Bachelorarbeit, 2013
55 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Liebe und Ehe in der feudalen Gesellschaft und in der Literatur des Mittelalters
2.1. Feudale Ehepraxis
2.2. Der Konflikt zwischen christlicher Ehelehre und feudaler Ehepraxis
2.3. Ehebruch in der mittelalterlichen Gesellschaft
2.4. Die Vereinbarkeit von Liebe und Ehe und das Motiv des Ehebruchs in der mittelalterlichen Literatur
3. Die Ehebeziehungen in Gottfrieds Tristan
3.1. Die Ehe von Tristans Eltern
3.1.1. Die Liebesbeziehung von Riwalin und Blanscheflur
3.1.2. Die Eheschließung von Riwalin und Blanscheflur
3.1.3. Die Rechtsgültigkeit der Ehe zwischen Riwalin und Blanscheflur
3.2. Die Ehe von Rual und Floraete
3.3. Tristans vorgetäuschte Ehe
3.4. Die Ehe von Gurmun und Isolde
3.5. Die Ehe von Marke und Isolde
3.5.1. Isoldes Auslobung
3.5.2. Tristan als Befürworter der feudalen Ehepraxis
3.5.3. Die Konfrontation von Liebe, Ehe und Betrug
4. Die Vereinbarkeit von Liebe und Ehe im Minneexkurs (12183-12357)
5. Ehebruch als Resultat der Unvereinbarkeit von Liebe und Ehe
5.1. Die Entstehung der Liebe von Tristan und Isolde
5.2. Tristan und Isolde als ideales Liebespaar
5.3. Die Rechtfertigung des Ehebruchs
6. Fazit
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der historisch belegten feudalen Ehepraxis und dem höfischen Ideal der Liebe in Gottfrieds von Straßburg "Tristan", um zu klären, ob Liebe und Ehe im Werk grundsätzlich unvereinbar sind.
3.1.2. Die Eheschließung von Riwalin und Blanscheflur
Nach der Ankunft in Parmenien berichtet Riwalin seinem Vertrauten Rual von der lieben âventiure mit Blanscheflur (1608-1610). Dieser freut sich inneclîche (1611) über diese Nachricht und bringt Riwalin nun auf die Idee, seine Geliebte zu heiraten. Bis zu diesem Augenblick hat dieser nie in Betracht gezogen, seine Liebesbeziehung zu Blanscheflur durch eine Heirat zu legitimieren. Klaus Morsch stellt deshalb die Frage: „Wer liebt, denkt nicht an eine Eheschließung; weil die Ehe Liebe ausschließt?“53 Obwohl das Liebespaar mit seiner außerehelichen Liaison, der vorehelichen sexuellen Vereinigung und der Schwangerschaft Blanscheflurs gegen vorgegebene moralische und gesellschaftliche Normen verstößt und damit in Konflikt mit der höfischen Ordnung zu geraten droht, erwägen die beiden Liebenden dennoch keine Eheschließung.
Riwalin ist zwar ein vorbildlicher Ritter, zieht es aber aufgrund des Standesunterschiedes zunächst nicht Erwägung, um Blanscheflur zu freien. Riwalin ist Lehnsmann von Herzog Morgan (330-334) und kann somit nicht als standesgemäßer Ehemann für die Königsschwester in Betracht gezogen werden.54 Außerdem „ist Riwalin auch so sehr in seiner Liebe befangen, dass er an den offiziellen Weg einer Verehelichung gar nicht denkt“55, vermutet Klaus Morsch.
Erst Rual bringt Riwalin auf die Idee, Blanscheflur zu heiraten. Er ist sicher, dass diese Eheschließung Riwalin zu einem höheren Ansehen verhelfen werde und er mit der Ehe auch êre, werdekeit, prîs, vröude und wunne vermehren könne (1613-1619). Rüdiger Schnell ist der Ansicht, dass „diese Eheschließung […] mit Rücksicht auf die Belange der Frau“56 erfolgt, denn habe sî wol ze iu getân, / des sult ir sî geniezen lân (1621-1622). Obwohl Rual Riwalin in erster Linie auf die Aufwertung seiner gesellschaftlichen Position und seine „ritterliche Liebespflicht“57 aufmerksam macht, kann davon ausgegangen werden, dass vielmehr die Sorge um Riwalins Tod im Mittelpunkt seiner Überlegungen steht.
