Doktorarbeit / Dissertation, 2002
172 Seiten, Note: Sehr gut
Die Dissertation befasst sich mit Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen im Lichte des Neutralitätsgebotes. Sie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Zielgesellschaft, sich gegen eine feindliche Übernahme zu wehren. Dabei steht das Übernahmegesetz (ÜbG) im Zentrum der Betrachtung, insbesondere die darin verankerten Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Unterbindung von Marktverzerrungen. Die Arbeit analysiert die Pflichten der Verwaltungsorgane der Zielgesellschaft, insbesondere das Neutralitätsgebot, und untersucht die verschiedenen Abwehrmaßnahmen, die der Zielgesellschaft zur Verfügung stehen.
Das erste Kapitel führt in die Thematik der feindlichen Übernahmen ein und definiert den Begriff der „feindlichen Übernahme“. Es stellt den Gegenstand der Untersuchung dar und erläutert die Relevanz des Themas. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Übernahmegesetz (ÜbG) und seinen zentralen Bestimmungen. Es analysiert die allgemeinen Grundsätze des ÜbG, insbesondere die Gleichbehandlung, Transparenz und Unterbindung von Marktverzerrungen. Das Kapitel beleuchtet auch das Pflichtangebot und seine Ausgestaltung sowie die Ausnahmen vom Pflichtangebot. Das dritte Kapitel widmet sich dem Ablauf des Übernahmeverfahrens aus der Sicht der Zielgesellschaft. Es behandelt die Geheimhaltungs- und Bekanntmachungspflichten der Zielgesellschaft sowie die Äußerung der Zielgesellschaft und ihre Inhalte. Das vierte Kapitel analysiert das Sachlichkeitsgebot und die Interessen der verschiedenen Stakeholder im Übernahmeprozess. Es untersucht das Neutralitätsgebot und seine Bedeutung für die Abwehr feindlicher Übernahmen. Das fünfte Kapitel befasst sich mit den Übernahmestrategien der Bietergesellschaft. Es analysiert die Finanzierungsmöglichkeiten der Bietergesellschaft und die verschiedenen Angriffstrategien, die zur Durchsetzung einer feindlichen Übernahme eingesetzt werden können. Das sechste Kapitel behandelt die verschiedenen Abwehrmaßnahmen, die der Zielgesellschaft zur Verfügung stehen. Es unterscheidet zwischen präventiven Verteidigungsmaßnahmen und Ad-hoc-Verteidigungsmaßnahmen.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen feindliche Übernahmen, Übernahmegesetz, Neutralitätsgebot, Abwehrmaßnahmen, Zielgesellschaft, Bietergesellschaft, Pflichtangebot, Transparenz, Gleichbehandlung, Marktverzerrungen, Interessenkonflikt, Stakeholder, Verwaltungsorgane, Due Diligence, Finanzierung, Angriffstrategien, Präventive Verteidigungsmaßnahmen, Ad-hoc-Verteidigungsmaßnahmen, White Knight, Greenmailing, Stimmrechtsmodifikation, Kapitalerhöhung, Erwerb eigener Aktien, Vinkulierte Namensaktien, Golden Parachutes, Staggered Boards, Super-Majority-Klauseln.
Eine Übernahme gilt als feindlich, wenn sie gegen den Willen des Managements oder der Verwaltungsorgane der Zielgesellschaft angestrebt wird.
Das Neutralitätsgebot verpflichtet die Verwaltungsorgane der Zielgesellschaft, während eines Übernahmeangebots keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Erfolg des Angebots verhindern könnten.
Dazu gehören Stimmrechtsmodifikationen, vinkulierte Namensaktien oder Änderungen in der Kapitalstruktur, die bereits im Vorfeld einer Übernahme etabliert werden.
Ein "weißer Ritter" ist ein befreundeter konkurrierender Bieter, den die Zielgesellschaft herbeiruft, um die feindliche Übernahme durch einen anderen Bieter abzuwenden.
Das ÜbG trat am 1. Jänner 1999 in Kraft, um eine gesetzliche Klärung für Übernahmen nach internationalen Vorbildern zu schaffen.
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