Diplomarbeit, 2008
141 Seiten, Note: gut
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Die historische Entwicklung des Flurbereinigungsgesetzes
I. Die Anfänge und ersten Verordnungen
II. Die einheitliche Regelung
C. Die Mittelmosel
I. Die Geografische Lage
1. Der Begriff Mittelmosel
2. Die landschaftliche Abgrenzung
II. Die Besiedlung der Mittelmosel
III. Die Entwicklung des Weinbaus
1. Die historische Entwicklung
2. Die Arbeit der Winzer im Weinberg
3. Die Zukunft des Weinbaus
IV. Die geologischen Besonderheiten
1. Die geomorphologische Instabilität
a) Klassifikation von Rutschungen
b) Ursachen für Rutschungen
c) Bekannte Rutschareale
2. Die geochemischen Besonderheiten durch den Bergbau
a) Geschichte des Bergbaus
b) Schwermetallvorkommen
3. Die geochemischen Besonderheiten durch die Schädlingsbekämpfung
D. Die Flurbereinigung an der Mittelmosel
I. Das Ziel von Flurbereinigungen
II. Die Behörden und behördenähnliche Einrichtungen
1. Der Verband der Teilnehmergemeinschaft
2. Die Flurbereinigungsbehörde
3. Die obere Flurbereinigungsbehörde
4. Die oberste Flurbereinigungsbehörde
5. Das Flurbereinigungsgericht
III. Das Flurbereinigungsverfahren
1. Die Regelflurneuordnung
a) Der Flurbereinigungsbeschluss
b) Die Ermittlung der Teilnehmer
c) Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
d) Die Wertermittlung
e) Der Begleitplan
f) Die Planfeststellung
g) Die Planausführung
h) Die Vermessung des Wegenetzes
i) Der Planwunschtermin
j) Der Flurbereinigungsplan
k) Die Planbekanntgabe
l) Die vorläufige Besitzanweisung
m) Die vorzeitige Ausführungsanordnung
n) Die Berichtigung der öffentlichen Bücher
o) Die Schlussfeststellung
2. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren
IV. Die Auswirkungen der geologischen Besonderheiten auf Flurbereinigungsverfahren
1. Durch die geomorphologische Instabilität
2. Durch die geochemischen Besonderheiten
V. Die rechtlichen Verhinderungs- und Eingriffsmöglichkeiten
1. Der Widerspruch
2. Die Anfechtungsklage
3. Die Verpflichtungsklage
4. Die Amtshaftungsklage
VI. Die Haftung nach Abschluss der Flurbereinigung
VII. Die Beweissicherung
1. Das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO
2. Der vorläufige Rechtsschutz
3. Die Ladweinkarte als Beweismittel
VIII. Der Rechtsbehelfsweg
1. Wegen zu erwartender Schäden durch Rutschung
2. Wegen Nachteilen durch Bodenverschlechterung
IX. Die Informationsbeschaffung
E. Resümee
Die Arbeit untersucht die Sinnhaftigkeit von Flurbereinigungsverfahren im Gebiet der Mittelmosel zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Abwägung zwischen dem Ziel einer nachhaltigen Strukturverbesserung des Weinbaus und den daraus resultierenden Risiken durch die spezifische geologische Instabilität (Rutschgefahr) sowie historische Bodenbelastungen durch Bergbau und Pestizideinsatz.
Die geomorphologische Instabilität
Die instabilen Moselhänge kommen auch heute immer wieder ins Rutschen. Hauptauslöser für gravierende Hangrutschungen mit oft mehreren Kubikmetern Erdmasse ist oft eine Veränderung der Deckschichten.
