert. Die Subsumption der Fallgruppen unter den § 616 BGB wird mit Darstellung des Meinungsstandes in der Literatur ausführlich behandelt.
4. Teil Ergebnisse und Lösungsansatz: Dieser Teil fasst die Ergebnisse der vorhergehenden Analysen zusammen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird ein Lösungsansatz für ein bestehendes Anwendungsproblem des § 616 BGB vorgestellt. Dieser Ansatz beinhaltet einen Problemaufriss, einen theoretischen Ansatz und konkrete Beispiele zur Veranschaulichung. Der Lösungsansatz bietet somit einen Beitrag zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen.
§ 616 BGB, Entgeltfortzahlung, Corona-Pandemie, Leistungshindernis, objektiv, subjektiv, Quarantäne, Kinderbetreuung, Infektionsschutzgesetz (IfSG), Rechtsprechung, Literatur, Lösungsansatz, Anwendungsprobleme.
Die Masterarbeit untersucht die Anwendung des § 616 BGB (Entgeltfortzahlungspflicht) während der Corona-Pandemie. Sie analysiert die Herausforderungen, die die Pandemie für das Arbeitsrecht mit sich bringt, und konzentriert sich insbesondere auf die Anwendungsprobleme des § 616 BGB in diesem Kontext.
Die Arbeit hat zum Ziel, den aktuellen Meinungsstand zur Anwendung des § 616 BGB während der Pandemie darzustellen, eine eigene Stellungnahme abzugeben und einen Lösungsansatz für bestehende Anwendungsprobleme zu entwickeln. Sie beleuchtet dabei die Tatbestandsvoraussetzungen des § 616 BGB und dessen Relevanz im Kontext von Quarantänemaßnahmen und pandemiebedingter Kinderbetreuung.
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen des § 616 BGB, unterscheidet zwischen objektiven und subjektiven Leistungshindernissen, analysiert die Anwendbarkeit des § 616 BGB auf Quarantäne und pandemiebedingte Kinderbetreuung, diskutiert das Verhältnis zwischen § 616 BGB und § 56 IfSG und entwickelt einen Lösungsansatz für die aufgeworfenen Anwendungsprobleme. Die Arbeit berücksichtigt den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur.
Die Arbeit gliedert sich in fünf Teile: Einleitung, Tatbestand des § 616 BGB, Anwendung des § 616 BGB während der Corona-Pandemie, Ergebnisse und Lösungsansatz, und Ausblick/Fazit. Jeder Teil behandelt spezifische Aspekte der Thematik, beginnend mit den rechtlichen Grundlagen bis hin zur Entwicklung eines Lösungsansatzes.
Die Arbeit untersucht detailliert die Tatbestandsvoraussetzungen des § 616 BGB, wie Verhinderung aus persönlichen Gründen, Kausalität, Verschuldensfreiheit und Verhältnismäßigkeit der Dauer der Arbeitsverhinderung. Es wird auch auf die Rechtsfolgen, die Darlegungs- und Beweislast sowie die Abdingbarkeit eingegangen.
Die Arbeit differenziert zwischen objektiven Leistungshindernissen (z.B. Quarantäneanordnung) und subjektiven Leistungshindernissen (z.B. Erkrankung des Kindes). Sie analysiert die Anwendbarkeit des § 616 BGB auf beide Arten von Leistungshindernissen und untersucht die jeweiligen Fallgruppen im Detail.
Die Arbeit erläutert die Entschädigungsvorschriften des IfSG (§ 56) und diskutiert das Rangverhältnis zwischen § 616 BGB und § 56 IfSG. Sie analysiert, wie beide Normen zusammenwirken und welche Bedeutung § 616 BGB trotz der Entschädigungsmöglichkeiten nach dem IfSG behält.
Besondere Aufmerksamkeit wird den Fallgruppen Quarantäne und pandemiebedingte Kinderbetreuung gewidmet. Die Arbeit analysiert, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Situationen unter den § 616 BGB fallen.
Die Arbeit entwickelt einen Lösungsansatz für Anwendungsprobleme des § 616 BGB im Kontext der Corona-Pandemie. Dieser Ansatz basiert auf den Ergebnissen der vorhergehenden Analysen und umfasst einen Problemaufriss, einen theoretischen Ansatz und konkrete Beispiele.
Schlüsselwörter sind: § 616 BGB, Entgeltfortzahlung, Corona-Pandemie, Leistungshindernis, objektiv, subjektiv, Quarantäne, Kinderbetreuung, Infektionsschutzgesetz (IfSG), Rechtsprechung, Literatur, Lösungsansatz, Anwendungsprobleme.
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