Bachelorarbeit, 2021
85 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Grundlegendes und struktureller Aufbau
2. Einordnung des Themas
2.1 Geschichte des Außensteuergesetzes
2.2 Grundkonzept der Hinzurechnungsbesteuerung
3. Tatbestandsvoraussetzungen
3.1 Ausländische Gesellschaften
3.2 Beherrschung durch inländischen Gesellschafter
3.3 Einkünfte aus passiven Tätigkeiten
3.3.1 Aktive Tätigkeiten
3.3.2 Aktivitätstest
3.3.3 De-Minimis-Regelung
3.4 Niedrigbesteuerung
4. Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung
4.1 Hinzurechnung
4.1.1 Allgemein
4.1.2 Ermittlungsrahmen und zeitliche Abgrenzung
4.1.3 Währung und negative Zwischeneinkünfte
4.2 Behandlung von Ausschüttungen
4.3 Steuerabzug und -anrechnung
4.3.1 Steuerabzug
4.3.2 Steueranrechnung
5. Vereinbarkeit mit Europarecht
5.1 Allgemeine Einordnung in das Europarecht
5.2 Reformforderungen hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung
6. Die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD)
6.1 Historie
6.2 Anpassungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz
6.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen
6.2.2 Aktivkatalog
6.2.3 Rechtsfolgen
6.2.4 Sonstiges
7. Das Steueroasen-Abwehrgesetz
8. Schlussbetrachtung und Fazit
Das Hauptziel dieser Bachelorarbeit ist es, die Auswirkungen der neuen Gesetze (ATAD-Umsetzungsgesetz und Steueroasen-Abwehrgesetz) auf die bestehenden Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung im deutschen Außensteuerrecht zu untersuchen, ihre Angemessenheit zu analysieren und kritisch zu würdigen.
3.1 Ausländische Gesellschaften
Als ausländische Gesellschaft definiert § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. KStG sein kann, bei der weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland liegt und die nicht nach § 3 Abs. 1 KStG von der Körperschaftsteuerpflicht befreit ist. Doppelt ansässige Gesellschaften, mit zum Beispiel Geschäftsleitung im Inland und Sitz im Ausland, fallen nicht unter § 7 Abs. 1 AStG.
Bei der Einordnung einer potentiell betroffenen Gesellschaft, ist die Liste der Körperschaften nach § 1 Abs. 1 KStG ist als Anhaltspunkt zu verwenden. Bei in der Regel im Ausland abweichenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen ist mithilfe des Typenvergleichs, der auf die sog. Venezuela-Entscheidung zurückzuführen ist, zu bestimmen, ob die ausländische Gesellschaft eine Körperschaft i.S.d § 1 KStG ist.
Weitere Anhaltspunkte, die bei dieser Beurteilung herangezogen werden können, sind die Kriterien des sog. LLC-Erlasses sowie die Tabelle 1 des Betriebsstättenerlasses, welche ausländische Rechtsformen nennt, die laut Finanzverwaltung einer deutschen Körperschaft entsprechen. Darüber hinaus sollte in der Regel davon ausgegangen werden, dass eine ausländische Gesellschaft i.S.d. § 7 Abs. 1 AStG vorliegt, wenn diese mit inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG beschränkt steuerpflichtig wäre.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der internationalen Steuervermeidung ein und umreißt die Problemstellung sowie die Zielsetzung dieser Bachelorarbeit.
2. Einordnung des Themas: Das Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung des Außensteuergesetzes und das Grundkonzept der Hinzurechnungsbesteuerung als Instrument zur Sicherung des Besteuerungsanspruchs.
3. Tatbestandsvoraussetzungen: Hier werden die vier zentralen Voraussetzungen analysiert, die für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung erfüllt sein müssen.
4. Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung: Dieses Kapitel erläutert die verfahrensrechtliche Umsetzung der Hinzurechnung sowie die Behandlung von Ausschüttungen und die Anrechnungsmodalitäten.
5. Vereinbarkeit mit Europarecht: Hier erfolgt eine Einordnung der deutschen Regelungen in den europäischen Rechtskontext sowie eine Darstellung der Reformforderungen aus der Fachliteratur.
6. Die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD): Dieses Kapitel analysiert die Umsetzung der ATAD-Vorgaben in das deutsche Recht und vergleicht sie mit bestehenden Bedenken.
7. Das Steueroasen-Abwehrgesetz: Das Kapitel behandelt die Maßnahmen des neuen Steueroasen-Abwehrgesetzes und deren Anwendungsbereich zur Bekämpfung von Steuervermeidung.
8. Schlussbetrachtung und Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Reformen und einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Mindestbesteuerung.
Außensteuergesetz, Hinzurechnungsbesteuerung, Steuervermeidung, ATAD, Steueroasen, Betriebsstätte, Kapitalgesellschaft, Niedrigbesteuerung, Steueranrechnung, BEPS, Substanznachweis, Steuerwettbewerb, Steuerpflicht, Doppelbesteuerung, Unternehmensbesteuerung.
Die Arbeit analysiert die Hinzurechnungsbesteuerung im deutschen Steuerrecht, insbesondere im Kontext aktueller Gesetzesänderungen wie dem ATAD-Umsetzungsgesetz.
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung, deren Vereinbarkeit mit EU-Recht und die Umsetzung internationaler Vorgaben zur Bekämpfung von Steuervermeidung.
Ziel ist es zu untersuchen, wie neue Gesetze die bestehenden Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung beeinflussen, ihre Wirksamkeit zu bewerten und Reformen kritisch zu würdigen.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse des geltenden Steuerrechts, der Fachliteratur sowie der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung.
Der Hauptteil befasst sich mit den Tatbestandsvoraussetzungen, Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung, dem Europarecht, sowie den spezifischen Anpassungen durch ATAD und das Steueroasen-Abwehrgesetz.
Schlüsselbegriffe sind Außensteuergesetz, Hinzurechnungsbesteuerung, Steueroasen-Abwehrgesetz, ATAD-Richtlinie, Niedrigbesteuerung und Steuervermeidung.
Das Gesetz ergänzt die bestehenden Missbrauchsvermeidungsvorschriften, um Steuerpflichtige durch gezielte Maßnahmen davon abzuhalten, Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten fortzuführen.
Diese EuGH-Entscheidung war maßgeblich für die Einführung des Aktivitätstests in § 8 Abs. 2 AStG, da sie Anforderungen an die wirtschaftliche Tätigkeit von Gesellschaften im EU-Ausland definiert hat.
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