1. Einleitung: Die Arbeit stellt die grundlegende Forschungsfrage nach der Vereinbarkeit von Liebesideal und feudaler Eheauffassung im Werk Gottfrieds von Straßburg.
2. Liebe und Ehe in der feudalen Gesellschaft und in der Literatur des Mittelalters: Dieses Kapitel beleuchtet die pragmatischen, oft politisch motivierten Eheschließungen des 12. Jahrhunderts und den kirchlichen Gegenentwurf zur Unauflöslichkeit der Ehe.
3. Die Ehebeziehungen in Gottfrieds Tristan: Hier werden die verschiedenen Ehepaare des Romans detailliert analysiert, um aufzuzeigen, wie sie jeweils mit den Normen der Zeit und dem Ideal der Liebe umgehen.
4. Die Vereinbarkeit von Liebe und Ehe im Minneexkurs (12183-12357): Das Kapitel analysiert die erste große Minnerede Gottfrieds als Kritik an einer rein kommerziell ausgerichteten Ehepraxis.
5. Ehebruch als Resultat der Unvereinbarkeit von Liebe und Ehe: Der Autor zeigt auf, dass der Ehebruch bei Tristan und Isolde nicht als bloßes Vergehen, sondern als unausweichliche Konsequenz der Unterdrückung ihrer Liebe durch gesellschaftliche Institutionen zu verstehen ist.
6. Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass Gottfrieds Tristan die feudale Zweckehe zwar als unzureichend für wahre Liebe entlarvt, aber keine einfache Lösung des Konflikts anbietet.
Gottfried von Straßburg, Tristan und Isolde, Minne, Feudale Ehepraxis, Ehebruch, Mittelalterliche Literatur, Liebesideal, Gesellschaftsordnung, Minnetrank, Ehekonzepte, Höfische Kultur, Institution Ehe, Liebeserfüllung, Rechtsgeschichte, Moraltheologie.
Die Arbeit untersucht das Verhältnis von Liebe und Ehe im Tristan-Epos von Gottfried von Straßburg vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Gesellschaftsnormen.
Zentrale Themen sind die feudale Eheschließungspraxis, die Rolle der christlichen Ehelehre, der Ehebruch als literarisches Motiv sowie das höfische Minneideal.
Die Forschungsfrage lautet, ob Liebe und Ehe in Gottfrieds Epos prinzipiell unvereinbar sind und ob der Autor Kritik an den sozialen Zwängen seiner Zeit üben wollte.
Es wird eine literaturwissenschaftliche Analyse durchgeführt, die historische Eherechtstexte, zeitgenössische moraltheologische Diskurse und eine detaillierte Textinterpretation kombiniert.
Der Hauptteil analysiert die Ehekonstellationen (z.B. Riwalin/Blanscheflur, Gurmun/Isolde, Marke/Isolde) sowie die Bedeutung der Minneexkurse für die Liebeskonzeption des Autors.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Tristan, Minne, feudale Ehepraxis, Ehebruch, höfische Welt und institutionelle Ehe charakterisieren.
Der Minnetrank wird als Auslöser einer unkontrollierbaren Leidenschaft interpretiert, die verdeutlicht, dass wahre, von Herzen kommende Minne nicht mit den ökonomischen und politischen Strukturen der damaligen Ehe institutionell in Einklang zu bringen war.
Der Autor argumentiert, dass Gottfried den Ehebruch nicht als verwerfliche Sünde, sondern als konsequentes Resultat eines unversöhnlichen Konflikts zwischen individueller Liebeserfüllung und gesellschaftlichen Anforderungen darstellt.
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