Bei Hang- und Massenbewegungen von Erdreich wird oft der Begriff Rutschung verwendet. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Oberbegriff. Rutschungen sind eine hautsächlich durch Einfluss der Schwerkraft hervorgerufene Massenverlagerung aus höheren Lagen eines Hanges in tiefere Regionen. Solche gravitativen Massenbewegungen werden deshalb auch Massenschwerebewegungen genannt. Denudation lässt sich nach Art der Bewegung in Fließen, Gleiten, Kippen, Fallen und Driften unterscheiden. Bis auf die letzte Klassifikation sind alle Rutschvarianten an den Hängen des mäandrierenden Moseltals vorhanden.
Fließen ist eine räumliche kontinuierliche Bewegung von feinem erdreichem Material, welches vollständig wassergesättigt ist. Die Geschwindigkeitsverteilung in der sich bewegenden Masse gleicht der einer viskosen Flüssigkeit.
A. Einleitung: Stellt das Problem der Flurbereinigung im Kontext der Hanginstabilität und Bodenbelastung an der Mittelmosel dar.
B. Die historische Entwicklung des Flurbereinigungsgesetzes: Dokumentiert die Entwicklung von frühen slawischen Siedlungsformen hin zum modernen, bundesweit einheitlichen Flurbereinigungsgesetz.
C. Die Mittelmosel: Analysiert die geografische Lage, die historische Entwicklung des Weinbaus sowie die kritischen geologischen und geochemischen Rahmenbedingungen.
D. Die Flurbereinigung an der Mittelmosel: Erläutert detailliert die Ziele, Behörden, Verfahrensschritte und die rechtlichen Möglichkeiten zur Beweissicherung und Klageerhebung.
E. Resümee: Fasst zusammen, dass Flurbereinigungen ein sinnvolles Instrument zur Stärkung der Region bleiben, jedoch angesichts der Instabilität der Hänge nur mit höchster Vorsicht und unter Einbeziehung geologischer Analysen durchgeführt werden dürfen.
Flurbereinigung, Mittelmosel, Hangstabilität, Bodenordnungsverfahren, Weinbau, Rutschgebiet, Bodenbelastung, Bergbau, Arsenspritzmittel, Rechtsbehelf, Anfechtungsklage, Beweissicherung, Landarrondierung, Bodenschutzgesetz, Verwaltungsverfahrensrecht.
Die Arbeit analysiert die Durchführung und rechtliche Zulässigkeit von Flurbereinigungsverfahren an der Mittelmosel, insbesondere vor dem Hintergrund dort existierender geologischer Risiken und historischer Bodenbelastungen.
Die zentralen Felder sind die Landentwicklung im Weinbau, die geomorphologische Instabilität (Hangrutschungen), die historische Bergbaugeschichte und die damit verbundenen rechtlichen Haftungs- sowie Anfechtungsfragen.
Das Ziel ist es, Gefahren und Probleme bei Flurbereinigungen an der Mittelmosel aufzuzeigen und eine fundierte rechtliche Bewertung der Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten vorzunehmen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geologische Gutachten und historische Fakten integriert, um die Argumentation der Behörden mit der rechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen abzugleichen.
Der Hauptteil behandelt ausführlich den formalen Ablauf von Regelflurneuordnungen, die spezifischen geologischen Risiken (z.B. bei Bernkastel und Graach) sowie die rechtlichen Instrumente wie Anfechtungs- und Amtshaftungsklagen.
Flurbereinigung, Mittelmosel, Hangstabilität, Rechtsbehelf, Bodenschutz und Landarrondierung.
Die Behörden müssen bei der Planung von Wegenetzen die instabile Hanglage berücksichtigen, da ein fehlerhafter Ausbau, der die Rutschgefahr erhöht, rechtlich als fahrlässiges Handeln gewertet werden kann.
Betroffene können den Rechtsbehelfsweg nutzen, beginnend mit einem Widerspruch gegen den Verwaltungsakt, und zur Beweissicherung ein selbstständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO beantragen.
Sie ermöglicht eine grafische Darstellung der Geländestruktur und der Fließgleichgewichte, was als präventives Planungsfundament dient, um fatale Fehlplanungen im instabilen Terrain zu vermeiden.
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