Bachelorarbeit, 2021
46 Seiten, Note: 1,7
A. Einleitung
B. Mobile Arbeitsgestaltung
I. Begriffsbestimmung
a. Telearbeit
b. Homeoffice
c. Mobiles Arbeiten
II. Rechtsgrundlage
a. Anspruch
b. Pflicht
III. Vor- und Nachteile
a. Arbeitnehmersicht
b. Arbeitgebersicht
C. Rechtliche Rahmenbedingungen
I. Arbeitszeit
a. Dauer und Lage
b. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
II. Arbeitsschutz
a. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
b. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
III. Gestaltung des Arbeitsplatzes
a. Ausstattung
b. Aufwendungsersatz
IV. Datenschutz
a. Schutz personenbezogener Daten
b. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
V. Haftung
a. Arbeitnehmerhaftung
b. Haftung Dritter
VI. Sozialversicherung
a. Arbeitsunfall
b. Wegeunfall
VII. Fazit
D. Gesetzentwürfe
I. Mobile Arbeit-Gesetz (MAG)
a. Inhalt
b. Umsetzung
II. Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung mobiler Arbeit (EMAG)
a. Inhalt
b. Umsetzung
III. Praktische Anwendbarkeit
a. Rechtsgrundlage
aa. Antrag (§ 111 Abs. 1 GewO-E)
bb. Erörterungspflicht (§ 111 Abs. 2 GewO-E)
cc. Gesetzliche Fiktion (§ 111 Abs. 3-4 GewO-E)
b. Arbeitszeit
aa. Mobile Arbeit-Gesetz (MAG)
bb. Entwurf zur Erleichterung mobiler Arbeit (EMAG)
c. Arbeitsschutz
d. Gestaltung des Arbeitsplatzes
e. Datenschutz
f. Haftung
g. Sozialversicherung
h. Sonstiges
VIII. Zusammenfassung
E. Fazit
Diese Arbeit analysiert die rechtliche Situation der mobilen Arbeitsgestaltung in Deutschland sowie die aktuellen gesetzgeberischen Versuche, hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, ob die vorliegenden Gesetzentwürfe (MAG und EMAG) geeignet sind, bestehende Rechtsunsicherheiten in Bereichen wie Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Haftung effektiv zu beseitigen.
II. Arbeitsschutz
Auch hinsichtlich des Arbeitsschutzes gilt bei der Arbeit außerhalb der Betriebsstätte nichts anderes als am betrieblichen Arbeitsplatz. Demnach ist der Arbeitgeber auch bei einer mobilen Arbeitsgestaltung für den Arbeitsschutz des Arbeitnehmers verantwortlich. Zu beachten sind dabei die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordung (ArbStättV), wobei es bezüglich der Anwendbarkeit auf die verschiedenen Formen der mobilen Arbeit Besonderheiten gibt, die im Folgenden obendrein betrachtet werden.
a. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz ist auf alle Formen der mobilen Arbeit anwendbar. Hiernach besteht gemäß § 3 ArbSchG die Verpflichtung des Arbeitgebers erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, zu treffen. Eben diese getroffenen Maßnahmen bedürfen der regelmäßigen Kontrolle (§ 3 Abs. 1 S. 2 ArbSchG), wobei grundsätzlich gilt, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. (§ 4 Nr. 1 ArbSchG). Welche Maßnahmen für die Wahrung des Arbeitsschutzes erforderlich sind, ist anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu identifizieren, wobei mögliche Gefährdungspotenziale unter anderem durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 ArbSchG) oder psychische Belastungen bei der Arbeit (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) durch zum Beispiel der Entgrenzung der Arbeitszeit verursacht werden können.
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung der mobilen Arbeitsgestaltung in der modernen Arbeitswelt und stellt die Relevanz der rechtlichen Analyse der bestehenden Gesetzentwürfe dar.
B. Mobile Arbeitsgestaltung: In diesem Kapitel werden grundlegende Begriffsbestimmungen sowie die rechtlichen Ausgangslagen und das Abwägen von Vor- und Nachteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer thematisiert.
C. Rechtliche Rahmenbedingungen: Der Abschnitt untersucht detailliert die bestehende Rechtslage zu Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz, Haftung und Sozialversicherung bei mobilen Arbeitsformen.
D. Gesetzentwürfe: Dieses Kapitel analysiert kritisch die Inhalte und Umsetzungsstrategien der Entwürfe „Mobile Arbeit-Gesetz“ (MAG) sowie des „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung mobiler Arbeit“ (EMAG).
E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Eignung der Gesetzentwürfe zur Beseitigung der identifizierten Rechtsprobleme, wobei es den generellen Handlungsbedarf der Gesetzgebung hervorhebt.
Mobile Arbeit, Homeoffice, Telearbeit, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Datenschutz, Haftung, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gesetzgebung, MAG, EMAG, Arbeitsgestaltung, Rechtssicherheit.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse von mobilen Arbeitsformen wie Homeoffice und mobilem Arbeiten sowie der Bewertung politischer Versuche, diese durch neue Gesetze zu regulieren.
Die zentralen Themen sind Arbeitszeitregelungen, Arbeitsschutz, Datenschutz, Haftungsfragen bei Schäden sowie der sozialversicherungsrechtliche Status bei mobiler Arbeit.
Das Ziel ist es zu klären, ob aktuelle Gesetzentwürfe tatsächlich die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten in der Praxis beseitigen oder ob sie neue Probleme schaffen.
Die Arbeit stützt sich auf die rechtliche Analyse von Gesetzesentwürfen, unter Einbeziehung aktueller Literatur, Rechtsprechung sowie Stellungnahmen von Interessenverbänden.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der geltenden Rechtslage und eine detaillierte, kritische Analyse der Gesetzentwürfe (MAG und EMAG) hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Mobile Arbeit, Rechtssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Gesetzesentwürfe charakterisiert.
Die Unterscheidung ist rechtlich essenziell, da beispielsweise nur für Telearbeitsplätze spezifische Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung gelten, während für Homeoffice und mobiles Arbeiten keine expliziten gesetzlichen Definitionen vorliegen.
Die gesetzliche Fiktion sieht vor, dass wenn der Arbeitgeber seiner Erörterungspflicht bei einem Wunsch nach mobiler Arbeit nicht nachkommt, die mobile Arbeit für den Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum als gestattet gilt.
Die Autorin bewertet die Schließung der Versicherungslücke beim Unfallversicherungsschutz als positiven Schritt, weist jedoch darauf hin, dass dies aufgrund der schwierigen Einflussnahme auf private Wohnräume bei Arbeitgebern zu Bedenken führen kann.
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